Nachwuchsförderung
Für das Jahr 2024 hat die Fakultät für Betriebswirtschaft erneut Mittel für die Nachwuchsförderung bewilligt.
Gefördert werden:
- die Teilnahme an wissenschaftlichen (Online-)Konferenzen, auf der Sie selbst vortragen,
- die Teilnahme an (Online-)Doktorandenkursen*,
- die Anschaffung von Datensätzen (wenn keine vergleichbaren Daten über die von der Fakultät mitfinanzierten Lizenzen verfügbar sind),
- die Übernahme von Transkriptionskosten (Publikationskosten werden hingegen nicht gefördert)
- das Proofreading englischsprachiger Texte.
Der maximale Förderbetrag pro (Post-)Doktorand:in beträgt 500 Euro und kann auf mehrere Vorhaben gesplittet werden. Die Anschaffung von Datensätzen/die Übernahme von Transkriptionskosten/das Proofreading englischsprachiger Texte sind bei 250 Euro gedeckelt.
*) Die Förderung von Doktorandenkursen ist möglich für:
- jede/n Promotionsstudierenden,
- der/die innerhalb des strukturierten Promotionsprogramms promoviert und sich bis spätestens vor Antritt der Reise um- oder angemeldet hat und
- nachweislich zwei Kurse aus dem fakultären Kursangebot absolviert hat.
- Postdoktorand:innen (nicht jedoch Junioprofessor:innen).
- Kurse, die nicht bereits innerhalb des Graduiertenprogramms angeboten werden. Das gilt insbesondere für die Kurse aus dem Methodenbereich (vgl. Promotionsstudienordnung BWL).
- Kurse, wenn sie innerhalb des strukturierten Promotionsprogramms angerechnet werden können.
- Kurse mit ausgewiesenen Studienleistungen (z. B. eigene Präsentation, Hausarbeit, Studienarbeit, Klausur). Formulierungen wie „erfolgreich teilgenommen“ werden ohne Spezifikation der erbrachten Leistung(en) nicht anerkannt. Ist eine Studienleistung in einem Kurs optional, muss die erbrachte Studienleistung vom Kursleiter bestätigt werden.
Beantragt werden kann die Übernahme von Kosten für die An- und Abreise, Übernachtungskosten und Seminargebühren. Bitte beachten Sie den Haushaltsgrundsatz („Sparsamkeitsgrundsatz“) des HmbRKG (Hamburgisches Reisekostengesetz). Tagegelder können aus den Nachwuchsfördermitteln nicht gezahlt werden.
Schicken Sie Anträge bitte an nina.paasche"AT"uni-hamburg.de. Für die Teilnahme an externen Doktorandenseminaren bzw. Konferenzen fügen Sie bitte folgende Informationen bei:
- Teilnehmer:in (wer möchte hinfahren?)
- Veranstaltung/Konferenzname und Ort
- Thema
- Format (Welche Leistungen werden erbracht, Nachweis über Konferenzbeitrag durch Programmausschnitt/Bestätigungsmail)
- Termin
- Kosten (detaillierte Kostennachweise; Abrechnung erfolgt über Reisekosten).
Beachten Sie bitte:
- Die Finanzierung von Forschungsaufenthalten sowie externen Teilnehmenden ist nicht möglich.
- Eine Abrechnung über Reisekosten und damit eine Förderung ist nicht möglich, wenn wissenschaftliche Mitarbeiter:innen ohne Bezüge beurlaubt sind.