Abschlussmodul im Masterstudiengang M.Sc. Betriebswirtschaft (Business Administration)
Masterarbeit: Was Sie wissen müssen
Voraussetzungen und Frist zur Zulassung zur Masterarbeit
Die Zulassung zur Masterarbeit ist zu beantragen, wenn alle Module erfolgreich absolviert worden sind, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen für die Zulassung zur Masterarbeit erforderlich sind, und die für diese Module vorgesehene Fachsemesterzahl überschritten wurde (§ 14 Abs. 2 Prüfungsordnung).
Wie viele ECTS credits müssen mindestens vorliegen?
Die Zulassung zur Masterarbeit kann beantragen, wer Module im Umfang von mindestens 45 ECTS erfolgreich abgeschlossen hat. (§ 14 Abs. 2 Satz 1 der Fachspezifischen Bestimmungen).
Wann muss man spätestens die Zulassung beantragen?
Wenn mindestens 90 ECTS in der vorgegebenen Fächerstruktur erreicht wurden und zugleich das vierte Fachsemester abgeschlossen ist, muss die Zulassung zur Masterarbeit sofort beantragt werden, und die Arbeit innerhalb von vier Wochen konkret angemeldet und begonnen werden. Diese Vier-Wochen-Frist beginnt ab der Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe jeweils nach dem Prüfungszeitraum, in welchem die bzw. der Studierende die 90 ECTS vollständig erreicht hat.
Alle Termine inkl. der Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe finden Sie in der Terminübersicht des jeweiligen Semesters auf der Internetseite des Studienbüros unter: Aktuelles und Termine
Hinweis zur Immatrikulation, zum Teilzeitstudium und zur Beurlaubung
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit sowie für die Bearbeitungszeit und die Abgabe müssen Studierende an der Universität Hamburg immatrikuliert sein.
- Für das Semester, in dem die Abschlussarbeit vorgesehen ist, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen (gem. § 4 Abs. 5 der Prüfungsordnung).
- Die Zulassung zur Masterarbeit kann während eines Urlaubssemesters beantragt werden.
Anmeldung zur Masterarbeit
Die Masterarbeit soll in der Regel im 4. Fachsemester und kann im Bereich „Methoden“ oder in einem der beiden von den Studierenden gewählten Schwerpunktfächer geschrieben werden. Ein einheitliches striktes Zeitraster für die Anmeldung wird jedoch nicht vorgegeben. Studierende werden gebeten, sich bitte bei den Lehrenden des jeweiligen Schwerpunktfaches zu informieren, ob bestimmte Zeiträume bevorzugt werden.
Bereits vor der Anmeldung sollten die Studierenden mit ihren Betreuenden Kontakt aufnehmen, um ein Thema für die Masterarbeit abzusprechen.
Ablauf der Anmeldung zur Masterarbeit
Studierende müssen die Masterarbeit mittels des Formblattes „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (M.Sc. BWL)“ anmelden.
Das Formblatt wird von den Studierenden ausgefüllt und unterschrieben und danach dem Studienbüro zum Nachweis der Mindestvoraussetzung (45 ECTS) per E-Mail an studienbuero.bwl"AT"uni-hamburg.de zugeschickt. Sobald die Bestätigung durch das Studienbüro per E-Mail vorliegt, wenden sich die Studierenden daraufhin an die Prüfenden, mit denen das Vorgespräch geführt wurde, um das Thema und den Bearbeitungsbeginn und sonstige Rahmenbedingungen festzulegen.
Nachdem die Prüfenden nach Beratung mit den Studierenden das Thema der Masterarbeit formuliert und auf dem Formular eingetragen haben, wird das Thema an die Studierenden ausgegeben und das Datum der Ausgabe des Themas mit der Unterschrift auf dem Formular eingetragen. Dieses Datum, an dem den Studierenden das Thema bekannt gegeben wird, markiert zugleich den Beginn der 6-monatigen Bearbeitungsfrist für die Arbeit. Das vollständig ausgefüllte Formular wird an das Studienbüro weitergeleitet.
Das Thema der Abschlussarbeit darf nach der Anmeldung bei weiterlaufender Bearbeitungszeit nicht mehr verändert werden (gilt auch für Titelübersetzungen in eine andere Sprache).
Das Thema der Masterarbeit, der Bearbeitungsbeginn und der Abgabetermin werden den Studierenden vom Studienbüro in Form einer STiNE-Nachricht gesondert mitgeteilt.
Rückgabe und Rücknahme des Themas
Rückgabe des Themas
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen nach der Ausgabe und nur begründet zurückgegeben werden.
Möchten Sie das Thema Ihrer Arbeit zurückgeben, müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist einen begründeten Antrag an die bzw. den Prüfungsausschussvorsitzende stellen und diesen im Studienbüro fristgerecht einreichen.
Rücknahme des Themas
Das Thema der Masterarbeit kann auch von der betreuenden Person auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschussvorsitz.
Hinweis
Nach Rückgabe oder Rücknahme des Themas ist das neue Thema unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, auszugeben (gem. §14 Abs. 5 Satz 3 der Prüfungsordnung).
Verlängerung der Bearbeitungsfrist
Soll die Bearbeitungszeit der Masterarbeit verlängert werden, muss mittels des Formulars „Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit – Abschlussarbeit“ eine Verlängerung bei der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden.
Die Masterarbeit kann (außer in Fällen außergewöhnlicher Härte) maximal um vier Wochen verlängert werden (gem. §14 Abs. 7 der Prüfungsordnung).
Im Krankheitsfall ist ein qualifiziertes ärztliches Attest (vgl. § 14 Abs. 7 Prüfungsordnung) unverzüglich im Servicepoint des Studienbüros abzugeben oder unverzüglich per Post an das Studienbüro BWL (Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg) zu schicken. Die Unverzüglichkeit ist gewahrt, wenn das Attest spätestens sieben Tage nach seiner Ausstellung beim Studienbüro oder der Post eingereicht wird (entscheidend ist der Post- bzw. Eingangsstempel).
Die Einreichung von lediglich einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in diesem Fall nicht zulässig.
Die qualifizierten Atteste werden turnusmäßig in bestimmten Zeitabständen der bzw. dem zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Arbeit wird dann in STiNE ersichtlich.
Sofern die bzw. der Studierende bis zum aktuell gültigen Abgabetermin keine Entscheidung vorliegen hat, trägt sie bzw. er das Risiko einer eventuell verspäteten Abgabe. Zur Fristwahrung besteht die Möglichkeit der Abgabe einer elektronischen Vorabversion (als PDF-Datei) per Mail an das Studienbüro.
Bei Krankheit eines Kindes des Prüflings (bis 12 Jahre) kann unter Vorlage entsprechender Nachweise eine Verlängerung für zusätzlich 10 Tage beantragt werden. Nähere Details erhalten Sie im Studienbüro BWL. Auch in diesem Fall wird die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Arbeit und der neue Abgabetermin in STiNE ersichtlich.
Formalia der Masterarbeit
- Die Arbeit soll das Format DIN A4 haben.
- Der Umfang der Arbeit soll mit den Betreuenden besprochen werden.
- Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. Ein Wechsel der Sprache innerhalb einer Arbeit ist nicht zulässig.
- Das erste Blatt der Masterarbeit muss unbeschrieben sein. Die Gestaltung des darauffolgenden Deckblatts muss folgende Angaben enthalten:
- Titel der Masterarbeit, Name, Matrikelnummer und Studiengang der verfassenden Person, Name der prüfenden Person / erstgutachtenden Person sowie das bei der Zulassung genehmigte Abgabedatum.
Die letzte Seite der Masterarbeit muss eine unterzeichnete Erklärung enthalten, in der versichert wird, dass die Arbeit nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt wurde (gem. § 14 Abs. 8 der Prüfungsordnung). Die Eidesstattliche Erklärung muss exakt im folgenden Wortlaut und in deutscher Sprache verfasst sein, selbst wenn die Abschlussarbeit in englischer Sprache verfasst wurde:
„Ich versichere an Eides statt, dass ich die vorstehende Arbeit eigenständig verfasst und mich anderer als der im beigefügten Verzeichnis angegebenen Hilfsmittel nicht bedient habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen übernommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Alle Internetquellen sind der Arbeit beigefügt. Des Weiteren versichere ich, dass ich die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe.“
Jede Form des Plagiats bedeutet einen Verstoß gegen die Eidesstattliche Erklärung. Dieser ist (gemäß § 156 Strafgesetzbuch) ein Straftatbestand und kann dementsprechend geahndet werden.
Die Arbeit hat in ihrer formalen Gestaltung (Zitierweise u. ä.) wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen. Hierzu beachten Sie bitte auch die Satzung der Universität Hamburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis [PDF]
Beachten Sie hierzu bitte auch die Informationsblätter zum Umgang mit KI-Tools [PDF]
Abgabe der Masterarbeit bei Anmeldung bis zum 30.09.2025
Für die Bearbeitung der Masterarbeit steht den Studierenden ein Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung. Hieraus ergibt sich der verbindliche späteste Abgabetermin.
Die Abgabefrist gilt als eingehalten, wenn die Masterarbeit an dem festgelegten Abgabetermin im Studienbüro abgegeben bzw. bis 24:00 Uhr in den Briefkasten des Studienbüros BWL eingeworfen wird. Fällt der Abgabetermin der Masterarbeit auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so ist die Arbeit (vgl. auch §31 (3) des HmbVWVf) ebenso 6 Stand: September 2024 zum Anfang an dem festgelegten Abgabetermin bis 24:00 Uhr in den Briefkasten des Studienbüros BWL einzuwerfen.
Bei der postalischen Zusendung an das Studienbüro gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum, die Beweislast für die Einlieferung der Masterarbeit obliegt dem Prüfling.
Studierende geben (gem. §14 Abs. 8 der Prüfungsordnungen) drei schriftliche Exemplare der Masterarbeit und drei Exemplare auf je einem elektronischen Datenträger (möglichst auf USB-Sticks) im Studienbüro BWL ab oder senden die Arbeit per Post an das Studienbüro BWL. Die Abgabe wird von der Prüfungsstelle aktenkundig gemacht.
Beim Versäumen des Abgabetermins gilt die Masterarbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Bewertung / Wiederholung der Masterarbeit bei Nichtbestehen
Bewertung der Masterarbeit
Die Bewertung der Masterarbeit soll nach §14 Abs. 10 der Prüfungsordnung von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens drei Monate nach Einreichung, erfolgen. Bei einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Prüfungsverfahren oder aus vergleichbaren sachlichen Gründen ist ein längerer Bewertungszeitraum möglich.
Wiederholung der Masterarbeit
Die Masterarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von vier Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt und konkret wieder begonnen werden (vgl. §14 Abs. 11 der Prüfungsordnung).
Voraussetzung dafür ist die erneute Zulassung und offizielle Anmeldung der Arbeit, so dass spätestens am Ende der oben genannten Frist die Bearbeitungsfrist von 6 Monaten für den zweiten Versuch wieder zu laufen beginnt.