B.Sc. Betriebswirtschaftslehre
Mentoring-System für Erstsemesterstudierende
Mach mit und werde Mentor:in im kommenden WiSe
Unser Mentoring-System bietet individuelle Unterstützung und Beratung für Erstsemesterstudierende durch Studierende aus höheren Semestern.
Als Mentor:in hast du die Möglichkeit, Studierende beim Studienstart zu begleiten und ihnen im neuen Alltag zu helfen.
Du kannst deine gesammelten Studienerfahrungen teilen und positiv auf den Studienerfolg der Studierenden einwirken.
Als Mentor:in entwickelst du wertvolle Fähigkeiten weiter, wie Kommunikation, Empathie und Leadership und knüpfst Kontakte.
Für die aktive Mitwirkung an der OE und am Mentoring können 3 ECTs im freien Wahlbereich erworben werden. Für die wiederholte Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt.
Du bist in höheren Semestern, erfolgreich im Studium und hast Freude daran, dein Wissen und deine Erfahrungen zu teilen?
Du hast den Wunsch, andere zu unterstützen und einen Beitrag zur Studierendengemeinschaft zu leisten?
Dann werde Teil des Mentoring-Teams
Ergänzende Präsentation zur Ansicht
Informationen für Mentorinnen und Mentoren:
Für die zukünftigen Mentor:innen wurde ein hilfreicher Guide von den Mentor:innen des WiSe 2020/2021 erstellt. Er ist zu finden unter Mentoring Guide.
Profil und Zielkompetenzen
Wirtschaftsentscheidungen sind heute von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst, weshalb die Studieninhalte des Bachelors Betriebswirtschaftslehre in Hamburg vielseitig und eng mit anderen Fachrichtungen wie beispielsweise Mathematik, Psychologie und Rechtswissenschaften verknüpft sind.
Im ersten und zweiten Studienjahr werden die theoretischen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (Unternehmensrechnung, Bilanzen, Investition, Finanzierung, Unternehmensführung, Produktion & Logistik, Wirtschaftsprivatrecht, Mikro- und Makroökonomik etc.) und Methoden der Betriebswirtschaft (Mathematik, Statistik etc.) vermittelt, um die Studierenden zu befähigen, wirtschaftliche Fragestellungen im Berufsleben selbstständig zu analysieren und zu lösen. Der Studiengang bietet dabei Einblick in Unternehmensentscheidungen auf strategischer, organisatorischer und analytischer Ebene. Ziel ist, dass Studierende die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und die Fähigkeit zum verantwortlichen Handeln in Wirtschaft und Verwaltung erwerben.
Im dritten Studienjahr können sich die Studierenden auf einen von acht Schwerpunkten (u.a. Finanzierung, Banken und Versicherung, Marketing oder Unternehmensführung) fokussieren.
Der B.Sc. BWL hat als Studiengang klare Ziele (Intended Learning Outcomes, ILOs). Durch das Studium der BWL entwickeln die Studierenden die notwendigen Fähigkeiten, um Führungspositionen bekleiden zu können.
Zielkompetenzen | Absolvent:innen |
1. Fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen |
• beherrschen die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre – Inhalte, Theorien und Methoden. |
2. Wissenschaftliches Denken | • verstehen Forschung und reflektieren sie kritisch, können an Forschungsprojekten mitarbeiten. • können selbständig lebenslang lernen. |
3. Analytische Kompetenz | • verstehen Theorien sowie verschiedene Arten von Daten, und Methoden der Datenanalyse. • können theorie-, daten- und modellgestützt Entscheidungen treffen. |
4. Managementkompetenz | • können sicher und effektiv kommunizieren (mündlich, schriftlich). • können allein und im Team effizient und effektiv an Projekten arbeiten. |
5. Sozialverantwortliches Handeln | • denken und handeln verantwortungsbewusst, ethisch und nachhaltig. |
6. Weltoffenheit | • setzen sich erfolgreich mit verschiedenen Kulturen und Perspektiven im internationalen Kontext respektvoll auseinander. |
Weitere Informationen
Wenn Sie BWL nur im Nebenfach studieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Fakultät für Wirtschafts-und Sozialwissenschaften
Studienaufbau
Struktur des B.Sc. Betriebswirtschaftslehre
Schwerpunkt
In der zweiten Studienphase (3. Studienjahr) müssen Studierende im gewählten Schwerpunktfach (Wahlpflicht-)Module im Umfang von 30 LP erfolgreich absolvieren. Davon müssen 6 LP im Rahmen eines Seminars erbracht werden.
Es gibt folgende acht Schwerpunktfächer:
- Finanzierung, Banken und Versicherung
- Management im Gesundheitswesen
- Marketing
- Operations & Supply Chain Management
- Angewandte Statistik & Data Science
- Management
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsprüfung und Steuern
Im Mai findet für die Studierenden des 4. Fachsemesters eine Informationsveranstaltung statt, bei dieser werden die Schwerpunkte vorgestellt. Im Anschluss findet die Schwerpunktwahl über STiNE statt.
Freier Wahlbereich
Im Freien Wahlbereich müssen 18 LP erworben werden. Hierzu können Studierende aus allen Wahlmodulen des 5. und 6. Fachsemesters der Fakultät für Betriebswirtschaft wählen mit Ausnahme der Seminare und der zugangsbeschränkten Module. Zusätzlich können Module aus dem für den Freien Wahlbereich geöffneten Modulangebot der Universität Hamburg gewählt werden.
Sofern es beim gewählten betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach durch die absolvierten Wahlpflichtmodule zu einer Überschreitung (maximal 3 LP) der Anzahl von 30 LP kommt, verringert sich der Umfang des Freien Wahlbereichs um die entsprechende Leistungspunktezahl. Durch die Nutzung des Freien Wahlbereichs mit Modulen aus einem anderen Schwerpunkt können Sie faktisch zwei Schwerpunkte studieren.
BWL Check & Bewerbung
Online-Self-Assessment Bachelor BWL (B.Sc.)
Die University of Hamburg Business School hat als erste Institution der Universität Hamburg gemeinsam mit dem Team Selbsteinschätzung des Universitätskollegs ein Online-Self-Assessment für potenzielle zukünftige Studierende entwickelt. Interessierte für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre können damit ihre eigenen Fähigkeiten überprüfen und vor allem einen realistischen Einblick in das Studium erhalten. Neben ausreichenden Englisch- und Mathematikkenntnissen sind auch gute Schreibfertigkeiten und Argumentationsfähigkeiten in der deutschen Sprache hilfreich.
Der BWL-Check steht ab sofort allen Studieninteressierten der Betriebswirtschaftslehre unter folgender URL zur Verfügung: bwl.check.uni-hamburg.de
Das Portal bietet vier verschiedene Quiz-Formate an:
1. Der Erwartungscheck enthält Aussagen über das Studium der Betriebswirtschaftslehre, die Interessierte als wahr oder falsch bewerten können, um damit ihre Einschätzung über erforderliche Vorkenntnisse, Studienaufbau und Berufsperspektiven mit dem Studienangebot abzugleichen.
2. Ein Englischtest bietet eine Orientierung über die im Studium erforderlichen Fachsprachenkenntnisse.
3. Mit dem BWL-Quiz und dem
4. Mathematiktest erhalten Studieninteressierte einen Einblick in die fachlichen Anforderungen des Studiums.
5. In mehreren Videos mit Studierenden und Professoren werden die Studieninhalte vorgestellt.
Das Niveau des Online-Self-Assessments ist auf die Studieninhalte des ersten Fachsemesters ausgerichtet. Alle Teilnehmenden erhalten automatisch ein Feedback, das abhängig von der erreichten Punktzahl ausgegeben wird. Zudem steht zu jeder Frage eine ausführliche Lösung inklusive Lösungsweg bereit. Ergänzt wird das Portal durch eine umfangreiche Liste mit hilfreichen Links, FAQ und der Möglichkeit ein Feedback zu geben. Die inhaltliche Gestaltung des Portals übernahm die Arbeitsgruppe Online-Self-Assessments der Fakultät für Betriebswirtschaft, bestehend aus Lehrenden und Studierenden unter der Leitung der Fakultätsreferentin für Studium und Lehre. Die technische Umsetzung und Weiterentwicklung erfolgte auf der Basis WordPress/H5P durch das Entwicklungsteam des Teams Selbsteinschätzung. Eine wichtige technische Neuerung war dabei die Einbindung von LaTeX zur Formeldarstellung.
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester
Eine Bewerbung zum ersten Fachsemester ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. - 15.07.) online über das Studium-Infonetz StiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden sich Studieninteressierte bitte direkt an das CampusCenter der Universität Hamburg.
Bewerbung in ein "höheres Fachsemester" (Studienfortsetzung)
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind für die Bachelor- und Master-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre derzeit nicht möglich.
Studienstart
Sie haben sich für das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre beworben? Wir freuen uns auf Sie!
Der Programmdirektor des Bachelorstudiengangs BWL, Herr Prof. Dr. Brüggemann, heißt Sie mit seiner E-Mail vom 29.07.2025 herzlich willkommen.
Mit der E-Mail vom 02.09.2025 erhalten Sie weitere Informationen zum Studienstart.
Zudem haben wir im Folgenden hilfreiche Links, die Ihnen den Start bei uns erleichtern:
- Ab dem 17.09.2025 findet ein Brückenkurs zur Mathematik und Statistik in den Wirtschaftswissenschaften statt: https://www.bwl.uni-hamburg.de/matstat/studium/wise2025/brueckenkurs.html
- Am 25.09.2025 fand eine Informationsveranstaltung des Studienbüros mit allen organisatorischen und rechtlichen Grundlagen rund um Ihr Studium statt. Hier stellen wir Ihnen die Präsentation zur Veranstaltung zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen und Modulhandbücher
Ihr Studium wird insbesondere durch zwei Ordnungen sowie die Modulhandbücher geregelt:
Die Prüfungsordnung (PO) regelt übergeordnete Aspekte Ihres Studiums und legt Ihre Rechte und Pflichten im Studium fest. Sie finden die jeweils gültige PO, sowie Änderungen und Neufassungen auf der Website des Campus-Centers der Universität Hamburg.
Die PO wird um die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzt. Hier werden beispielsweise der Aufbau und Besonderheiten zur Lehre und zu den Prüfungen Ihres Studienganges geregelt. Je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gelten unterschiedliche Fassungen der FSB. Alle Fassungen und Änderungen finden Sie ebenfalls auf der Website des Campus-Centers
In den nachfolgend aufgeführten Modulhandbüchern sind Inhalte, Qualifikationsziele und Details zu den Modulen geregelt. Das aktuell gültige Modulhandbuch gilt dabei für alle im Studiengang immatrikulierten Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt des Studienbeginns.
Modulhandbücher:
- Modulhandbuch [PDF] (gültig ab WiSe 25/26)
- Modulhandbuch [PDF] (Englisch) (gültig ab WiSe 25/26)
- Modulhandbuch [PDF] (gültig bis SoSe 25)
- Modulhandbuch [PDF] (Englisch) (gültig bis SoSe 25)
Sollten Sie weiterführende Fragen haben, kontaktieren Sie gerne das Studienbüro BWL.
Bachelorarbeit: Das müssen Sie wissen
Voraussetzungen und Frist zur Zulassung der Bachelorarbeit
Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist zu beantragen, wenn alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert worden sind und die Regelstudienzeit überschritten ist (§14 Abs. 2 Prüfungsordnung).
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer 120 ECTS erbracht und eine mit mindestens der Note 4,0 bewertete Seminararbeit geschrieben hat (gem. §14 Absatz 2 Satz 1 der Fachspezifischen Bestimmungen).
Wann muss man spätestens die Zulassung beantragen?
Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist spätestens vier Wochen nach Bestehen der letzten Modulprüfung zu beantragen (gem. §14 Abs. 2 der Prüfungsordnung), sofern das 6. Semester bereits abgeschlossen wurde. Diese Vier-Wochen-Frist beginnt ab der 2. Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe des jeweiligen Semesters.
Alle Termine inkl. der Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe finden Sie in der Terminübersicht des jeweiligen Semesters auf der Internetseite des Studienbüros unter: Aktuelles und Termine
Hinweise zur Immatrikulation und zum Teilzeitstudium
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Bachelorarbeit sowie für die Bearbeitungszeit und die Abgabe müssen Studierenden an der Universität Hamburg immatrikuliert sein.
- Für das Semester, in dem die Abschlussarbeit vorgesehen ist, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen (gem. §4 Abs. 5 der Prüfungsordnungen).
Anmeldung Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit soll im 6. Semester geschrieben werden. Ein einheitliches Zeitraster für die Anmeldung wird nicht vorgegeben. Studierende informieren sich bitte zum Vergabeverfahren und zeitlichen Vorgaben an den Lehrstühlen des jeweiligen Schwerpunktes.
Bereits vor der Anmeldung sollten Studierende mit ihren Betreuer:innen Kontakt aufnehmen, um ein Thema für die Bachelorarbeit abzusprechen. Die Themenvergabe zur Bachelorarbeit erfolgt direkt über die einzelnen Lehrstühle oder Schwerpunkte.
Ablauf der Anmeldung der Bachelorarbeit
Studierende müssen die Bachelorarbeit mittels des Formblattes „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (B.Sc. BWL)“ anmelden.
Das Formblatt wird von den Studierenden ausgefüllt und unterschrieben und im Anschluss dem Studienbüro zum Nachweis der erbrachten 120 Leistungspunkte sowie der mit mindestens der Note 4,0 bewerteten Seminararbeit vorgelegt oder per E-Mail (studienbuero.bwl"AT"uni-hamburg.de) zugeschickt. Sobald die Bestätigung durch das Studienbüro BWL vorliegt, wenden sich die Studierenden daraufhin an die Betreuenden, mit denen das Vorgespräch geführt wurde, um das Thema und den Bearbeitungsbeginn festzulegen.
Nachdem die Betreuenden nach Beratung mit den Studierenden das Thema der Bachelorarbeit formuliert und auf dem Formular eingetragen haben, wird das Thema an die Studierenden ausgegeben und das Datum der Ausgabe des Themas mit der Unterschrift auf dem Formular eingetragen. Dieses Datum, an dem den Studierenden das Thema bekannt gegeben wird, markiert zugleich den Beginn der 9-wöchigen Bearbeitungsfrist für die Arbeit. Das vollständig ausgefüllte Formular wird an das Studienbüro weitergeleitet.
Das Thema der Abschlussarbeit darf nach der Anmeldung bei weiterlaufender Bearbeitungszeit nicht mehr verändert werden (gilt auch für Titelübersetzungen in eine andere Sprache).
Das Thema der Bachelorarbeit, der Bearbeitungsbeginn und der Abgabetermin werden den Studierenden vom Studienbüro in Form einer STiNE-Nachricht gesondert mitgeteilt.
Rückgabe und Rücknahme des Themas
Das Thema darf vom Prüfling nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet zurückgegeben werden. Außerdem kann das Thema der Arbeit von den Betreuenden auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist. Das neue Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, auszugeben. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschussvorsitz (gem. §14 Abs. 5 der Prüfungsordnungen).
Verlängerung der Bearbeitungsfrist
Soll die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängert werden, muss unverzüglich ein schriftlicher Antrag beim Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von den Studierenden umfassend schriftlich zu erläutern und zu belegen. Die Bachelorarbeit kann (außer in Fällen außergewöhnlicher Härte) maximal um eine Woche verlängert werden (gem. §14 Abs. 7 der Prüfungsordnungen). Es wird gebeten, den Antrag formlos an das Studienbüro BWL der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg zu senden.
Im Krankheitsfall ist ein qualifiziertes ärztliches Attest (gem. §14 Abs. 7, §16 Abs. 2 der Prüfungsordnungen) im Original unverzüglich im Servicepoint des Studienbüros BWL abzugeben oder unverzüglich per Post an das Studienbüro BWL zu schicken. Die Unverzüglichkeit ist gewahrt, wenn das Attest spätestens sieben Tage nach seiner Ausstellung beim Studienbüro oder der Post eingereicht wird (entscheidend ist der Post- bzw. Eingangsstempel).
Das Formular mit allen benötigten Angaben kann auf der Website des Studienbüros unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/studienbuero/formulare.html
Die Einreichung von lediglich einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in diesem Fall nicht zulässig.
Die qualifizierten Atteste werden turnusmäßig in bestimmten Zeitabständen dem:der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Arbeit wird dann in STiNE ersichtlich.
Sofern der:die Studierende bis zum aktuell gültigen Abgabetermin keine Entscheidung vorliegen hat, trägt er:sie das Risiko einer eventuell verspäteten Abgabe. Zur Fristwahrung besteht die Möglichkeit der Abgabe einer elektronischen Vorabversion (als PDF-Datei) per Mail an das Studienbüro.
Formalia der Bachelorarbeit
- Die Arbeit soll das Format DIN A4 haben und kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden.
- Der Umfang der Arbeit soll mit den Betreuenden besprochen werden.
- Das erste Blatt der Bachelorarbeit muss unbeschrieben sein. Die Gestaltung des darauffolgenden Deckblatts ist formlos, folgende Angaben müssen enthalten sein: Titel der Bachelorarbeit, Name, die Matrikelnummer und der Studiengang der verfassenden Person, Name der betreuenden Person, das bei der Zulassung genehmigte Abgabedatum.
- Die letzte Seite der Bachelorarbeit muss eine handschriftlich unterzeichnete Erklärung enthalten, in der versichert wird, dass die Arbeit nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt wurde (gem. §14 Abs. 8 der Prüfungsordnung). Die Eidesstattliche Erklärung muss exakt im folgenden Wortlaut und in deutscher Sprache verfasst sein, selbst wenn die Abschlussarbeit in englischer Sprache verfasst wurde:
„Ich versichere an Eides statt, dass ich die vorstehende Arbeit eigenständig verfasst und mich anderer als der im beigefügten Verzeichnis angegebenen Hilfsmittel nicht bedient habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen übernommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Alle Internetquellen sind der Arbeit beigefügt. Des Weiteren versichere ich, dass ich die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe. “
- Jede Form eines Plagiats bedeutet einen Verstoß gegen die Eidesstattliche Erklärung. Dieser ist (gemäß § 156 Strafgesetzbuch) ein Straftatbestand und kann dementsprechend geahndet werden.
- Die Arbeit hat in ihrer formalen Gestaltung (Zitierweise u. ä.) wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen. Hierzu beachten Sie bitte auch die „Satzung der Universität Hamburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
- Beachten Sie hierzu bitte auch die Informationsblätter zum Umgang mit KI-Tools, welche Sie auf der Internetseite des Studienbüros herunterladen können
Weitere Formalia der Abschlussarbeit sind mit dem betreuenden Lehrstuhl zu besprechen.
Abgabe der Bachelorarbeit
Für die Bearbeitung der Bachelorarbeit steht den Studierenden ein Zeitraum von neun Wochen zur Verfügung. Hieraus ergibt sich der verbindliche späteste Abgabetermin.
Bitte beachten Sie die (Übergangs-)Regelung für alle bis zum 30.09.2025 angemeldeten Bachelorarbeiten:
Studierende, die bereits vor dem 01.10.2025 ihre Abschlussarbeiten angemeldet haben, dürfen weiterhin in Papier-Form abgeben, können unter folgenden Voraussetzungen aber eine digitale Abgabe beantragen:
1) Sie sind zum Zeitpunkt der Abgabe immatrikuliert (Voraussetzung für die digitale Abgabe).
2) Der Zeitpunkt Ihrer Abgabe liegt mindestens 3 Wochen in der Zukunft. In diesem Fall schreiben Sie eine E-Mail an das Studienbüro BWL, mit Bitte um Anwendung der neuen Regelung, sprich digitale Abgabe (wie oben beschrieben).
Digitale Abgabe der Bachelorarbeit
Es erfolgt eine Abgabe in elektronischer/digitaler Form über UHH Cloud:
- Studierende klicken auf den per E-Mail erhaltenen Link und laden ihre Dokumente über ihre persönliche Seite hoch.
- Anschließend erfolgt die Information über die Abgabe per E-Mail an studienbuero.bwl"AT"uni-hamburg.de.
- Das Studienbüro bestätigt den Erhalt der E-Mail sowie der Abschlussarbeit.
Die Abgabe wird von der Prüfungsstelle aktenkundig gemacht.
Die verbindliche Abgabefrist gilt als eingehalten, wenn die Bachelorarbeit bis 23:59 Uhr am Tage Ihres Abgabetermins über UHH Cloud eingereicht wird.
Beim Versäumen des Abgabetermins gilt die Bachelorarbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Bewertung/Wiederholung der Bachelorarbeit bei Nichtbestehen
Bewertung der Bachelorarbeit
Die Bewertung der Bachelorarbeit soll nach §14 Abs. 10 der Prüfungsordnung von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens drei Monate nach Einreichung, erfolgen. Bei einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Prüfungsverfahren oder aus vergleichbaren sachlichen Gründen ist ein längerer Bewertungszeitraum möglich.
Wiederholung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses begonnen werden (gem. §14 Abs. 11 der Prüfungsordnung).
Voraussetzung hierfür ist eine bestehende Immatrikulation sowie die erneute Zulassung und offizielle Anmeldung der Arbeit.
FAQ für das laufende Studium
Abschlussarbeit
Hinweise zu den Abschlussarbeiten finden Sie in den entsprechenden Merkblättern.
Anerkennungen
Die Grundlagen zum Umgang mit Anerkennungen von Leistungen sind durch § 8 in der Prüfungsordnung (PO) geregelt. Das betreffende Dokument finden Sie auf den Seiten des Campus-Centers. Daneben finden Sie weitere Bestimmungen in der Anerkennungssatzung [PDF].
Anerkennungsanträge können bearbeitet werden, wenn Sie bereits in dem Studiengang immatrikuliert sind, in dem Leistungen anerkannt werden sollen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich elektronisch über STiNE unter der Rubrik „Studium – Anträge“.
Weitere Informationen rund um den Anerkennungsprozess finden Sie auf der Seite https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/studienbuero/anerkennung-von-leistungen.html
Auslandsstudium
Studieren im Ausland
Die Universität Hamburg unterhält Austauschprogramme mit Partnerhochschulen unter Anderem in den USA, China, Mexiko, Südafrika, Australien, Südkorea und Taiwan. Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten für ein Studium im Ausland erhalten Sie auf den Webseiten des International Office der Fakultäten WiSo und University of Hamburg Business School (speziell für Outgoing-Angebote) und der Abteilung Internationales der UHH (sonstige Austauschmöglichkeiten).
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Das Studienbüro University of Hamburg Business School ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Koordination Ihrer Anträge auf Anerkennung. Dies betrifft sowohl die Anträge auf Anerkennung, die Sie nach Rückkehr aus dem Ausland bei uns einreichen, als auch mögliche Vorprüfungsanträge, die Sie im Vorwege eines Auslandsaufenthalts einreichen können. Die Studienkoordination stimmt den Prüfprozess mit der Fachvertretung und der vorsitzenden Person des Prüfungsausschusses ab und kommuniziert Ihnen im Anschluss die Entscheidung. Weitere Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie unter dem Menüpunkt Anerkennungen.
BAföG-Angelegenheiten
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll Menschen, deren Elternhaus ein Studium oder eine weiterführende Schulausbildung nicht ausreichend finanzieren kann, finanziell unterstützen.
Studierende des B.Sc. BWL, die das 6. Fachsemester noch nicht erreicht haben und eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) benötigen, erhalten auf Wunsch standardmäßig ein Transcript of Records, welches durch die Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager:innen des Studienbüros BWL ausgestellt wird. Der entsprechende Vordruck wird nicht mehr ausgefüllt, da die erforderlichen ECTS-Grenzen regelhaft vom Studienbüro an das BAföG-Amt gemeldet werden. Das BAföG-Amt kann die Prüfung der Leistungspunkte anhand des Transcripts vornehmen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg.
Betreuung des Leistungskontos
Die Leistungskonten der Studierenden der Fakultät werden primär von den Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager:innen betreut. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrem Leistungskonto sowie Probleme bei der An-/Um-und Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben.
Bei technischen Problemen mit STiNE wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Rechenzentrums (nutzen Sie bitte das Support-Formular in STiNE). Die TAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Internationale Studierende
Internationale Studieninteressierte finden Informationen auf den Seiten des Campus-Centers der Universität Hamburg. Informationen zur Bewerbung finden Sie ebenfalls dort.
In Zusammenarbeit mit dem International Office der WiSo und der BWL Fakultät betreut das Studienbüro BWL auch die internationalen Studierenden, die ein bis zwei Semester an der UHH studieren.
Das Studienbüro BWL betreut die Anmeldung der Studierenden zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen und erstellt am Ende des Aufenthaltes ein Transcript of Records (TOR).
Weitere hilfreiche Tipps finden Sie auf den Seiten der Abteilung Internationales der UHH und bei PIASTA.
Krankmeldungen
Bitte beachten Sie, dass Sie laut der für Sie geltenden Prüfungsordnung für reguläre Prüfungen ein ärztliches Attest (AU) einreichen müssen. Sollten Sie während der Bearbeitung der Abschlussarbeit erkranken, benötigen Sie ein qualifiziertes ärztliches Attest.
Das Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit - Klausur [PDF] nutzen Sie im Rahmen der Geltendmachung von ärztlichen Attesten (AU) bei regulären Prüfungen. Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit verwenden Sie bitte das Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit - Abschlussarbeit [PDF]. In beiden Fällen benötigen wir Ihre persönlichen Angaben (und Unterschrift im Original).
Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen, dieses muss die im Formular geforderten Angaben enthalten.
Das oben genannte (qualifizierte) ärztliche Attest muss dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.
Im Fall einer Erkrankung während der Seminararbeit reichen Sie das ärztliche Attest direkt bei der Seminarleitung ein.
Informationen zum Umgang mit Krankmeldungen während der Bachelorarbeit finden Sie im Merkblatt: Information zur Bachelorarbeit [PDF].
Lehrveranstaltungen und Seminare
Die Anmeldefristen zu den Lehrveranstaltungen und Seminaren finden Sie in der Terminübersichten für das jeweilige Semester auf der Website des Studienbüros unter dem Menüpunkt Termine/Aktuelles.
Innerhalb der Anmeldephasen können Sie sich über STiNE zu den Lehrveranstaltungen und Seminaren anmelden. Meldungen zu Problemen bei der Anmeldung können nur innerhalb der Anmeldefrist berücksichtigt werden. iTAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Informationen zu den Seminaren finden Sie auf der Webseite des Studienbüros unter dem Menüpunkt Seminare.
Eine Übersicht der teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen im aktuellen Semester in unter dem Menüpunkt Teilnehmerbeschränkte Veranstaltungen veröffentlicht.
Nachteilsausgleich
Studierende mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in Prüfungen.
Bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen unterstützt Sie gerne das Büro für die Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Für den Fall, dass Ihre persönliche Situation als studienerschwerend eingestuft und eine Empfehlung für einen Nachteilsausgleich ausgesprochen wurde, setzen Sie sich bitte umgehend mit der für Sie zuständigen Studienkoordination in Verbindung. Über den Nachteilsausgleich und seine Details entscheidet der jeweilige Prüfungsausschussvorsitz.
Wenn für Sie ein Nachteilsausgleich besteht, melden Sie sich bitte mindestens einen Monat vor der Prüfungsphase bei uns im Studienbüro BWL: studienbuero.bwl[at]uni-hamburg.de
Prüfungsmodalitäten
Die Teilnahme an den Klausuren setzt eine vorherige verbindliche Anmeldung über STiNE voraus. Die An- und Abmeldung zu bzw. von Klausuren und mündlichen Prüfungen ist bis 8 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich. D. h. es müssen mind. 7 volle Tage zwischen Ihrer An- bzw. Abmeldung und dem Prüfungstermin liegen.
Beispiel: Prüfung XY findet am 09.02.22 statt. Die An- und Abmeldung zu bzw. von dieser Prüfung ist dann bis einschließlich 01.02.2022, 23:59 Uhr möglich. Ab dem 02.02.2022 ist keine Änderung mehr möglich.
Bei mündlichen Prüfungen ist der erstmögliche Prüfungstermin der jeweiligen Prüfungsphase (nicht ihr individueller Termin) ausschlaggebend.
Die Abmeldung von Haus- und Seminararbeiten ist nicht möglich. Die Anmeldung wird zusammen mit der Veranstaltungsanmeldung verbindlich vorgenommen.
Achtung: Sie können sich nur für Prüfungen anmelden, wenn Sie sich fristgerecht zu den dazugehörigen Modulen und Veranstaltungen angemeldet haben! Die Fristen werden vom Studienbüro in den Terminübersichten auf der Website unter Aktuelles und Termine bekannt gegeben.
Für jede Klausur gibt es in der Regel am Ende der Lehrveranstaltungen zwei Prüfungstermine, und zwar einen ersten Prüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit, d.h. kurz vor Beginn des Folgesemesters.
Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist zu empfehlen, den ersten Prüfungstermin wahrzunehmen, damit Sie bei Nichtbestehen den zweiten Prüfungstermin als Wiederholungsmöglichkeit wahrnehmen können. Der dritte Termin findet in der Regel ein Jahr später statt.
Studienförderung und -finanzierung
Auf den Seiten des Campus-Center finden Sie ausführliche Informationen zur Förderung von Studierenden, Finanzierungsmöglichkeiten sowie zu verfügbaren Stipendien. Außerdem finden Sie auch Jobangebote für Studierende an der Universität.
Studienzeitverlängerung
Modul-bzw. Modulteilprüfungen für Pflicht-, Wahlpflicht- (in den betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern) und Wahlmodule (im Freien Wahlbereich) im 5. und 6. Fachsemester sollten innerhalb der Regelstudienzeit von sechs Semestern absolviert werden.
Eventuelle Wiederholungsprüfungen können noch innerhalb zwei weiterer Semester absolviert werden. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch mindestens ein Prüfungsversuch in allen abzuschließenden Wahlpflicht- und Wahlmodulen in der Regelstudienzeit (§10 Abs. 6 Satz 2 der PO). Nicht bestandene Wahlpflicht- und Wahlmodule können nach Ende der Regelstudienzeit noch gewechselt werden. Eine bereits bestandene Modul-bzw. Modulteilprüfung kann jedoch nicht wiederholt werden.
Studierende, die die Voraussetzungen für eine Studienzeitverlängerung nach §10 Abs. 6 Satz 2 der PO nicht erfüllen, müssen am Ende ihres 6. Fachsemesters einen schriftlichen, formlosen und begründeten Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen. Der Antrag sollte spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe (siehe Terminübersicht des jeweiligen Semesters, zu finden auf der Seite Termine und Aktuelles) eingereicht werden.
Teilzeitstudium
Studierende können im CampusCenter einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen. Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich dem Studienbüro mitteilen. Es wird empfohlen, mit der zuständigen Studienkoordination zeitnah einen individuellen Studienplan zu erstellen.
Urlaubssemester
Das CampusCenter der Universität ist für Urlaubssemester zuständig. Es wird empfohlen, mit der zuständigen Studienkoordination zeitnah einen individuellen Studienplan zu erstellen.
Ansprechpersonen
Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Studiengang Bachelor BWL ist das Studienbüro BWL.
Die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite der Teams im Studienbüro.
Wenn Sie einen Kontakt zur Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. Dorothea Alewell suchen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Studienbüro.
