Abschlussarbeiten
Das Bachelor- oder Masterstudium endet mit einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit. Studierende zeigen damit die Kompetenz, selbstständig Probleme mit wissenschaftlichen Methoden zu lösen. Wir betreuen Abschlussarbeiten mit Bezug zur Wirtschaftsinformatik aus nachfolgenden Studiengängen:
- (Wirtschafts-)Informatik
- Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftsingenieurwesen
- IT Management und -Consulting
- Wirtschaftsmathematik
Workflow:
Die Vergabe von Abschlussarbeiten erfolgt in folgenden Schritten:
- Betreuungsanfrage (Faktsheet)
- Themenfindung (Exposé)
- Anmeldung (Anmeldeformular)
- Ausarbeitung (Betreuungstermine)
- Abgabe (Leistungsnachweis)
- Endnote (Gutachten)
Hinweise:
- Abschlussarbeiten müssen den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnungen des jeweiligen Studiengangs entsprechen (bitte informieren Sie sich frühzeitig auf den entsprechende Websiten der Studiengänge/Prüfungsämter/Studienbüros)
- Abschlussarbeiten müssen den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeitsweise entsprechen
- Abschlussarbeiten müssen in jedem Exemplar eine Versicherung an Eides statt nach der folgenden Formulierung enthalten:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit im Studiengang XXXX selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel – insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen – benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich versichere weiterhin, dass ich die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischen Speichermedium entspricht.“
- Studierende der Wirtschaftsinformatik: Im Idealfall können die Lehrangebote "BA-Projekt" bzw. "MA-Studie" sowie "MA-Projekt mit integriertem Seminar" inhaltlich und zeitlich auf die Abschlussarbeiten abgestimmt werden und ermöglichen so eine Fokussierung und Beschleunigung des Studiums.
- Für eine (spätere) Bewerbung auf eine Stelle als wiss. Mitarbeiterin/wiss. Mitarbeiter ist es förderlich, wenn bereits vorab die Bearbeitung einer Abschlussarbeit und/oder die Tätigkeit als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl nachgewiesen werden kann.