Klausurhinweise und zulässige Hilfsmittel
Klausurhinweise und zulässige Hilfsmittel:
Für die Klausuren des Lehrstuhles sind grundsätzlich alle Rechtsquellen als Hilfsmittel zugelassen. Diese beinhalten insbesondere:
- Gesetzestexte (HGB, GmbHG, AktG, EStG, KStG, GewStG, UmwStG, etc.),
- Steuerrichtlinien (EStR, KStR, GewStR, etc.),
- Steuererlasse (BMF-Schreiben, etc.),
- International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS).
Bitte beachten Sie, dass die klausurrelevanten Inhalte aus den Texten variieren und durch die in den verschiedenen Lehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte eingegrenzt werden.
Die zugelassenen Hilfsmittel sind von den Studierenden eigenständig zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen. Die jeweiligen Textausgaben dürfen keine Querverweise oder sonstige Anmerkungen bzw. Kommentierungen enthalten.
Nur farbige Markierungen oder Unterstreichungen sind zulässig. Ferner sind Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister, Reiter oder Post-its) zulässig. Diese dürfen nur mit Paragraphenangaben oder Stichworten aus der Überschrift der Paragraphen beschriftet werden. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.
gez. Prof. Dr. Grotherr