Bachelor
Ausgabe und Betreuung der Bachelorarbeiten
Mit der Bachelorarbeit soll der Kandidat seine Befähigung zeigen, ein gestelltes Problem mit wissenschaftlichen Methoden innerhalb von 9 Wochen zu bearbeiten. Eine entsprechende Arbeit soll in etwa 30 Seiten (+/- 10%, Abbildungen sind im Seitenumfang nicht enthalten) umfassen. Es wird vom Kandidaten erwartet, dass er sich vorab mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise und den Möglichkeiten der Literaturrecherche sowie den einzelnen Universitätsbibliotheken vertraut gemacht hat. Daneben ist unser Leitfaden (PDF) mit einer Anleitung zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten am Institut für betriebliche Altersversorgung und Steuern verpflichtend.
Jede Bachelorarbeit wird von einem dem Kandidaten zugeteilten Mitarbeiter des Instituts betreut. Der betreuende wissenschaftliche Mitarbeiter wird nach Eingang der Bewerbung spätestens jedoch bei Abholung des Themas bekannt gegeben. Nach einer kurzen Besprechung der Themenstellung mit dem betreuenden wissenschaftlichen Mitarbeiter fertigt der Kandidat regelmäßig einen Gliederungsentwurf und bemüht sich danach um einen Termin bei seinem Betreuer. Etwaige Urlaubs- bzw. Abwesenheitszeiten des Betreuers sind frühzeitig einzuplanen.
Bei der Themenauswahl ist eine Orientierung an aktuellen Entwicklungen des Steuerrechts, den Forschungsschwerpunkten des Instituts (siehe die Ausführungen im Internet) oder an den vorhandenen speziellen eigenen Fach- bzw. Sprachkenntnissen wünschenswert.
Organisatorisches
Die verbindliche Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt grundsätzlich, indem der Kandidat eine ausgefüllte Interessensbekundung sowie einen Stine-Ausdruck der bisher erzielten Leistungspunkte beim Sekretariat des Instituts für betriebliche Altersversorgung und Steuern einreicht.
Weiterhin stellen Sie bitte einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit beim Studienbüro, in dem das Thema der Bachelorarbeit eingetragen und vom Kandidaten unterschrieben werden muss. Der Kandidat hat das Merkblatt (PDF) „Information zur Bachelorarbeit“ vorher zu lesen.
Sie haben die Möglichkeit, einen eigenen Themenvorschlag einzureichen oder sich ohne Angabe eines Themenvorschlags zu bewerben. Die Angabe eines Themenvorschlags führt jedoch weder zu einer bevorzugten Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers noch zu einem Anspruch darauf, das vorgeschlagene Thema zu bearbeiten.
Themenvorschläge für Bachelorarbeiten finden Sie unter folgendem Link: Themenvorschläge (PDF).