Klausuren
Zugelassene Hilfsmittel in Klausuren an der Professur für Personalwirtschaft
Bei den Klausuren an unserer Professur darf die Taschenbuchsammlung der Arbeitsgesetze aus dem Beck-Verlag als Hilfsmittel verwendet werden. Dabei sind nur Bücher zugelassen, die komplett frei von handschriftlichen Eintragungen sind. Auch handschriftliche Paragraphenverweise sind nicht zulässig.
Zulässig ist dagegen die Verwendung von farbigen Textmarker-Unterlegungen oder von farbigen Tap-Flags (z.B. um den Anfang eines Gesetzes oder Paragraphen schneller wieder zu finden).
Zudem ist in den Klausuren die Verwendung eines Taschenrechners zulässig.