Anerkennungen
Informationen zu Anerkennungen im Schwerpunkt Marketing (Bachelor + Master)
Prozess
Die Anerkennung von Leistungen, die an anderen Einrichtungen der Universität Hamburg (z. B. Sprachenzentrum) oder an anderen wissenschaftlichen Hochschulen erbracht wurden, wird ausschließlich elektronisch beantragt. In Ihrem STiNE-Account finden Sie in der Rubrik „Studium - Anträge“ den entsprechenden elektronischen Antrag.
Genauere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beantragung von Anerkennungen [PDF].
Bei der Anerkennung wird die Gleichwertigkeit (nach Inhalt, Art und Umfang) der Veranstaltung geprüft. Bei Anerkennungen von Prüfungsleistungen aus dem Ausland (z. B. bei Auslandssemestern) können Sie bereits vor ihrem Aufenthalt eine Vorprüfung beantragen. Hierfür füllen Sie ebenfalls den elektronischen Antrag in STiNE aus. Bitte beachten Sie, dass dieses vorläufige Urteil nicht bindend ist.
Der Lehrstuhl für Marketing & Pricing ist für die inhaltliche Prüfung von anzuerkennenden Prüfungsleistungen aus dem In- und Ausland für den Schwerpunkt Marketing zuständig. Dabei kann eine Anerkennung als Ersatz für ein Fach erfolgen, das hier im Studiengang angeboten wird, oder für den Schwerpunkt allgemein. Bitte beachten Sie, dass Kurse auf Master-Niveau nicht im Bachelor angerechnet werden können und umgekehrt.
Hinweise
Anerkennung von Prüfungsleistungen können nur geprüft werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind: Bitte geben Sie deshalb zusammen mit dem Antrag auch weiterführende Unterlagen, wie die Leistungskontoübersicht, Modulbeschreibungen, Literaturlisten, Notenschema der ausländischen Hochschule, Informationen zu dem Workload der Veranstaltung und ggf. Hausarbeiten, ab.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beantragung von Anerkennungen [PDF].
Wenn Sie unsicher sind, welche zusätzlichen Informationen Sie einreichen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Studienkoordinator/in. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung von Anerkennungen bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann.