Service für Lehrende
Vor dem Semesterstart
Wichtige Semestertermine / Terminübersicht über das aktuelle Semester
Die wichtigsten Semestertermine finden Sie in der Rubrik Termine/Aktuelles.
Lehrplanung
Die Planung der Veranstaltungen für das jeweilige Semester beginnt mit der Abfrage der Lehrveranstaltungen und dient als Grundlage für die Termin- und Raumplanung des kommenden Semesters. Seit November 2021 erfolgt die Anmeldung Ihrer Lehrveranstaltungen und die der jeweiligen Übungen im SharePoint „Lehrankündigung“ unter dem folgenden Link:
https://sharepoint.uni-hamburg.de/fakultaeten/bwl/lehrankuendigung
Alle weiteren Hinweise und Fristen zur Lehrplanung werden vom Studienbüro über den Fakultätsverteiler zugeschickt.
Bei Anliegen zur Lehrplanung kontaktieren Sie bitte das Studienbüro unter lehrplanung.bwl"AT"uni-hamburg.de.
Prüfungsplanung
Die Planung der Zeiten und Räume für die Klausuren erfolgt im Studienbüro.
Während der Ankündigung Ihrer Lehrveranstaltung über den SharePoint können Sie Wünsche für die beiden Klausurphasen vermerken. Die erste Klausurphase ist direkt nach dem Ende der Vorlesungszeit, die zweite am Ende des Semesters.
Bei Anliegen zur Klausurplanung kontaktieren Sie bitte das Studienbüro unter klausurplanung.bwl"AT"uni-hamburg.de.
Nutzung von STiNE, Einführung und Support
Für die Arbeit mit STiNE benötigen Sie eine B-Kennung, ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN-Liste). Ihre Zugangsdaten für STiNE erhalten Sie vom Regionalen Rechenzentrum (RRZ) per Post an Ihre Dienstadresse.
Die Dozentenrechte in STiNE werden von Seiten des Lehrstuhls beim Regionalen Rechenzentrum (RRZ) der Uni Hamburg beantragt. Sollte in den Vorlesungen und Übungsgruppen der Eintrag einer Dozentin oder eines Dozenten/einer Übungsgruppenleitung fehlen, könnte es daran liegen, dass diese Person noch nicht als Dozentin oder Dozent in STiNE erfasst wurde. Die nötigen Zugriffsrechte für STINE-Veranstaltungen und –Prüfungen werden vom Lehrstuhl beim RRZ beantragt. Erst wenn die Lehrenden vom RRZ in STiNE als Dozentinnen und Dozenten eingetragen wurden, kann das Studienbüro die Zugriffsrechte für die gewünschten Module etc. für Sie in STiNE einrichten.
Über das Webportal von STiNE können Sie als Lehrkraft verschiedene administrative Aufgaben erledigen. Hierzu ist keine Installation auf Ihrem Arbeitsplatzrechner erforderlich, Sie benötigen lediglich einen internetfähigen Rechner, auf dem ein aktueller Browser installiert ist.
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort über das Webportal von STiNE an. Bei der ersten Anmeldung werden Sie aufgefordert, ein eigenes Passwort und eine Sicherheitsfrage zu definieren. Nach der Anmeldung finden Sie die Startseite vor. Die für Sie relevanten Funktionen finden Sie unter dem Menüpunkt „Lehre“.
Sollten Ihnen Ihre Unterlagen einmal abhandenkommen, werden Ihnen gegen Vorlage Ihres Personalausweises im Rechenzentrum der Universität Hamburg in der Schlüterstraße 70 Ersatzunterlagen ausgehändigt.
Bei technischen Fragen sowie bei Problemen mit Ihren Zugangsdaten und dem Login wenden Sie sich bitte an den STiNE-Support des Regionalen Rechenzentrums:
STiNE-Support im Regionalen Rechenzentrum
Schlüterstraße 70
Raum 121
Telefon: 040 42838-4474
Bei Fragen zur Nutzung von STiNE können Sie sich ebenfalls an das Regionale Rechenzentrum wenden.
In STiNE stehen Ihnen zudem unter dem Menüpunkt "Service" Anleitungen zu den wichtigsten Funktionen zur Verfügung. Für Sie interessante Anleitungen könnten sein:
- Upload Unterichtsmaterial
- STiNE Nachrichten senden
- LV-Teilnehmer inaktiv setzen
Zum Semesterende
Prüfungstermine
In jedem Semester sind zwei Prüfungsphasen vorgesehen. Die genauen Klausurphasen können Sie der Terminübersicht des Studienbüros entnehmen. Sobald die Prüfungstermine geplant sind, werden diese in STiNE eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die STiNE-Einträge verbindlich sind. Sollten Ihnen Fehler oder Ungereimtheiten bei Terminen, Prüfungsarten oder -dauer auffallen, kontaktieren Sie bitte das Studienbüro unter klausurplanung.bwl"AT"uni-hamburg.de.
An- und Abmeldung von Prüfungen
Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist mit der Anmeldung zu einer Prüfung verbunden. Studierende können sich mit Ausnahme von Prüfungen in Seminaren jedoch bis sieben Tage vor der Klausur in STINE von Prüfungen wieder an- und abmelden. Bei Problemen zur An- und Abmeldung von Klausuren verweisen Sie die Studierenden gerne an das Studienbüro BWL.
Klausurdurchführung
Hinweise und Hilfestellungen für die Klausuraufsicht haben wir für Sie in einem Dokument zusammengefasst.
Bitte laden Sie folgende Formulare herunter, füllen die Felder im Bereich Klausur am PC aus und drucken sie in ausreichender Anzahl aus:
- das Formular „Protokoll über einen mutmaßlichen Täuschungsversuch“ mit den Feldern Titel d. Veranstaltung, Prüfer/in, Datum und Uhrzeit.
- das Formular „Erklärung zur Klausurteilnahme unter Vorbehalt“ mit den Feldern Titel d. Veranstaltung, Prüfer/in, Datum und Uhrzeit.
Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen können sich auf ihren Anspruch auf nachteilsausgleichende Maßnahmen berufen. Entscheidungen über nachteilsausgleichende Maßnahmen trifft der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden und unter Beteiligung der bzw. des Behindertenbeauftragten.
Sollten Studierende mit nachteilsausgleichenden Maßnahmen an Ihren Prüfungen teilnehmen, werden Sie vom Studienbüro kontaktiert und auf die umzusetzenden Maßnahmen hingewiesen.
Täuschung und Plagiate
Versucht die oder der Studierende das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Gleiches gilt für Prüfungsleistungen von Studierenden, die ihre Prüfungsergebnisse während des Prüfungsverfahrens anderen zur Verfügung stellen, ohne dass dies ausdrücklich vorgesehen ist.
Bei einer Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel während und nach der Austeilung von Prüfungsaufgaben wird die bzw. der Studierende von der Fortsetzung der Prüfung nicht ausgeschlossen. Die oder der jeweilige Aufsichtsführende füllt das Formular „Protokoll über einen mutmaßlichen Täuschungsversuch“ aus, welches sie oder er nach Abschluss der Prüfungsleistung unverzüglich der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Studienbüro BWL vorlegt. Die bzw. der Studierende wird unverzüglich über den gegen ihn erhobenen Vorwurf unterrichtet. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches trifft das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses. Der bzw. dem Studierenden ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Noteneintragung und -korrektur
Die Noteneintragung erfolgt in STiNE durch die Lehrenden. Detaillierte Informationen zur Noteneintragung über STiNE finden Sie als Anleitung unter dem Menüpunkt "Service" in STiNE.
Die Prüfungsbewertungen müssen vor den bekanntgegebenen Notenausschlussfristen veröffentlicht werden. Sie finden die beiden Termine in unserer Terminübersicht. Diese Terminübersichten werden Ihnen zudem vor Beginn des Semesters über den Fakultätsverteiler zugeschickt.
Die Notenliste bewahren Sie bitte bei sich auf, eine Übersendung an das Studienbüro ist nicht erforderlich.
Wichtig: Die Noten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden. Ein Aushängen der Noten am Lehrstuhl nach Veröffentlichung der Noten in STINE ist zulässig.
Nach der Notenfreigabe können die Noten von Ihnen nicht mehr geändert bzw. korrigiert werden. Sollte eine Notenänderung notwendig sein, so ist diese auf einer Papierliste mit der Unterschrift der Dozentin oder des Dozenten an das Studienbüro BWL zu übermitteln.
Abschlussarbeiten
Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten
Das Antragsformular zur Anmeldung der Abschlussarbeiten erhalten die Studierenden im Studienbüro. Auf dem Formular wird von der Prüferin oder dem Prüfer das Thema (leserlich und möglichst in Druckbuchstaben) eingetragen. Das Unterschriftsdatum der Prüferin bzw. des Prüfers (welches nicht in der „Zukunft“ liegen darf) ist das Startdatum der Bearbeitungszeit. Nach Ausgabe des Themas durch die Prüferin bzw. den Prüfer wird das Antragsformular wieder im Studienbüro eingereicht.
Nach der Anmeldung zur Abschlussarbeit können Änderungen, Ergänzungen (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) u. ä. grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden.
Versand der Gutachten an das Studienbüro
Die Korrekturfrist für die Abschlussarbeit kann je nach Prüfungsordnung 12 Wochen oder drei Monate betragen. Die genauen Fristen werden den Gutachterinnen und den Gutachtern durch das Studienbüro mit dem Versand der Abschlussarbeiten mitgeteilt. Innerhalb dieser Frist muss das Gutachten dem Studienbüro über SharePoint übermittelt werden.
Hier finden Sie den Link zur SharePoint-Anmeldung „Digitaler Gutachtenversand der Abschlussarbeit“:
https://sharepoint.uni-hamburg.de/fakultaeten/bwl/studienbueroGutachten/
Eine postalische Übersendung der Gutachten an das Studienbüro ist nicht mehr erforderlich.