B.Sc. Betriebswirtschaftslehre
Neu: Mentoring-System
Die Fakultät für Betriebswirtschaft startet ein neues Mentoring-System für Erstsemesterstudierende im Bachelor Studiengang BWL.
Alle Erstsemesterstudierende haben die Möglichkeit an diesem Angebot kostenlos teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Fortgeschrittene Studierende, die geschult und hoch motiviert sind, werden für die Dauer von zunächst sechs Monaten ein Angebot zum Austausch und zur Beratung machen.
Die Informationsveranstaltung fand am 16. Dezember von 12:30-13:30 Uhr statt. Mehr als 100 Studierende haben teilgenommen. Die Präsentation finden Sie hier.
Studierende, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, haben trotzdem noch die Möglichkeit sich für eine Gruppe anzumelden. Hinweise können der Präsentation entnommen werden. Die Gruppen treffen sich ab dem 11. Januar. Eine Anmeldung ist noch möglich. Dafür melden Sie sich gerne bei der Koordinierungsstelle.
Profil
Wirtschaftsentscheidungen sind heute von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst, weshalb die Studieninhalte des Bachelors Betriebswirtschaftslehre in Hamburg vielseitig und eng mit anderen Fachrichtungen wie beispielsweise Mathematik, Psychologie und Rechtswissenschaften verknüpft sind.
Im ersten und zweiten Studienjahr werden die theoretischen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (Rechnungswesen, Bilanzen, Investition, Finanzierung, Unternehmensführung, Produktion & Logistik, Wirtschaftsprivatrecht, Mikro-und Makroökonomik etc.) und Methoden der Betriebswirtschaft (Mathematik, Statistik etc.) vermittelt, um die Studierenden zu befähigen, wirtschaftliche Fragestellungen im Berufsleben selbstständig zu analysieren und zu lösen. Der Studiengang bietet dabei Einblick in Unternehmensentscheidungen auf strategischer, organisatorischer und analytischer Ebene. Ziel ist, dass Studierende die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und die Fähigkeit zum verantwortlichen Handeln in Wirtschaft und Verwaltung erwerben.
Im dritten Studienjahr können sich die Studierenden auf einen von acht Schwerpunkten (u.a. Finanzen und Versicherungen, Marketing und Medien oder Unternehmensführung) fokussieren.
Wenn Sie BWL nur im Nebenfach studieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Fakultät für Wirtschafts-und Sozialwissenschaften.
Weitere Informationen
Studienaufbau
Struktur des B.Sc. Betriebswirtschaftslehre
Schwerpunkt
In der zweiten Studienphase (3. Studienjahr) müssen Studierende im gewählten Schwerpunktfach (Wahlpflicht-)Module im Umfang von 30 LP erfolgreich absolvieren. Davon müssen 6 LP im Rahmen eines Seminars erbracht werden.
Es gibt folgende acht Schwerpunktfächer:
- Finanzierung, Banken und Versicherung
- Management im Gesundheitswesen
- Marketing
- Operations & Supply Chain Management
- Angewandte Statistik & Data Science
- Unternehmensführung
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsprüfung und Steuern
Im Mai findet für die Studierenden des 4. Fachsemesters eine Informationsveranstaltung statt, bei dieser werden die Schwerpunkte vorgestellt. Im Anschluss findet die Schwerpunktwahl über STiNE statt.
Freier Wahlbereich
Im Freien Wahlbereich müssen 18 LP erworben werden. Hierzu können Studierende aus allen Wahlmodulen des 5. und 6. Fachsemesters der Fakultät für Betriebswirtschaft wählen mit Ausnahme der Seminare und der zugangsbeschränkten Module. Zusätzlich können Module aus dem für den Freien Wahlbereich geöffneten Modulangebot der Universität Hamburg gewählt werden.
Sofern es beim gewählten betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach durch die absolvierten Wahlpflichtmodule zu einer Überschreitung (maximal 3 LP) der Anzahl von 30 LP kommt, verringert sich der Umfang des Freien Wahlbereichs um die entsprechende Leistungspunktezahl. Durch die Nutzung des Freien Wahlbereichs mit Modulen aus einem anderen Schwerpunkt können Sie faktisch zwei Schwerpunkte studieren.
BWL Check & Bewerbung
Online-Self-Assessment Bachelor BWL (B.Sc.)
Die Fakultät für Betriebswirtschaft hat als erste Institution der Universität Hamburg gemeinsam mit dem Team Selbsteinschätzung des Universitätskollegs ein Online-Self-Assessment für potenzielle zukünftige Studierende entwickelt. Interessierte für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre können damit ihre eigenen Fähigkeiten überprüfen und vor allem einen realistischen Einblick in das Studium erhalten. Neben ausreichenden Englisch- und Mathematikkenntnissen sind auch gute Schreibfertigkeiten und Argumentationsfähigkeiten in der deutschen Sprache hilfreich.
Der BWL-Check steht ab sofort allen Studieninteressierten der Betriebswirtschaftslehre unter folgender URL zur Verfügung: bwl.check.uni-hamburg.de
Das Portal bietet vier verschiedene Quiz-Formate an:
1. Der Erwartungscheck enthält Aussagen über das Studium der Betriebswirtschaftslehre, die Interessierte als wahr oder falsch bewerten können, um damit ihre Einschätzung über erforderliche Vorkenntnisse, Studienaufbau und Berufsperspektiven mit dem Studienangebot abzugleichen.
2. Ein Englischtest bietet eine Orientierung über die im Studium erforderlichen Fachsprachenkenntnisse.
3. Mit dem BWL-Quiz und dem
4. Mathematiktest erhalten Studieninteressierte einen Einblick in die fachlichen Anforderungen des Studiums.
5. In mehreren Videos mit Studierenden und Professoren werden die Studieninhalte vorgestellt.
Das Niveau des Online-Self-Assessments ist auf die Studieninhalte des ersten Fachsemesters ausgerichtet. Alle Teilnehmenden erhalten automatisch ein Feedback, das abhängig von der erreichten Punktzahl ausgegeben wird. Zudem steht zu jeder Frage eine ausführliche Lösung inklusive Lösungsweg bereit. Ergänzt wird das Portal durch eine umfangreiche Liste mit hilfreichen Links, FAQ und der Möglichkeit ein Feedback zu geben. Die inhaltliche Gestaltung des Portals übernahm die Arbeitsgruppe Online-Self-Assessments der Fakultät für Betriebswirtschaft, bestehend aus Lehrenden und Studierenden unter der Leitung der Fakultätsreferentin für Studium und Lehre. Die technische Umsetzung und Weiterentwicklung erfolgte auf der Basis WordPress/H5P durch das Entwicklungsteam des Teams Selbsteinschätzung. Eine wichtige technische Neuerung war dabei die Einbindung von LaTeX zur Formeldarstellung.
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester
Eine Bewerbung zum ersten Fachsemester ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. - 15.07.) online über das Studium-Infonetz StiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden sich Studieninteressierte bitte direkt an das CampusCenter der Universität Hamburg.
Bewerbung in ein "höheres Fachsemester" (Studienfortsetzung)
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind für die Bachelor- und Master-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre derzeit nicht möglich.
Studienstart
Liebe Erstsemester-Studierende im Wintersemester 2020/2021,
der Prodekan für Studium und Lehre, Herr Prof. Dr. Haase, heißt Sie mit seiner E-Mail vom 11.09.2020 herzlich willkommen.
Orientierungseinheit BWL
Mathematik-Vorkurs
Der Vorkurs Mathematik findet in diesem Jahr als asynchrones digitales Angebot statt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des durchführenden Lehrstuhls.
Zentrale Auftaktveranstaltung
Die Präsentation zur Auftaktveranstaltung finden Sie hier.
Studentische OE
Ebenfalls am Mittwoch, den 14.10.2020 startet die studentisch organisierte Orientierungseinheit für die Erstsemester des Studiengangs B.Sc. BWL. Weitere Informationen und einen Ablaufplan finden Sie hier.
IT-Einrichtungen
Anleitungen zur Einrichtung der notwendigen Technik für das Studium finden Sie hier.
STiNE-Anleitung
Eine Anleitung zur Anmeldung in STiNE finden Sie hier.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Einstieg ins Studium an der Uni Hamburg finden Sie hier.
Prüfungsordnung, FSB, Modulhandbuch
- Prüfungsordnung (Fassung vom 19.06.2019)[PDF]; Änderungen September 2020 [PDF]
- Prüfungsordnung (Fassung vom 08.07.2015 und 27.01.2016) [PDF]; Änderungen September 2020 [PDF]
- Prüfungsordnung (Fassung vom 20.09.2006)[PDF]
- Fachspezifische Bestimmungen (Fassung vom 19.06.2019) [PDF], Änderungen September 2020 [PDF]
- Fachspezifische Bestimmungen (Fassung vom 24.01.2018) [PDF]; Änderungen September 2020 [PDF]
- Fachspezifische Bestimmungen (Fassung vom 08.07.2015, 11.11.2015 und 27.01.2016) [PDF]; Änderungen September 2020 [PDF]
- Modulhandbuch [PDF] (gültig ab WiSe 20/21)
- Modulhandbuch [PDF] (Englisch) (gültig ab WiSe 20/21)
- Modulhandbuch [PDF] (gültig bis SoSe 2020)
FAQ für das laufende Studium
Abschlussarbeit
Hinweise zu den Abschlussarbeiten finden Sie in den entsprechenden Merkblättern auf den Seiten des Studienbüros unter: Formulare oder auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Anerkennungen
Anerkennungen werden nur geprüft, wenn der Studierende bereits in dem Studiengang, für den diese Leistungen anerkannt werden sollen, eingeschrieben ist. Anerkennung von Prüfungsleistungen können nur geprüft werden,wenn alle Unterlagen vollständig sind:
Bitte geben Sie deshalb zusammen mit dem Antrag auch weiterführende Unterlagen, wie dieLeistungskontoübersicht, Modulbeschreibungen, Literaturlisten, Notenschema der ausländischen Hochschule, Informationen zu dem Workload der Veranstaltung und ggf. Hausarbeiten, ab. Die Antragstellung erfolgt über STiNE, unter der Rubrik „Studium -Anträge“. Genauere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beantragung von Anerkennungen [PDF]. Wenn Sie unsicher sind, welche zusätzlichen Informationen Sie einreichen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Studienkoordinator/in. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung von Anerkennungsunterlagen bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann. Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2015/16 begonnen haben, gilt eine Anerkennungssatzung [PDF].
Auslandsstudium
Studieren im Ausland
Die Universität Hamburg unterhält Zentralaustauschprogramme mit Partnerhochschulen unter Anderem in den USA, China, Mexiko, Südafrika, Australien, Südkorea und Taiwan.Informationen zuden verschiedenen Möglichkeiten für ein Studium im Auslanderhalten Sie auf denWebseiten des International Office der Fakultäten WiSo und BWL (speziell für Outgoing-Angebote) und der Abteilung Internationales der UHH (sonstige Austauschmöglichkeiten).
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Das Studienbüro BWL ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Anträge auf Anerkennung einer Prüfungsleistung, die Sie im Ausland erworben haben, sowie für eventuelle Voranerkennungen. Die/der für Sie zuständige Studienkoordinator/in leitet Ihre Unterlagen nach einer Vorabprüfung an die jeweiligen Fachvertreter/innen und/oder Prüfungsausschussvorsitzenden weiter. Weitere Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie unter dem Menüpunkt Anerkennungen.
BAföG-Angelegenheiten
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll Menschen, deren Elternhaus ein Studium oder eine weiterführende Schulausbildung nicht ausreichend finanzieren kann, finanziell unterstützen.
Z.B. Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG werden direkt durch die Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager/innen des Studienbüros BWL ausgestellt. Geben Sie die BAföG-Bescheinigung im ServicePoint des Studienbüros BWL ab. Sie werden informiert, sobald die Bescheinigung abholbereit ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg.
Betreuung des Leistungskontos
Die Leistungskonten der Studierenden der Fakultät werden primär von den Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager/innen betreut. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrem Leistungskonto sowie Probleme bei der An-/Um-und Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben.
Bei technischen Problemen mit STiNEwenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Rechenzentrums (nutzen Sie bitte das Support-Formular in STiNE). Die TAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Internationale Studierende
Internationale Studierende finden Informationen auf den Seiten des CampusCenters der Universität Hamburg:
Krankmeldungen
Bitte beachten Sie, dass Sie laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest benötigen. Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung und lassen Sie dieses von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches qualifiziertes Attest) [PDF].
Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen, dieses muss die im Formular geforderten Angaben enthalten (der gelbe Schein reicht nicht). Das qualifizierte ärztliche Attest und das formlose Anschreiben müssen dem Studienbüro zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden. Im Fall einer Erkrankung bei der Seminararbeit geben Sie das Attest bei dem Lehrenden ab. Im Fall eines versäumten Prüfungstermines ist das Attest von Studierenden, die nach einer Prüfungsordnung mit Modulfristen studieren, selbstständig aufzubewahren. Dieses wird ggf. relevant, falls am Ende der Modulfrist ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden muss. Studierende, die nach einer Prüfungsordnung mit Versuchszählung studieren, reichen das Attest bitte unverzüglich, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests, im Studienbüro ein.
Lehrveranstaltungen und Seminare
Die Anmeldefristen zu den Lehrveranstaltungen und Seminaren finden Sie auf der Website des Studienbüros unter dem Menüpunkt Termine/Aktuelles. LINK
Innerhalb der Anmeldephasen können Sie sich über STiNE zu den Lehrveranstaltungen und Seminaren anmelden. Meldungen zu Problemen bei der Anmeldung können nur innerhalb der Anmeldefrist berücksichtigt werden.
TAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Modulsfristverlängerung (Pflichtmodule)
Studierende, die Modulfristen beachten müssen, können Details dazu in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) nachlesen (bis SoSe15).
Für diese gilt:
Die Prüfungsfrist ergibt sich aus dem in der jeweiligen Modulbeschreibung angegebenen Fachsemester zuzüglich der Anzahl von Fachsemestern, innerhalb derer das Pflichtmodul ein weiteres Mal absolviert werden kann (Wiederholungsfrist).
Folgen des Ablaufs und Verlängerungsantrag
Wird eine Modul-bzw. Modulteilprüfung nicht fristgemäß erfolgreich absolviert, gilt sie als endgültig nicht bestanden, was bei einem Pflichtmodul eine erfolglose Beendigung des Bachelorstudiums und damit die Exmatrikulation zur Folge hat. Bei Vorliegen eines besonderen Härtefalls kann die Prüfungsfrist auf Antrag des Studierenden durch den Prüfungsausschuss verlängert werden, wobei in diesem Fall der Antrag formlos (ohne Formular) zu stellen und schriftlich zu begründen ist (§10 Absatz 2 und 3 der PO). Dem Antrag sind die üblichen Informationen (Name, Matrikelnummer, Kontaktdaten und Studiengang) sowie alle notwendigen Belege im Original beizufügen und der Antrag ist zu unterschreiben.
Krankheit führt nicht automatisch zu einer Modulfristverlängerung.
Wird Ihrem Antrag auf Modulfristverlängerung nicht abgeholfen, gilt ihr Bachelorstudium als endgültig nicht bestanden, dies hat Ihre Exmatrikulation zu Folge.
Für Teilzeitstudierende und beurlaubte Studierende gelten besondere Regelungen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre/n zuständige/n Studienkoordinator/in.
Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in Prüfungen.
Bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen unterstützt Sie gerne das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Für den Fall, dass durch dieses ein Nachteil festgestellt wurde, setzen Sie sichbitte umgehend mit dem/der zuständigen Studienkoordinator/in inVerbindung. Über den Nachteilsausgleich und seine Details entscheidet die/der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende.
Wenn für Sie ein Nachteilsausgleich gilt, melden Sie dieses bitte mindestens einen Monat vor der Prüfungsphase.
Prüfungsmodalitäten
Die Teilnahme an den Klausuren setzt eine vorherige verbindliche Anmeldung über STiNE innerhalb bestimmter Fristen voraus, die vom Studienbüro auf der Homepage bekannt gegeben werden. Für jede Klausur gibt esin der Regel am Ende der Lehrveranstaltungen zwei Prüfungstermine, und zwar einen ersten Prüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit, d.h. kurz vor Beginn des Folgesemesters.
Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist zu empfehlen, den ersten Prüfungstermin wahrzunehmen, damit Sie bei Nichtbestehen den zweiten Prüfungstermin als Wiederholungsmöglichkeit wahrnehmen können. Der dritte Termin findet in der Regel ein Jahr später statt.
Studienförderung und -finanzierung
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Förderung von Studierenden, Finanzierungsmöglichkeiten sowie zu verfügbaren Stipendien.
Studienzeitverlängerung
Modul-bzw. Modulteilprüfungen für Pflicht-, Wahlpflicht- (in den betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern) und Wahlmodule (im Freien Wahlbereich) im 5. und 6. Fachsemester sollten innerhalb der Regelstudienzeit von sechs Semestern absolviert werden.
Eventuelle Wiederholungsprüfungen können noch innerhalb zwei weiterer Semester absolviert werden. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch mindestens ein Prüfungsversuch in allen abzuschließenden Wahlpflicht- und Wahlmodulen in der Regelstudienzeit (§10 Abs. 6 Satz 2 der PO). Nicht bestandene Wahlpflicht- und Wahlmodule können auch gewechselt werden. Eine bereits bestandene Modul-bzw. Modulteilprüfung kann jedoch nicht wiederholt werden.
Studierende, die die Voraussetzungen für eine Studienzeitverlängerung nach §10 Abs. 6 Satz 2 der PO nicht erfüllen, müssen am Ende ihres 6. Fachsemesters einen schriftlichen, formlosen, begründeten Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen. Der Antrag sollte spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe (siehe Terminübersicht des jeweiligen Semesters) eingereicht werden.
Teilzeitstudium
Studierende können im CampusCenter einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen. Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich dem Studienbüro mitteilen. Es wird empfohlen, mit dem/der zuständigen Studienkoordinator/in zeitnah einen individuellen Studienplan zu erstellen.
Urlaubssemester
Das CampusCenter der Universität ist für Urlaubssemester zuständig. Es wird empfohlen, mit der/dem zuständigen Studienkoordinator/in zeitnah einen individuellen Studienplan zu erstellen.
Ansprechpersonen
Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um den B.Sc. BWL ist das Studienbüro BWL.
Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.
Wenn Sie einen Kontakt zum Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. Merz wünschen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Studienbüro.