B.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen
Profil
Weitere Informationen zum Lehramt an berufsbildenden Schulen (ab WiSe 20/21) finden Sie hier.
Studienaufbau
Studienaufbau
Das Bachelorstudium Handelslehramt umfasst:
1. das Studium der Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Didaktik der beruflichen Fachrichtung sowie der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches (35 LP),
2. das Studium einer beruflichen Fachrichtung (84 LP),
3. das Studium eines Unterrichtsfaches (42 LP),
4. einen Freien Studienanteil (9LP) sowie
5. eine Bachelorarbeit (10 LP).
Insgesamt werden in diesen Studienbereichen Leistungen im Umfang von 180 ECTS erbracht. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
In den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen erhalten Sie einen Überblick über das vorgesehene Curriculum in ihrem Teilstudiengang.
Bewerbung
Sie können sich über das Campus Center der Universität Hamburg bewerben.
Bewerbungsvoraussetzung im Handelslehramt ist unter anderem eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung. Fragen rund um die Praxis-Anerkennung ihrer Berufsausbildung richten Sie bitte an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen.
Studienstart
Mathematik-Vorkurs
Vor Beginn des Semesters findet ein zweiwöchiger Mathematik-Vorkurs für Studienanfänger:innen der Bachelorstudiengänge der Fakultät für Betriebswirtschaft statt. Weitere Informationen zu dem Vorkurs erhalten Sie auf der Homepage des durchführenden Lehrstuhls.
orientierungseinheit
Für den Bachelorstudiengang Handelslehramt findet zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit statt. Genaue Termine der Welcome Week sowie nähere Hinweise zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie auf der Website des Campus Centers.
im laufenden Studium
Anerkennungen
Bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem In - und Ausland wird geprüft, ob die erbrachte Leistung (Prüfung zu einer Veranstaltung/einem Modul) wesentliche Unterschiede (nach Inhalt, Art und Umfang) zu dem Modul im Rahmen der Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften aufweist, das anerkannt werden soll.
Anerkennung von Prüfungsleistungen können nur geprüft werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind: Bitte geben Sie deshalb zusammen mit dem Antrag auch weiterführende Unterlagen, wie die Leistungskontoübersicht, Modulbeschreibungen, Literaturlisten, Notenschema der ausländischen Hochschule, Informationen zu dem Workload der Veranstaltung und ggf. Hausarbeiten, ab. Die Antragstellung erfolgt über STiNE, unter der Rubrik „Studium - Anträge“. Genauere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beantragung von Anerkennungen [PDF].
Wenn Sie unsicher sind, welche zusätzlichen Informationen Sie einreichen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Studienkoordinator:in. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung von Anerkennungsunterlagen bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann.
Auslandsstudium
Auslandsmöglichkeiten
Die Fakultät für Betriebswirtschaftslehre sowie die Universität Hamburg haben zahlreiche Partneruniversitäten im Ausland. Informationen zu den verschiedenen Auslandsmöglichkeiten erhalten Sie auf den Homepages des International Office der Fakultät WiSo und der Fakultät für Betriebswirtschaft (speziell für Erasmus-Angebote) und der Abteilung Internationales der UHH (sonstige Austauschmöglichkeiten).
Learning Agreement
Vor jedem Auslandsaufenthalt sollte ein Learning Agreement abgeschlossen werden, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule besucht werden sollen bzw. können.
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Das Studienbüro ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Anträge auf Anerkennung einer Prüfungsleistung, die Sie im Ausland erworben haben. Die/der für Sie zuständige Studienkoordinator:in leitet Ihre Unterlagen nach einer Vorabprüfung an die jeweiligen Fachvertreter:innen und/oder Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.
BAföG Angelegenheiten
Das Studium wird gefördert, wenn die Leistungen der Studierenden erwarten lassen, dass sie das angestrebte Studienziel erreichen.
Sämtliche Angelegenheiten rund um BAföG werden in den Lehramtsstudiengängen vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) bearbeitet. Dort finden Sie auch ein Merkblatt zu BAföG-Fragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg.
Krankmeldungen
Krank bei Klausuren
Studierende im B.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen reichen Krankmeldungen für Klausuren bitte beim ZPLA ein und beachten bitte den dort vorgegebenen Prozess.
Für Studierende im B.Sc Lehramt an beruflichen Schulen gelten in den Pflichtmodulen Modulfirsten. Krankmeldungen für Klausuren zu Pflichtmodulen reichen Sie daher bitte weder im ZPLA noch im Studienbüro BWL ein. Da für Pflichtmodule die Zahl der Versuche nicht begrenzt ist, hat eine Krankmeldung keine Relevanz. Bitte bewahren Sie das qualifizierte Attest jedoch gut auf, da Sie es ggf. im Rahmen eines Antrags auf Modulfristverlängerung benötigen. Falls Sie im Rahmen eines Antrags auf Modulfristverlängerung eine Krankmeldung einreichen möchten, benötigen Sie dafür ein qualifiziertes Attest.
Krankmeldungen für Wahlpflichtmodule reichen bitte auch die Studierenden im B.Sc. beim ZPLA ein.
Krank während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit HDL
Krankmeldungen zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit reichen Sie bitte unverzüglich je nach Studiengang im ZPLA (B.Ed) oder im Studienbüro BWL in Form eines qualifizierten Attests (B.Sc.) ein.
Krank während Lehrveranstaltungen
Bitte klären Sie die Modalitäten direkt mit den verantwortlichen Dozenten ihrer Lehrveranstaltung.
Leistungskonto
Die Leistungskonten werden primär von den Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager:innen betreut. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrem Leistungskonto sowie Probleme bei der An-,Um- und Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben. Bei technischen Problemen mit STiNE wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Rechenzentrums (nutzen Sie bitte das Support-Formular in STiNE). Die TAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Modulfristverlängerung
Modulfristverlängerung (nur relevant für B.Sc. Lehramt an beruflichen Schulen)
Sämtliche Pflichtmodule im Teilstudiengang Wirtschaftswissenschaften müssen Sie innerhalb einer vorgegebenen Modulfrist erbringen. Wenn Sie eine Prüfung nicht in dem vorgesehenen Semester bestehen, haben Sie in der Regel im übernächsten Semester nochmals die Gelegenheit, die Veranstaltung und die Prüfungen zu wiederholen. Wann Sie welche Module erbringen müssen, können Sie ihren Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen.
Wenn Sie eine Modulprüfung nicht fristgerecht bestehen, erlischt ihr Prüfungsanspruch in diesem Modul, was eine Exmatrikulation und damit eine erfolglose Beendigung des Studiums zur Folge hat. Bei besonderen Härtefällen kann der Prüfungsausschuss eine Modulfrist verlängern. Wenn Sie überlegen, die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, gehen Sie bitte zur Beratung in die Sprechstunde Ihrer/Ihrem zuständige/n Studienkoordinator:in.
Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in Prüfungen. Die/der für Sie zuständige/n Studienkoordinator:in wird Sie an das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten verweisen, wo für Sie eine Empfehlung erstellt wird. Über den Nachteilsausgleich und seine Details entscheidet die/der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende.
Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig – zu Beginn des Semesters – um Termine sowohl bei Ihrem/Ihrer Studienkoordinator:in als auch bei dem Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Nach einem (oder ggf. mehreren) Terminen im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten wird Ihnen eine Empfehlung ausgestellt. Diese reichen Sie bitte mit einem Antrag auf Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen im Studienbüro ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag und über die Gewährung von Maßnahmen. Darüber erhalten Sie einen Bescheid. Erst dieser berechtigt Sie, die gewährten Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Der genehmigte Nachteilsausgleich muss für jede Prüfung, bei der Sie diesen Ausgleich in Anspruch nehmen möchten, im Studienbüro BWL spätestens vier Wochen vor den Prüfungsterminen angezeigt werden. Nur so kann die organisatorische Umsetzung Ihres Nachteilsausgleichs gewährleistet werden. Die Anzeige kann für mehrere Prüfungen eines Prüfungstermins gesammelt erfolgen.
Weitere Hinweise finden Sie auf folgenden Seiten des Büros für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Nachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen im Prüfungsverfahren [PDF]
Prüfungsmodalitäten
Die Teilnahme an den Klausuren setzt eine vorherige verbindliche Anmeldung innerhalb bestimmter Fristen voraus, die vom Studienbüro bekannt gemacht werden. Für jede Klausur gibt es am Ende der Lehrveranstaltungen zwei Prüfungstermine, und zwar einen ersten Prüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit, d.h. kurz vor Beginn des Folgesemesters.
Eine Ausnahme bildet das Modul Grundlagen des Operations Research. Dieses Modul wird jedes Semester angeboten, jedoch gibt es pro Semester nur einen Prüfungstermin.
Auch zu Wiederholungsklausuren ist eine eigenständige Anmeldung nötig. Automatische Anmeldungen werden nicht vorgenommen.
Teilzeitstudium
Studierende können im CampusCenter einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen.
Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich (spätestens vier Wochen nach Erteilung des Bescheides) dem Studienbüro mitteilen. Dies kann beispielsweise durch eine Kopie der Bescheinigung des CampusCenters geschehen.
Aufgrund des Teilzeitstatus wird im Rahmen der Beratung durch das Studienbüro für die Berufliche Fachrichtung ein verbindlicher individueller Studienplan erarbeitet.
Urlaubssemester
Ein Urlaubssemester können Sie im Campus Center beantragen. Wenn Sie ein Urlaubssemester genehmigt bekommen, melden Sie sich bitte im Studienbüro, damit ihre Modulfristen für Sie individuell angepasst werden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie ihre Bachelorarbeit nicht während eines Urlaubssemesters anmelden können.
Studienabschluss
Kontakt und hilfreiche Links
Prüfungsausschussvorsitz
Prof. Dr. Nicola Berg
Studienkoordination und Lehrveranstaltungsmangement
Die genauen Kontaktdaten und Zuständigkeiten finden Sie auf der Webseite des Studienbüro BWL.
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA)
Bogenallee 11, 2. OG
Kontakt:ZPLA: E-Mail: kontakt.zpla[at]uni-hamburg.de
Das ZPLA ist zuständig für den Freien Studienanteil.
Weitere Ansprechpersonen in den Fachbereichen
Studienberatung zum Lehramt an Beruflichen Schulen (LAB)
Sedanstraße 19, Raum 21 (EG)
Telefon: 040 42838 - 3726
E-Mail: studienberatung-hdl[at]uni-hamburg[dot]de(studienberatung-hdl"AT"uni-hamburg.de)
IBW
Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft
Bei fachspezifischen Fragen zu den Unterrichtsfächern wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachberatungen in den Fakultäten.
Rechtliche Grundlagen und Modulhandbücher
Ihr Studium wird durch mehrere Ordnungen sowie die Modulhandbücher geregelt.
Die Prüfungsordnung (PO) regelt übergeordnete Aspekte Ihres Studiums und legt Ihre Rechte und Pflichten im Studium fest. Sie finden die jeweils gültige PO, sowie Änderungen und Neufassungen auf der Website des Campus-Centers der Universität Hamburg.
Die PO wird um die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzt. Hier werden beispielsweise der Aufbau und Besonderheiten zur Lehre und zu den Prüfungen Ihrer Teil-Studiengänge geregelt. Je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gelten unterschiedliche Fassungen der FSB. Alle Fassungen und Änderungen finden Sie ebenfalls auf der Website des Campus-Centers
In den nachfolgend aufgeführten Modulhandbüchern sind Inhalte, Qualifikationsziele und Details zu den Modulen im Teilstudiengang Wirtschaftswissenschaften geregelt. Das aktuell gültige Modulhandbuch gilt dabei für alle im Studiengang immatrikulierten Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt des Studienbeginns.
Module, die gemeinsam mit dem Studiengang B.Sc. BWL genutzt werden, finden Sie im Modulhandbuch des B.Sc. BWL.
Module, die speziell für den B.Ed. Lehramt an beruflichen Schulen angeboten werden, finden Sie im Modulhandbuch des B.Ed. HDL.