Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten
Die „Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten“ der Fakultät für Betriebswirtschaft ist eine Einrichtung gemäß § 66 Abs. 3 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG). Die Beschwerdestelle vermittelt Ansprechpersonen bei Fragen im Zusammenhang mit Prüfungen im Studium.
Bei Beschwerden über die Prüfungsdurchführung oder über das Prüfungsergebnis sollten Sie immer zuerst mit der verantwortlichen Lehrperson bzw. der Prüferin oder dem Prüfer sprechen.
Mitglieder der Beschwerdestelle sind jeweils eine Ombudsfrau oder ein Ombudsmann und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierenden. Diese werden vom Fakultätsrat gewählt. Derzeit sind dieses:
Prof. Dr. Markus Nüttgens und Leon Schmitz-Elvenich.
Wenden Sie sich bitte zunächst an die Fakultätsreferentin für Studium und Lehre, Frau Ute Lübke, die den Kontakt zu der Beschwerdestelle herstellt.
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