Themen im Studium
Abschlussarbeiten
Hinweise zu den Abschlussarbeiten finden Sie hier in den entsprechenden Merkblättern oder auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Anerkennungen
Anerkennungen werden nur geprüft, wenn die bzw. der Studierende bereits in dem Studiengang, für den diese Leistungen anerkannt werden sollen, eingeschrieben ist.
Anerkennung von Prüfungsleistungen können nur geprüft werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind: Bitte geben Sie deshalb zusammen mit dem Antrag auch weiterführende Unterlagen, wie die Leistungskontoübersicht, Modulbeschreibungen, Literaturlisten, Notenschema der ausländischen Hochschule, Informationen zu dem Workload der Veranstaltung und ggf. Hausarbeiten, ab. Die Antragstellung erfolgt über STiNE, unter der Rubrik „Studium - Anträge“. Genauere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beantragung von Anerkennungen [PDF].
Wenn Sie unsicher sind, welche zusätzlichen Informationen Sie einreichen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Studienkoordinatorin. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung von Anerkennungsunterlagen bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann.
Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2015/16 begonnen haben, gilt eine Anerkennungssatzung.
Auslandsstudium
Studieren im Ausland
Die Universität Hamburg unterhält Zentralaustauschprogramme mit Partnerhochschulen unter Anderem in den USA, China, Mexiko, Südafrika, Australien, Südkorea und Taiwan. Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten für ein Studium im Ausland erhalten Sie auf den Webseiten des International Office der Fakultäten WiSo und BWL (speziell für Outgoing-Angebote) und der Abteilung Internationales der UHH (sonstige Austauschmöglichkeiten).
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Das Studienbüro BWL ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Anträge auf Anerkennung einer Prüfungsleistung, die Sie im Ausland erworben haben, sowie für eventuelle Vorabanerkennungen. Die/der für Sie zuständige Studienkoordinator/in leitet Ihre Unterlagen nach einer Vorabprüfung an die jeweiligen Fachvertreter/innen und/oder Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.
Weitere Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie unter dem Menüpunkt Anerkennungen.
BAföG-Angelegenheiten
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll Menschen, deren Elternhaus ein Studium oder eine weiterführende Schulausbildung nicht ausreichend finanzieren kann, finanziell unterstützen.
Leistungsbescheinigungen nach § 48 (rosa Scheine) werden für Studierende des BSc BWL durch die Mitarbeiter/innen des Studienbüros BWL ausgestellt. Geben Sie die BAföG-Bescheinigung im ServicePoint ab. Sie werden informiert, sobald die Bescheinigung abholbereit ist.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg.
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester
Eine Bewerbung ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. - 15.07.) online über das Studien-Infonetz STiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden sich Studieninteressierte bitte direkt an das CampusCenter der Universität Hamburg.
Bewerbung in ein "höheres Fachsemester" (Studienfortsetzung)
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kommt für Studierende in Frage, die das gleiche Studium bereits an einer anderen Universität begonnen haben und das Studium an der Universität Hamburg unter Anrechnung der bisherigen Leistungen fortsetzen möchten.
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist in der Regel jedes Semester möglich; die Bewerbung erfolgt innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist online über das Studien-Infonetz STiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden sich Wechselinteressierte bitte direkt an das CampusCenter der Universität Hamburg.
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind für den Bachelor- und Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre derzeit nicht möglich.
Betreuung des Leistungskontos
Die Leistungskonten der Studierenden der Betriebswirtschaft werden primär von den Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager/innen betreut. An diese können sich alle Studierenden der Fakultät für Betriebswirtschaft wenden, wenn Sie Probleme bei der An-/Um- und Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben.
Bei technischen Problemen mit STiNE wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Rechenzentrums (nutzen Sie bitte das Support-Formular in STiNE). Die TAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Internationale Studierende
Internationale Studierende finden Informationen auf den Seiten des CampusCenters der Universität Hamburg:
Information for international applicants (bachelor's degrees) [PDF]
Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber (Bachelor) [PDF]
Information for international applicants (master's degrees) [PDF]
Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber (Master) [PDF]
In Zusammenarbeit mit dem International Office der WiSo und der BWL Fakultät betreut das Studienbüro BWL auch die internationalen Studierenden, die ein bis zwei Semester an der UHH studieren.
Das Studienbüro BWL betreut die Anmeldung der Studierenden zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen und erstellt am Ende des Aufenthaltes ein Transcript of Records (TOR).
Weitere hilfreiche Tipps finden Sie auf den Seiten der Abteilung Internationales der UHH und bei PIASTA.
Krankmeldungen
Bitte beachten Sie, dass Sie laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest benötigen, falls Sie
- an Ihrem Seminar nicht teilnehmen können,
- einen Prüfungstermin versäumt haben oder
- eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit auf Grund von Krankheit beantragen wollen.
Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches qualifiziertes Attest) [PDF].
Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden.
Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen, dieses muss die im Formular geforderten Angaben enthalten (der gelbe Schein reicht nicht).
Das qualifizierte ärztliche Attest und das formlose Anschreiben müssen dem Studienbüro zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden. Im Fall einer Erkrankung während der Seminararbeit geben Sie das Attest bei dem Lehrenden ab.
Das Attest im Fall von versäumten Prüfungsterminen bei Modulen mit Modulfristen müssen Sie selbständig aufbewahren. Dieses wird ggf. relevant, falls am Ende der Regelstudienzeit ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden muss, weil ein nicht bestandener Prüfungsversuch fehlt.
Studiengangspezifische Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten. Bitte prüfen Sie, ob es dort relevante Informationen für Sie gibt.
Lehrveranstaltungen und Seminare
Die Anmeldefristen zu den Lehrveranstaltungen und Seminaren finden Sie auf der Website des Studienbüros unter dem Menüpunkt Termine/Aktuelles.
Innerhalb der Anmeldephasen können Sie sich über STiNE zu den Lehrveranstaltungen und Seminaren anmelden. Meldungen zu Problemen bei der Anmeldung können nur innerhalb der Anmeldefrist berücksichtigt werden.
TAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Modulfristverlängerung (Pflichtmodule)
Studierende, die Modulfristen beachten müssen, können Details dazu in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) nachlesen.
Für diese gilt:
Die Prüfungsfrist ergibt sich aus dem in der jeweiligen Modulbeschreibung angegebenen Fachsemester zuzüglich der Anzahl von Fachsemestern, innerhalb derer das Pflichtmodul ein weiteres Mal absolviert werden kann (Wiederholungsfrist) und mindestens drei Prüfungstermine angeboten werden.
Folgen des Ablaufs und Verlängerungsantrag
Wird eine Modul- bzw. Modulteilprüfung nicht fristgemäß erfolgreich absolviert, gilt sie als endgültig nicht bestanden, was bei einem Pflichtmodul eine erfolglose Beendigung des Studiums und damit die Exmatrikulation zur Folge hat. Bei Vorliegen eines besonderen Härtefalls kann die Prüfungsfrist auf Antrag des Studierenden durch den Prüfungsausschuss verlängert werden, wobei in diesem Fall der Antrag formlos (ohne Formular) zu stellen und schriftlich zu begründen ist (in der Regel § 10 Absatz 2 und 3 der PO). Dem Antrag sind die üblichen Informationen (Name, Matrikelnummer, Kontaktdaten und Studiengang) beizufügen und der Antrag ist zu unterschreiben.
Der Antrag sollte innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe (siehe Terminübersicht des jeweiligen Semesters) eingereicht werden. Alle notwendigen Belege sind dem Antrag im Original beizufügen. Bitte reichen Sie die Anträge erst nach Ablauf der Modulfrist ein.
Krankheit führt nicht automatisch zu einer Modulfristverlängerung.
Wird Ihrem Antrag auf Modulfristverlängerung nicht abgeholfen, gilt ihr Bachelorstudium als endgültig nicht bestanden, dies hat Ihre Exmatrikulation zu Folge.
Für Teilzeitstudierende und beurlaubte Studierende gelten besondere Regelungen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre/n zuständige/n Studienkoordinator/in.
Studiengangspezifische Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten. Bitte prüfen Sie, ob es dort relevante Informationen für Sie gibt.
Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in Prüfungen.
Bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen unterstützt Sie gerne das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Für den Fall, dass durch dieses ein Nachteil festgestellt wurde, setzen Sie sich bitte umgehend mit der/dem zuständigen Studienkoordinator/in in Verbindung. Über den Nachteilsausgleich und seine Details entscheidet die/der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende.
Wenn für Sie ein Nachteilsausgleich gilt, melden Sie dieses bitte mindestens einen Monat vor der Prüfungsphase ihrer/m zuständiger/n Studienkoordinator/in.
Rechtliche Grundlagen
Auf rechtliche Grundlagen haben Sie über die Seite des CampusCenters Zugriff.
Auf der Seite Immatrikulation und Zulassung finden Sie Links zu den Rechtsgrundlagen für die Entscheidungen zu allen Anträgen, die Sie ab der Bewerbung stellen können.
Prüfungsmodalitäten
Die Teilnahme an den Klausuren setzt eine vorherige verbindliche Anmeldung über STiNE voraus. Die An- und Abmeldung zu bzw. von Klausuren und mündlichen Prüfungen ist bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich. D. h. es müssen mind. 7 volle Tage zwischen Ihrer An- bzw. Abmeldung und dem Prüfungstermin liegen.
Beispiel: Prüfung XY findet am 09.02.22 statt. Die An- und Abmeldung zu bzw. von dieser Prüfung ist dann bis einschließlich 01.02.2022, 23:59 Uhr möglich. Ab dem 02.02.2022 ist keine Änderung mehr möglich.
Bei mündlichen Prüfungen ist der erstmögliche Prüfungstermin der jeweiligen Prüfungsphase (nicht ihr individueller Termin) ausschlaggebend.
Die Abmeldung von Haus- und Seminararbeiten ist nicht möglich. Die Anmeldung wird zusammen mit der Veranstaltungsanmeldung verbindlich vorgenommen.
Achtung: Sie können sich nur für Prüfungen anmelden, wenn Sie sich fristgerecht zu den dazugehörigen Modulen und Veranstaltungen angemeldet haben! Die Fristen werden vom Studienbüro auf der Homepage bekannt gegeben: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/studienbuero/termine-fristen.html
Für jede Klausur gibt es in der Regel am Ende der Lehrveranstaltungen zwei Prüfungstermine, und zwar einen ersten Prüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit, d.h. kurz vor Beginn des Folgesemesters.
Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist zu empfehlen, den ersten Prüfungstermin wahrzunehmen, damit Sie bei Nichtbestehen den zweiten Prüfungstermin als Wiederholungsmöglichkeit wahrnehmen können. Der dritte Termin findet in der Regel ein Jahr später statt.
Studiengangspezifische Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten. Bitte prüfen Sie, ob es dort relevante Informationen für Sie gibt.
Schwerpunkt
Informationen über den Schwerpunkt erhalten Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten. Bitte prüfen Sie, ob es dort relevante Informationen für Sie gibt.
Studienförderung und -finanzierung
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Förderung von Studierenden, Finanzierungs-
möglichkeiten sowie zu verfügbaren Stipendien.
Studienzeitverlängerung
Modul- bzw. Modulteilprüfungen für Pflicht-, Wahlpflicht- (in den betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern) und Wahlmodule (im Freien Wahlbereich) sollten innerhalb der Regelstudienzeit absolviert werden.
Eventuelle Wiederholungsprüfungen können noch innerhalb zwei weiterer Semester absolviert werden. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch mindestens ein Prüfungsversuch in allen abzuschließenden Wahlpflicht- und Wahlmodulen in der Regelstudienzeit (in der Regel § 10 Abs. 6 Satz 2 der PO). Nicht bestandene Wahlpflicht- und Wahlmodule können auch gewechselt werden. Eine bereits bestandene Modul- bzw. Modulteilprüfung kann jedoch nicht wiederholt werden. (Dieses gilt nicht für das Handelslehramt.)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten. Bitte prüfen Sie, ob es dort relevante Informationen für Sie gibt.
Teilzeitstudium
Studierende können beim CampusCenter einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen.
Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich dem Studienbüro mitteilen. Es wird empfohlen, mit der/dem zuständigen Studienkoordinator/in zeitnah einen individuellen Studienplan zu erstellen.
Urlaubssemester
Das CampusCenter ist für Urlaubssemester zuständig.
Es wird empfohlen, mit der/dem zuständigen Studienkoordinator/in zeitnah einen individuellen Studienplan zu erstellen.