Masterarbeiten
Wir wenden das im Folgenden beschriebene Verfahren zur Vergabe von Masterarbeiten an. Es dient dazu, die Studierenden besonders gut über die zu bearbeitenden Themen beraten zu können, eine zentrale Erfassung der bestehenden Betreuungswünsche zu den jeweiligen Terminen zu gewährleisten, diese mit den vorhandenen Kapazitäten abzustimmen und hiermit zugleich Friktionen bei der Vergabe der Betreuungsplätze zu vermeiden.
Verfahrensweise:
Eine aktuelle Liste von Vorschlägen der Professur für mögliche Themenbereiche Ihrer Masterarbeiten finden Sie hier [PDF] zum Herunterladen. Alternativ können die Studierenden eigene Ideen entwickeln und vorschlagen (gern auch in Zusammenarbeit mit Unternehmen).
An vier Terminen im Jahr (jeweils Quartals- und Semesterbeginn) können sich Studierende im Masterprogramm bei uns um einen Betreuungsplatz bewerben unter Vorlage
- des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars (Download hier [PDF])
- eines Notenauszuges aller bisher erbrachten Studienleistungen, und
- falls eine Idee für die Arbeit schon entwickelt wurde - einer Skizze des geplanten Themas
- falls eines der vom Lehrstuhl vorgeschlagenen Themen bearbeitet werden soll – die Angabe einer Liste von bis zu drei Themenwünschen aus der Lehrstuhlvorschlagsliste.
Die Professurinhaberin trifft auf der Basis der zu den einzelnen Terminen bestehenden Betreuungswünsche und Betreuungskapazitäten, der von den Studierenden gewählten Fachkombinationen, des schon erreichten Fortschritts im Studium, der bisher erbrachten Studienleistungen und der ggf. vorgelegten Projektskizzen zeitnah eine Entscheidung darüber, welche Studierenden ihre Masterarbeit bei uns schreiben können und informiert die Studierenden darüber.
Die Themenabsprache erfolgt erst nach der erfolgten Vergabe der Betreuungsplätze in dem (mindestens zwei Monate, maximal fünf Monate langen) Zeitraum bis zum Beginn der Arbeit. Wir beraten gemeinsam über Ihre Wünsche und die ggf. vorgelegten Projektskizzen und entwickeln daraus ein Thema für Sie. Die endgültige Entscheidung über das Thema trifft jedoch die Professurinhaberin und teilt es den Studierenden mit der Anmeldung der Arbeit beim Studienbüro mit. Zu diesem Zeitpunkt wird auch verbindlich bekannt gegeben, welche oder welcher wissenschaftliche MitarbeiterIn die Arbeit betreut.
Ca. 4-5 Wochen vor dem geplanten Beginn sollten Sie einen Sprechstundentermin bei Frau Alewell wahrnehmen, den Sie gerne rechtzeitig über das Sekretariat vereinbaren. Zu diesem Sprechstundentermin müssen Sie noch nichts vorbereitet haben zu den einzelnen Themen, aber Sie können sich gerne schon überlegen, was Sie am meisten interessiert und ob Ihre bei der Bewerbung angegebenen Themenbereichspräferenzen noch aktuell sind. Wir beraten dann in der Sprechstunde gemeinsam über Ihre Interessen und mögliche Forschungsfragestellungen (und die ggf. bei selbstentwickelten Themen vorgelegten Projektskizzen) und entwickeln daraus ein konkretes Thema für Sie. Manchmal benötigen wir dazu auch weitere Sprechstundentermine.
Falls Sie eine Arbeit in Kooperation mit Unternehmen planen, sind fast immer mehrere Sprechstundentermin nötig, bitte fangen Sie dann entsprechend rechtzeitig an mit der Absprache.
Die endgültige Entscheidung über das Thema trifft Frau Alewell als Prüferin und teilt dieses Thema den Studierenden mit der Anmeldung der Arbeit beim Studienbüro mit. Zu diesem Zeitpunkt wird auch verbindlich bekannt gegeben, welche oder welcher wissenschaftliche MitarbeiterIn die Arbeit betreut.
Um die Arbeit beim Studienbüro auch offiziell anmelden zu können, benötigen wir von Ihnen das Formular Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit, welches Sie beim Studienbüro beantragen können, und es uns dann digital zuschicken. Dabei wird der oberen Teil vom Studienbüro ausgefüllt, die Mitte bleibt frei, so dass wir das Thema und das Startdatum in der Mitte eintragen können und unten unterschreiben Sie bitte.
Studierende, die einen Betreuungsplatz erhalten haben, ihre Arbeit aber nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (siehe Tabelle) angemeldet haben, verlieren ihre Betreuungszusage. Diese wird nicht auf den nächsten Betreuungszeitraum übertragen. Sie können sich jedoch zum nächsten Termin wieder bewerben.
Die relevanten Termine und Fristen lauten wie folgt:
Vergabetermin |
Bewerbungsfrist (Eingang in unserem Sekretariat bis 12.00 Uhr)*
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Frühester Beginn der Arbeit (Anmeldung über die Professur beim Prüfungsamt)
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Spätester Beginn der Arbeit (Anmeldung über die Professur beim Prüfungsamt)
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Winter |
01.01. |
01.03. |
31.05. |
Frühjahr |
01.04. |
01.06. |
31.08. |
Sommer |
01.07. |
01.09. |
30.11. |
Herbst |
01.10. | 01.12. |
28.02. |
Änderungen vorbehalten.
Beispiel: Wer am 01.04. eines Jahres mit seiner Arbeit beginnen möchte, wie etwa im Regelstudienplan des M.Sc.BWL vorgesehen (Masterarbeiten im vierten Fachsemester), der bewirbt sich zum 01.01. des gleichen Jahres um einen Platz und bekommt Anfang des Jahres Bescheid, ob die Bewerbung erfolgreich war. Danach findet dann spätestens ca. 4-6 Wochen vor Beginn der Arbeit ein Sprechstundentermin statt.
* Liegen die Termine auf einem Wochenende oder Feiertag, gilt jeweils der nächste Werktag (Mo bis Fr). Es ist möglich, Bewerbungen per E-Mail (sekr.personalwirtschaft"AT"uni-hamburg.de) einzureichen. Werden die Bewerbungen per Post geschickt, so kalkulieren Sie bitte die Post- und Hauspostlaufzeiten entsprechend reichlich mit ein!
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Erstellen von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten" sowie im "Leitfaden zum Umgang mit KI-Tools".