Betriebliche Altersversorgung
Unter dem Begriff der betrieblichen Altersversorgung (bAV) versteht man alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Invaliditätsversorgung oder Hinterbliebenenversorgung von seinem Arbeitgeber aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gehören grundsätzlich zu den freiwilligen Sozialleistungen der Arbeitgeber und bilden eine Säule im dreigliedrigen Alterssicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Die betriebliche Altersversorgung soll für einen großen Teil der Arbeitnehmer als Ergänzung zu der durch die Sozialversicherung gewährten Alterssicherung dienen, aber auch eine Möglichkeit für den Arbeitgeber bereitstellen, im Kampf um die besten und qualifiziertesten Arbeitnehmer zusätzliche Anreize zu setzen.
Der Forschungsschwerpunkt im Bereich der betrieblichen Altersversorgung beschäftigt sich mit der handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Versorgungszusagen bei allen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Das Institut für betriebliche Altersversorgung und Steuern forscht insbesondere im Zusammenhang mit Umstrukturierungen von gewährten Pensionszusagen und liefert damit Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerunschädlichen Auslagerung oder Reduzierung von erteilten Pensionszusagen.
Ausgewählte Publikationen von Prof. Wellisch zum Thema der betrieblichen Altersversorgung finden Sie unter folgendem Link: