Promotion
An der Fakultät für Betriebswirtschaft führen zwei Wege zur Promotion:
1. Promotion gemäß Promotionsordnung vom 9.07.2014 ff. [PDF]:
- Das Programm umfasst mindestens 12 Kreditpunkte in Doktoratskursen.
- Absolventen wird der Titel „Doctor rerum oeconomicarum” („Dr. rer. oec.”) verliehen.
2. Promotion innerhalb der Graduiertenschule über das strukturierte Promotionsprogramm der Fakultät:
Per 19. September 2018 hat die Fakultät für Betriebswirtschaft ihre Graduiertenschule gegründet (Satzung [PDF]) finden. Alle aktuell promovierende und neue Promotionsstudierende der Fakultät für Betriebswirtschaft können sich an der neuen Graduiertenschule anmelden. Dies bedeutet, dass
- für Sie die Promotionsordnung vom 9.07.2014 ff. [PDF] gilt sowie die Promotionsstudienordnung BWL vom 24.01. und 04.07.2018 [PDF].
- Das Programm umfasst mindestens 32 Leistungspunkte in Doktorandenkursen.
- Zusätzlich zum Titel „Doctor rerum oeconomicarum” („Dr. rer. oec.”) erwerben Absolventen das Zertifikat „Research in Business Administration”.
Promotionsstudierenden der Fakultät für Betriebswirtschaft wird empfohlen, das strukturierte Promotionsstudium innerhalb der Graduiertenschule zu wählen. Bereits zugelassene Promotionsstudierende senden das Formular Wechsel zur Graduiertenschule der Fakultät für Betriebswirtschaft [PDF, barrierefrei] an das Forschungsdekanat.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Promotionsprozess.
Diese pdf-Präsentation zur letzten Inforamtionsveranstaltung über das Zulassungsverfahren und die Anforderungen des Studiengangs gibt Ihnen ergänzende Informationen.
Promotionsprozess
Voraussetzungen
- Um für einen der beiden Doktoratsstudiengänge in Frage zu kommen, gilt:
- Sie haben einen Masterabschluss an einer Universität mit mind. der Note 2,5 oder besser und
- mindestens 300 ECTS (der Promotionsausschuss der Fakultät wird über Ausnahmen von diesen Regeln entscheiden).
- Sie bestätigen, dass Sie Ihr Dissertationsthema nirgendwo anders zur Promotion eingereicht haben.
Zulassung
- Sie suchen sich selbständig zwei Hochschulprofessorinnen/-professoren als Betreuer:in Ihres Promotionsvorhabens, davon ist mindestens eine/-r aus der Fakultät für Betriebswirtschaft.
- Sie laden spätestens drei Monate nach Beginn Ihrer Studien am Lehrstuhl Ihres Erstbetreuers den „Antrag auf Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Betriebswirtschaft“ [PDF, barrierefrei] herunter und füllen ihn aus. Beide Betreuer unterschreiben den Antrag und erklären sich damit mit der Betreuung einverstanden. Sie selbst unterschreiben den Antrag ebenfalls.
- Sie fügen dem unterschriebenen Antragsformular
- einen aktuellen und unterschriebenen Lebenslauf,
- Ihr Masterzeugnis (Original zum Kopieren oder beglaubigte Kopie zum Abgeben)
- und ggfs. ein Sprachzertifikat
bei und reichen alles zusammen im Promotionsbüro ein.
- Sie erhalten vom Promotionsbüro die Entscheidung des Promotionsausschusses in Form einer schriftlichen Bestätigung,
a) dass Sie an der Fakultät zugelassen sind oderb) dass Sie an der Fakultät MIT AUFLAGEN zugelassen sind oderc) dass Ihr Antrag auf Zulassung abgelehnt wurde.
- Im Fall a) oder b) immatrikulieren Sie sich beim Campus Center mit
- der Bestätigung über die Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Betriebswirtschaft und
- mit einem ausgefüllten Antragsformular
- und teilen dem Promotionsbüro Ihre Matrikelnummer mit, falls Sie sie erst jetzt erhalten haben.
Studienordnung
- Für Sie gilt die Promotionsordnung vom 9. Juli 2014 ff. [PDF].
- Wenn Sie nach dem strukturierten Graduiertenprogramm promovieren, gilt für Sie außerdem die Promotionsstudienordnung vom 24.01.2018 [PDF].
- Für Sie gilt die aktuelle Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg [PDF].
- Während Ihres Promotionsstudiums erarbeiten Sie mindestens 12 Leistungspunkte (LP) bzw. im strukturierten Promotionsstudienprogramm 32 LP (siehe Punkt Doktorandenkurse).
- Sie erhalten bei erfolgreich abgeschlossener Promotion den Titel „Doctor rerum oeconomicarum“ („Dr. rer. oec.“) und im strukturierten Graduiertenprogramm zusätzlich das Zertifikat „Research in Business Administration“.
Promotionsstudium
- Sie reichen etwa ein Jahr nach Beginn Ihrer Promotionszeit ein Exposé bei Ihren Betreuern ein und besprechen es. Sie führen regelmäßige Forschungsgespräche mit Ihren Betreuern und erstellen interne Zwischenberichte.
- Sie besprechen mit Ihren Betreuern ein Vorgehen zum Forschungsdatenmanagement. Hinweise finden Sie hier. Eine von den Betreuern und Ihnen unterschriebene separate Aufstellung zu Ihrem Datenverwaltungsmanagement reichen Sie bitte beim Promotionsbüro ein, wenn Sie Ihre Dissertation abgeben.
- Falls Sie bei der Zulassung Auflagen erhalten haben, bearbeiten Sie diese.
- Sie erwerben mind. 12 Leistungspunkte (LP) bzw. im strukturierten Promotionsstudienprogramm 32 LP (siehe Punkt Doktorandenkurse).
- Falls Sie sich entscheiden sollten, Ihr Promotionsstudium vorzeitig ohne Abschluss zu beenden, teilen Sie dies bitte dem Promotionsbüro mit.
Ende des Promotionsstudiums
Schritt 1
- Bitte füllen Sie in STiNE Ihre drei längsten Forschungsaufenthalte im Ausland aus (Anleitung [PDF]), z. B. Forschungsaufenthalte, Doktorandenkurse und/oder Konferenzbesuche.
- Senden Sie folgende Dokumente an das Promotionsbüro:
- Nachweis Leistungspunkte Promotionsordnung 2014 [PDF, barrierefrei] (siehe auch Hinweise zur Anrechnung von Leistungspunkten (Lehre) für Promotionsordnungen von 2014 [PDF]) und
- in einem zusammenhängenden pdf-Dokument, chronologisch aufsteigend geordnet: Kursnachweise (siehe "allgemeine Informationen" unter "Doktorandenkurse"); bei Konferenzprogrammen das Deckblatt und die Seite Ihres Vortrags; ggfs. die Lehrleistungen unterschrieben (s. S. 2 Hinweise zur Anrechnung von Leistungspunkten (Lehre) für Promotionsordnungen von 2014 [PDF]);
- das Transcript of Records [PDF, barrierefrei] (Hinweise zur Anrechnung entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Doktorandenkurse).
- Sie erhalten dann nach Bearbeitung die Bestätigung über die Leistungspunkte sowie das Transcript of Records. Anschließend können Sie mit Schritt 2 fortfahren.
Schritt 2
- Reichen Sie folgende Unterlagen im Promotionsbüro ein:
- Ihre Dissertation (5 gedruckte und ein digitales Exemplar) einschließlich
- Mustervorschlag-Titelblatt [PDF, barrierefrei],
- Synopsis,
- Auflistung Ihres Arbeitsanteils,
- Zusammenfassung Englisch und Deutsch,
- Mustervorschlag - Eidesstattliche Versicherung [PDF, barrierefrei] zusammen mit dem
- Vorschlag für die Prüfungskommission [PDF, barrierefrei].
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Prüfungskommissionsmitglieder aus dem gleichen Schwerpunkt kommen dürfen und dass bei kumulativer Dissertation Ihr Koautor nicht als Vorsitzender fungieren kann.
- Bitte reichen Sie – entsprechend der oben erwähnten aktuellen Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg [PDF] – die separate Erklärung zum Forschungsdatenmanagement (FDM) (siehe Punkt Promotionsstudium) ein.
Im Promotionsbüro wird die Dissertation formal geprüft und der Vorschlag für die Prüfungskommission wird an den Promotionsausschuss weitergegeben. Der Promotionsausschuss setzt dann die Prüfungskommission ein. Sie erhalten darüber eine Nachricht.
Begutachtung der Dissertation
-
Die Gutachter haben drei Monate Zeit zur Begutachtung Ihrer Dissertation.
Sollte wider Erwarten ein oder beide Gutachter die Dissertation nicht benoten wollen, wird sie Ihnen mit zeitlicher Fristsetzung zur Überarbeitung zurückgegeben.
- Wenn zwei Gutachten Ihre Dissertation mit „summa cum laude (mit Auszeichnung)“ bewerten oder die Gutachten unterschiedliche Benotungen erbringen, wird ein Drittgutachter eingesetzt.
- Sobald alle Gutachten eingegangen sind, liegen Dissertation und Gutachten zwei Wochen zur Einsichtnahme aus.
- Falls Auflagen in den Gutachten formuliert wurden, werden Sie benachrichtigt. Die Auflagen müssen erfüllt werden und als erfüllt von der Prüfungskommission bestätigt sein, bevor Sie die Disputation antreten können.
- Nach Ende der Einsichtsfrist wird Ihnen die Benotung für Ihre Dissertation mitgeteilt und Sie werden zur Disputation eingeladen. Der Termin dafür wird zwischen der Prüfungskommission und Ihnen abgestimmt. Sie bestätigen an das Promotionsbüro, dass Sie die Einladung zur Disputation erhalten haben. Um die Raumreservierung für die Disputation kümmern sich Lehrstuhl/Doktorand:in.
Disputation
- Sie verteidigen Ihr(e) Forschungsprojekt(e).
- Die Prüfungskommission
- vergibt die Note für die Disputation und die Gesamtnote,
- erteilt die Druckreife und
- vergibt ein Zwischenzeugnis an Sie, das vorab die Noten und Ihre Prüfungskommission nennt. Das Zwischenzeugnis berechtigt Sie noch nicht zum Führen des Titels.
- Die Promotionsurkunde wird gedruckt und in den Unterschriftslauf gegeben.
Veröffentlichung und Archivierung
- Sie veröffentlichen innerhalb eines Jahres Ihre Dissertation bei der SUB oder über einen Verlag (siehe unsere Hinweise zur Veröffentlichung von Dissertationen im Rahmen des Promotionsverfahrens [PDF, barrierearm]). Der Nachweis über die Veröffentlichung ist Voraussetzung für die Aushändigung der Promotionsurkunde an Sie. Erst dann dürfen Sie den Titel führen.
Hinweis: Die Abgabe von Dissertationen ist momentan nur noch über den Postweg und nicht mehr persönlich möglich. Bitte senden Sie die geforderten Exemplare an:
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg
Hochschulschriftenbearbeitung
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg.
Anfragen rund um Ihre Dissertationsabgabe richten Sie bitte per E-Mail an: diss"AT"sub.uni-hamburg.de.
- Sie quittieren den Erhalt der Urkunde und bestätigen, dass die veröffentlichten Dissertationsexemplare inhaltlich genau dem begutachteten entsprechen.
Doktorandenkurse
Allgemeine Informationen
Nach beiden Promotionsstudienprozessen müssen u. a. „externe Studienleistungen“ erbracht werden. Die Wertung, d. h. die Anzahl der Leistungspunkte (LP) pro externer Studienleistung für
- Ihr Studium nach PromO 2014 beträgt mindestens 12 LP,
- das strukturierte Promotionsstudium in der Graduiertenschule der Fakultät für Betriebswirtschaft mindestens 32 LP.
(vgl. Promotionsstudienordnungen)
Zur Anrechnung eines Doktorandenkurses muss der Nachweis der Teilnahme unbedingt folgende Informationen enthalten:
- Teilnahmebestätigung,
- zeitlicher Umfang (Stunden/Tage),
- Modulbeschreibung,
- erbrachte Studienleistung(en) wie z. B. eigene Präsentation, Hausarbeit, Studienarbeit, Klausur.
Formulierungen wie „erfolgreich teilgenommen“ werden ohne Spezifikation der erbrachten Leistung(en) nicht anerkannt.
Ist eine Studienleistung in einem Kurs optional, muss die erbrachte Studienleistung vom Kursleiter bestätigt werden.
Zur Wertung der Kurse beachten Sie bitte die Hinweise zur Anrechnung Leistungspunkte nach Promotionsordnung von 2014 [PDF] für unsere Fakultät.
Das Promotionsstudium gliedert sich in drei Wahlpflichtbereiche:
A. Methodikkurse
Promotionsstudierende müssen im Methodenbereich zehn Leistungspunkte erarbeiten; hier sollten Sie mind. 2 aus 6 Kursen = Seminaren zu je fünf LP (2 SWS) wählen.
B. Vertiefungskurse
Im Vertiefungsbereich müssen mindestens zehn Leistungspunkten (4 SWS) erbracht werden: Seminare/Workshops zu Inhalten, Methoden, Software, Theorien (allgemein oder schwerpunktspezifisch), Beispiele finden Sie unter Weitere Doktorandenkurse an der UHH.
C. Ergänzungskurse
Im Ergänzungsbereich müssen mindestens zwölf Leistungspunkten (2 LP je 1 Tag) erbracht werden: Seminare/Workshops aus dem PhD-Qualifizierungsprogramm der UHH (z. B. Academic Writing, Projektmanagement usw.) oder den überfachlichen Qualifizierungskursen Hamburg Research Academy und mindestens ein Vortrag auf Konferenzen/Kolloquien.
Doktorandenkurse an der Fakultät für Betriebswirtschaft
Im Graduiertenprogramm Sommersemester (offen für alle Promotionsstudierende):
- Modul „Matheuristics“ (5 LP): Kurs „Matheuristics“ [PDF, barrierefrei] (13.+14.+20.+21. Mai sowie 10.+11. Juni 2022)
Prof. Dr. Stefan Voß
- Modul „Advanced Modelling & Optimization“ (5 LP): Kurs „Advanced Modelling and Optimization“[PDF, barrierefrei] (13.–17. Juni 2022)
Prof. Dr. Malte Fliedner & Prof. Dr. Knut Haase
Im Graduiertenprogramm Wintersemester (offen für alle Promotionsstudierende):
- Modul „Econometrics“(5 LP): Kurs „Econometrics“ (1.-3. Februar 2023)
Prof. Dr. Martin Spindler
- Modul „Experiments“ (5 LP): Kurs „Behavioral & Experimental Economics“ [PDF, barrierefrei] (21. Oktober, 11. November & 16. December 2022, 28. April 2023)
Prof. Dr. Markus Nöth & Prof. Dr. Guido Voigt
- Modul „Survey Research“ (5 LP): Kurs „Survey Research" [PDF, barrierefrei] (5. und 19. Dezember 2022, 16. Januar und 6. Februar 2023)
Prof. Dr. Karen Gedenk & Dr. Timo Mandler
B. und C. Vertiefungs- und Ergänzungskurse
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs „Entrepreneurship - How to build a start-up“ (3., 11. und 22. November sowie 5. Dezember 2022, 10. Januar und 7. Februar 2023); Prof. Dr. Michel Clement & Prof. Dr. Robert Blick
- Vertiefungsmodul (2,5 LP): Kurs „Generalization of Research Results“ (20. und 27. Januar 2023, CA-Universität Kiel); Prof. Dr. Sönke Albers
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs „AIS SIGDITE - Digital Innovation, Transformation and Entrepreneurship - DITE“; Montags 09h00 - 11h30 Zeitraum 6. Februar bis 26. April 2023; Prof. Youngjin Yoo & Prof. Dr. Jan Recker > Anmeldung über Bewerbung auf Ausschreibungsformular
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs „How to publish in A-journals“ (Kick-off 27. März 2023; 29. März 2023, 9. Mai 2023, 7. Juni 2023); Prof. Dr. Jan Recker
- PhD workshop „How to write an effective introduction“ (7. März 2023); Prof Nick Berente (U Notre Dame); Registrierung per isdi-teamassistenz.bwl"AT"uni-hamburg.de
- Karriereentwicklungszyklus: Qualifizierung und Orientierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs
- Hamburg Research Academy: Überfachliche Qualifizierungskurse
- PIASTA: Austausch zwischen deutschen und internationalen Studierenden
Externe Kurse
Kurse im Ausland
- IRWS International Research Workshop Methods for Ph.D.
- Essex Summer School
- University of Michigan: Summer Program in Quantitative Methods of Social Research
- Universtität St. Gallen: GSERM - Summer School in Empirical Research Methods
- University of Ljubljana: GSERM Ljubljana
- DART – Doctoral Program in Accounting, Reporting and Taxation
Weitere Doktorandenprogramme
- VHB Doktorandenprogramm
- Kurse im Rahmen des „PhD Network“
Beteiligungen an strukturierten Promotionsprogrammen
Die Fakultät für Betriebswirtschaft ist in Kooperation mit weiteren Instituten und Einrichtungen an den folgenden strukturierten Doktorandenprogrammen beteiligt:
Graduate School des Research Center for Media and Communication
Die Graduate School Media and Communication bietet ein innovatives und vielseitiges Promotionsprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. In Form von Kurzzeitstipendien fördert die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius aktuell die Einrichtung des neuen Forschungsschwerpunktes „Repeat, Remix, Remediate: Formen und Normen der Wiederwendung digitaler Medien“.
Weitere Informationen finden Sie hier.
European Doctorate in Law and Economics (EDLE)
Bei dem European Doctorate in Law and Economics (EDLE) handelt es sich um ein internationales Doktorandenprogramm der Universität Hamburg, der Universität Bologna und der Erasmus Universität Rotterdam. Ziel des Programms ist es, Doktoranden auf höchstem wissenschaftlichem Niveau im Fachgebiet „Law and Economics“ auszubilden. Angehende Doktoren sollen in die Lage versetzt werden, sich kompetent an der akademischen Debatte in diesem Forschungsfeld zu beteiligen.
Studieninhalt und -konzept
Die ökonomische Analyse des Rechts (Law and Economics) gewinnt international immer weiter an Bedeutung. Dabei gehören die drei beteiligten Universitäten auf europäischer Ebene auf diesem Forschungsgebiet zu den führenden Institutionen. Konkret beschäftigt sich „Law and Economics“ mit den Wirkungen verschiedener Rechtsnormen sowie mit deren Bewertung unter Anwendung des Effizienzkriteriums. Das zentrale Forschungsthema des EDLE lautet „Tensions between efficiency and other goals of general interest“. Die Doktoranden verbringen mindestens jeweils ein Semester in Bologna, Rotterdam sowie Hamburg und nehmen vor Ort an den angebotenen Lehrveranstaltungen teil. Der gesamte Unterricht findet auf Englisch statt.
Allgemeine Informationen
In jedem Jahr werden mindestens sieben volle Promotionsstipendien vergeben. Voraussetzung für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss in Jura oder einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach sowie sehr gute Englischkenntnisse. Erfahrungen im Bereich „Law and Economics“ sind wünschenswert. Alle weiteren Informationen zum EDLE-Programm und zur Bewerbung finden Sie hier.
Formulare, Hinweise und Leitfäden zum Download
Zulassung
Promotionsstudienordnungen
- Promotionsordnung vom 09.07.2014 [PDF], Änderung dazu vom 17.05.2017 [PDF] und Änderung dazu vom 16.12.2020 [PDF]
- Promotionsstudienordnung vom 24.01. und 04.07.2018 [PDF]
- Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universiät Hamburg [PDF]
Doktorandenkurse
- Hinweise zur Anrechnung Leistungspunkte nach Promotionsordnung von 2014 [PDF]
- Hinweise zur Anrechnung von Leistungspunkten (Lehre) für Promotionsordnungen von 2014 [PDF]
Ende des Promotionsstudiums
- Nachweis Leistungspunkte Promotionsordnung 2014 [PDF, barrierefrei]
- Transcript of Records [PDF, barrierefrei]
- Vorschlag für die Prüfungskommission [PDF, barrierefrei]
- Mustervorschlag - Eidesstattliche Versicherung [PDF, barrierefrei]
- Mustervorschlag - Titelblatt [PDF, barrierefrei]
Veröffentlichung der Dissertation
Institutionen und Beratung
Institutionen
- Dekanat
- Promotionsausschuss
- Der Ombudsmann für Promotionsangelegenheiten der Fakultät ist Prof. Dr. Henrik Sattler und seine Stellvertreterin ist Prof. Dr. Nicola Berg
- Vorstand der Graduiertenschule
Beratung
- WiPR (wissenschaftlicher Personalrat): Promotionsstudierenden bietet der WiPR die Möglichkeit, sich vertraulich und – sofern gewünscht – nicht innerfakultär beraten zu lassen. Bei Schwierigkeiten im Betreuungsverhältnis, die beispielsweise zu Herausforderungen beim Promotionsvorhaben führen, kann er ggf. Lösungsansätze aufzeigen.
- Doktorand:innen können sich auch an die universitäre Konfliktberatung wenden, die ein umfangreiches Angebot und auf Wunsch vertrauliche Behandlung ihrer Anfrage bietet. Sie ist Teil der sozialen Beratungsangebote der Universität.
- Innerhalb der Fakultät stehen Ihnen die Ombudspersonen ebenfalls beratend zur Verfügung: Prof. Dr. Henrik Sattler (Stellvertreterin: Prof. Dr. Nicola Berg)