Zeitwertkonten
Zeitwertkonten werden in vielen Unternehmen zur Finanzierung des Vorruhestandes angeboten und eingesetzt. Sie sind ein modernes Vergütungs- und Flexibilisierungsinstrument und ermöglichen Entgeltbestandteile nicht sofort auszuzahlen, sondern einem Wertkonto gutzuschreiben, regelmäßig anzulegen, zu verzinsen und in einer späteren Freistellungsphase auszuzahlen. Art, Höhe und Timing der Entgeltumwandlungen sind ebenso flexibel wie die Verwendungsmöglichkeiten der Wertguthaben.
Grundsätzlich können alle Formen des Arbeitslohns in ein Zeitwertkonto eingebracht werden, d.h. laufendes Gehalt, Sonderzahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen oder sonstige Gratifikationen. Die Einbringung von Überstunden in ein Zeitwertkonto ist ebenfalls grundsätzlich möglich.
Wichtige Fragestellungen ergeben sich für die Praxis u.a. im Zusammenhang mit der geeigneten Anlage der Wertguthaben, der Sicherung durch den Insolvenzschutz und der Bilanzierung der Wertguthabenvereinbarung nach Handels- und Steuerrecht.
Vor diesem Hintergrund untersucht das Institut für betriebliche Altersversorgung und Steuern insbesondere die bilanzielle Abbildung von Verpflichtungen aus Wertkonten und deren Auswirkung auf die steuerliche Gewinnermittlung und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Ausgewählte Publikationen von Prof. Wellisch zum Thema Zeitwertkonten finden Sie unter folgendem Link: