Abschlussarbeiten und Klausureinsicht
Bachelor
Bachelorarbeiten
Am Arbeitsbereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre werden Bachelorarbeiten ausschließlich zu Problemstellungen im Fachgebiet Betriebswirtschaftliche Steuerlehre betreut. Themenstellungen zum Fachgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre können aufgrund der großen Nachfrage nicht angeboten werden.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Problem aus einem wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebiet selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Eine entsprechende Arbeit soll in etwa 30 Seiten (+/- 10%, Abbildungen sind im Seitenumfang nicht enthalten) umfassen und den Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten von Prof. Dr. Siegfried Grotherr entsprechen (erhältlich im Sekretariat des Lehrstuhls, Raum 3100).
Master
Masterarbeiten
Am Arbeitsbereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre werden Masterarbeiten ausschließlich zu Problemstellungen im Fachgebiet Betriebswirtschaftliche Steuerlehre betreut. Themenstellungen zum Fachgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre können aufgrund der großen Nachfrage nicht angeboten werden.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Problem aus einem wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebiet selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Eine entsprechende Arbeit soll in etwa 60 - 80 Seiten (Abbildungen sind im Seitenumfang nicht enthalten) umfassen und den Richtlinien zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten von Prof. Dr. Siegfried Grotherr entsprechen (erhältlich im Sekretariat des Lehrstuhls, Raum 3100).
Klausureinsicht
Klausureinsicht
Die erhebliche Arbeitsbelastung mit der Korrektur und Bewertung der Leistungspunkteklausuren zwingt uns leider dazu, den Studierenden nur noch
- in begründeten Ausnahmefällen und
- auf vorherigen schriftlichen Antrag
Einsicht in die Klausur zu gewähren. Als begründeter Ausnahmefall gilt eine nicht bestandene Klausurleistung.
Wir bitten um Verständnis!
Prof. Dr. S. Grotherr
Die KLAUSUREINSICHT (1. Termin) :
-
Für Sudierende, die bei dem 1. Termin die Klausur nicht bestanden haben, werden hier die Termine zur Einsicht in Kürze veröffentlicht.
Die Klausureinsicht 1. und 2. Termin:
- Alle anderen können die Einsicht nach dem 2. Termin nutzen, die Termine werden hier veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Siegfried Grotherr
Bitte reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag mit
- einer Begründung zur Einsicht,
- Ihrem Namen,
- Ihrer Matrikel-Nummer und der
- Angabe der Klausur
per Mail (steuerlehre@uni-hamburg.de) ein.
Stand: Februar 2023