Drittmittelanzeige
Ein geplantes Drittmittelvorhaben sollte rechtzeitig der Fakultätsverwaltung und der Präsidialverwaltung angezeigt werden, damit geklärt werden kann, ob der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter die zur Durchführung des Drittmittelprojektes erforderlichen Ressourcen (insbesondere Personal, Sachmittel, Arbeitsplätze und Investitionsmittel) zur Verfügung stehen (§ 2 Satzung der Universität Hamburg über Drittmittelprojekte [PDF] v. 09.09.2010).
Die Anzeige muss den Titel und eine Kurzbeschreibung des Drittmittelprojektes enthalten und mindestens Auskunft geben über
- die vollständigen Kontaktdaten des Drittmittelgebers, insbesondere dessen Namen und Anschrift,
- den Drittmittelempfänger,
- die Projektleiterin bzw. den Projektleiter,
- den Beginn und die voraussichtliche Dauer des Projektes,
- den Betrag der Drittmittel, aufgegliedert nach Personal-, Sach- und Investitionsmitteln,
- die Inanspruchnahme von Personal, Sachmitteln, Arbeitsplätzen und sonstigen Einrichtungen,
- die möglichen Folgelasten des Projektes,
- den Bezug des Drittmittelprojektes zum Forschungsprofil der Fakultät und ggf. der Universität, sofern ein solcher Bezug besteht.
Die ausgefüllte Drittmittelanzeige [PDF] schicken Sie über die Fakultätsverwaltung an die Präsidialverwaltung.