Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Die Anerkennung von Leistungen, die an anderen Einrichtungen der Universität Hamburg (z. B. Sprachenzentrum) oder an anderen wissenschaftlichen Hochschulen erbracht wurden (z. B. Leistungen aus einem vorherigen Studium oder einem Auslandsstudium), wird ausschließlich elektronisch beantragt. Die elektronische Antragstellung für den Studiengang HWI (Hochschulübergreifender Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen) bezieht sich zurzeit ausschließlich auf die BWL-Module an der Universität Hamburg.
Die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt gemäß § 8 der jeweiligen Prüfungsordnung der Fakultät für Betriebswirtschaft sowie der Satzung der Fakultät für Betriebswirtschaft zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Studiengänge Bachelor of Science Betriebswirtschaftslehre und Master of Science Betriebswirtschaft (Business Administration) – Anerkennungssatzung – und liegt in der Verantwortung der bzw. des zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden.
Anerkennungen werden nur geprüft, wenn die bzw. der Studierende bereits in dem Studiengang eingeschrieben ist, für den die Leistungen anerkannt werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung von Anerkennungsunterlagen bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann.