Promotion
An der Fakultät für Betriebswirtschaft sind Sie nach der Zulassung ein promovierendes Mitglied unserer Graduate School of Business Administration (GSBA); hier finden Sie deren Satzung [PDF].
- Für Sie gilt die Promotionsordnung vom 10. April 2024
- sowie die Promotionsstudienordnung (PromStudO) BWL vom 10. Juli 2024 [PDF].
Das Graduiertenprogramm der Graduate School of Business Administration (GSBA) sieht vor, dass Sie insgesamt 32 Leistungspunkte (LP) während Ihres Promotionsstudiums erbringen (§§ 4, 5 der PromStudO). Sie erhalten darüber ein „Certificate of Research in Business Administration“. Sie erlangen den Titel „Dr. rer. oec.“ nach erfolgreich beendeter Promotion.
Sollten Sie mindestens 12 Leistungspunkte (LP), aber weniger als 32 LP entsprechend § 1, 3 a der geltenden Promotionsordnung erbringen, so werden Ihnen diese Leistungspunkte ohne Certificate of Research in Business Administration bestätigt und Sie erlangen den Titel „Dr. rer. oec.“ nach erfolgreich beendeter Promotion.
Der Promotionsprozess wird über die Software DOCATA administriert. Bitte loggen Sie sich daher regelmäßig dort ein, um Ihre hinterlegten Nachrichten abzurufen. Dort reichen Sie auch Dokumente wie Ihren Zulassungsantrag, Ihren Vorschlag für die Prüfungskommission und Ihre Dissertation als PDF ein.
Bitte lesen Sie den nachfolgenden Promotionsprozess VOR der Nutzung von DOCATA.
Der folgende Ablauf ist in chronologischer Reihenfolge auszuführen:
Promotionsprozess
I. Voraussetzungen
- Sie haben einen Masterabschluss an einer Universität mit mind. der Note 2,5 oder besser und
- mindestens 300 ECTS (der Promotionsausschuss der Fakultät würde über Ausnahmen von diesen Regeln entscheiden).
- Sie bestätigen, dass Sie Ihr Dissertationsthema nirgendwo anders zur Promotion eingereicht haben.
- Sie bestätigen, dass Sie die Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universiät Hamburg [PDF] einhalten.
- Ihr Sprachlevel in Deutsch oder Englisch ist mindestens auf dem Niveau C1. Muttersprachler:innen einer anderen Sprache fügen bitte ein entsprechendes international anerkanntes Sprachzertifikat bei
II. Zulassung an der Fakultät für Betriebswirtschaft
Merke: erst erfolgt die Zulassung an der Fakultät, dann die Einschreibung an der Universität Hamburg!
Sie können sich ganzjährig für ein Promotionsstudium bewerben. Bitte stellen Sie Ihren Zulassungsantrag spätestens drei Monate nach Beginn Ihres Promotionsstudiums. Der Semesterbeitrag ist für jedes laufende Semester voll zu entrichten.
- Sie suchen sich selbstständig zwei Hochschullehrende als Betreuende Ihres Promotionsvorhabens, davon ist mindestens eine Person aus der Fakultät für Betriebswirtschaft. Dieser Prozess wird administrativ nicht unterstützt. Beide Betreuende und Sie unterschreiben die Betreuungserklärung. Dieses Formular akzeptieren wir mit gescannten Unterschriften, in einer der beiden vorgeschlagenen Sprachen.
- Sie füllen in DOCATA den Antrag auf Zulassung für die Fakultät für Betriebswirtschaft online aus. Hierzu registrieren Sie sich in DOCATA und starten danach den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Geben Sie hier die Mitgliedschaft in der Graduiertenschule der Fakultät für Betriebswirtschaft an.
- Sie fügen dem Onlineantrag in einem PDF-Dokument
- die Betreuungserklärung (siehe Punkt 1.),
- einen aktuellen und unterschriebenen Lebenslauf,
- Ihr Masterzeugnis
- und ggfs. ein Sprachzertifikat bei und
- laden den Antrag mit Anlagen in DOCATA hoch.
Der Promotionsausschuss entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten in DOCATA eine Benachrichtigung über die Entscheidung des Promotionsausschusses,
- dass Sie an der Fakultät zugelassen sind oder
- dass Sie an der Fakultät mit Auflagen zugelassen sind oder
- dass Ihr Antrag auf Zulassung abgelehnt wurde,
und im Fall a) oder b) eine Zulassungsbestätigung in DOCATA. Sie sollten dann eine sog. B-Kennung (persönliche Kennung an der UHH, z. B. BAY2222) erhalten für den Zugang zu allen UHH- Anwendungen, falls Sie bis dahin noch nicht Mitglied der UHH waren.
Entsprechend § 3, 5 kann unter bestimmten Bedingungen ein „Fast Track“ – Verfahren zur Zulassung führen. Hinweise dazu finden Sie auf den Webseiten der HRA.
III. Immatrikulation an der Universität Hamburg
Wichtig: Die Zulassung zum Promotionsverfahren und die Einschreibung (Immatrikulation) sind zwei getrennte und unterschiedliche Prozesse. Gemäß Hamburger Hochschulgesetz § 70 Abs. 5 sind Sie verpflichtet, sich an der Hochschule zu immatrikulieren.
Nach der Zulassung an der Fakultät immatrikulieren Sie sich über STiNE beim Campus Center. Hierfür sollten Sie etwa drei Tage als Bearbeitungszeit einrechnen. Sie laden die Bestätigung über die Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Betriebswirtschaft hoch, es gelten die weiteren Vorgaben zur Antragstellung des Campus-Center.
Die Immatrikulation ist nach der Zulassung an der Fakultät bis einschließlich dem Semester aufrechtzuerhalten, in dem die Disputation stattfindet.
IV. Während der Promotion
Für Sie gelten
- die Promotionsordnung vom 10. April 2024 und
- die Promotionsstudienordnung vom 10. Juli 2024 [PDF] sowie
- die aktuelle Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg [PDF].
Sie reichen etwa ein Jahr nach Ihrer Zulassung ein Exposé bei Ihren Betreuenden ein und besprechen dieses mit ihnen. Sie führen regelmäßige Forschungsgespräche mit Ihren Betreuenden.
Falls Sie bei der Zulassung Auflagen erhalten haben, erfüllen Sie diese bis zur Abgabe der Dissertation.
Sie pflegen Ihre Daten in DOCATA (unabhängig von gesonderter Benachrichtigung an die Personalabteilung und Campus Center):
- Änderungen in den Kontaktdaten oder im Namen,
- Änderungen des Studienprogramms/der Fakultät,
- Unterbrechungen,
- die drei längsten Auslandsaufenthalte (Forschung oder Konferenzen),
- den Abbruch Ihrer Promotionszeit,
- Elternzeit, Beurlaubungssemester o. ä.
Während Ihres Promotionsstudiums erarbeiten Sie Leistungspunkte.
Zur Anrechnung eines Doktorandenkurses muss der Nachweis der Teilnahme unbedingt folgende Informationen enthalten:
- Teilnahmebestätigung,
- zeitlicher Umfang (Stunden/Tage),
- Modulbeschreibung,
- erbrachte Studienleistung(en) wie z. B. eigene Präsentation, Hausarbeit, Studienarbeit, Klausur.
- Formulierungen wie „erfolgreich teilgenommen“ werden ohne Spezifikation der erbrachten Leistung(en) nicht anerkannt.
- Ist eine Studienleistung in einem Kurs optional, muss die erbrachte Studienleistung vom Kursleiter bestätigt werden.
- mindestens 12 Leistungspunkte (LP) bei der individuellen Promotion (Nachweis Leistungspunkte Promotionsordnung 2014) bzw.
- mindestens 32 Leistungspunkte im strukturierten Promotionsstudienprogramm (Transcript of Records).
Zum Ende Ihres Promotionsstudiums reichen Sie die jeweilige ausgefüllte Übersicht (Transcript of Records (ToR) bzw. Leistungspunkte (LP) nach Promotionsordnung) und die entsprechenden Nachweise in Kopie (letztere in EINEM PDF-Dokument chronologisch geordnet) zur Prüfung unter bwl.promotion"AT"uni-hamburg.de ein. Siehe dazu auch die allgemeinen Informationen zu den Doktorandenkursen.
Die Wertigkeit der Kurse finden Sie unter Hinweise zur Anrechnung Leistungspunkte nach Promotionsordnung von 2014 [PDF]; wenn Sie Lehre erbringen – unter Hinweise zur Anrechnung von Leistungspunkten (Lehre) für Promotionsordnungen von 2014 [PDF]).
Die eingereichten Dokumente werden geprüft, ggfs. werden Unterlagen nachgefordert. Dann erhalten Sie eine Bescheinigung vom Forschungsdekanat über die erbrachten Studienleistungen.
Sie besprechen mit Ihren Betreuenden ein Vorgehen zum Forschungsdatenmanagement (FDM). Die von der erstbetreuenden Person und Ihnen unterschriebene separate Aufstellung zu Ihrem Datenverwaltungsmanagement laden Sie bitte über DOCATA hoch, wenn Sie Ihre Dissertation abgeben.
V. Ende der Promotionsphase
Wenn Sie
- Ihre drei längsten Auslandsaufenthalte in DOCATA eingetragen haben,
- Ihre Daten in DOCATA auf Richtigkeit geprüft haben,
- die Bestätigung Ihrer Studienleistungen (Leistungspunkte, siehe "Während der Promotion") erhalten haben und
- die Erklärung zum Forschungsdatenmanagement erstellt haben,
dann: Reichen Sie bitte Ihre Dissertation mit folgenden Unterlagen über DOCATA ein:
- Ein gedrucktes und im Original auf der Eidesstattlichen Versicherung (Mustervorschlag; in Deutsch oder Englisch) unterschriebenes Exemplar Ihrer Dissertation ist im Promotionsbüro einzureichen; auch per (Haus-)Post an Frau E. Thoma, Moorweidenstr. 18, R. 3007, 20148 Hamburg möglich.
- Eine Erklärung, dass sich das Druckexemplar und die PDF-Version sowie ggfs. weitere spätere erforderliche Druckexemplare Ihrer Dissertation zu 100 % entsprechen (Mustervorschlag).
- Ihre Dissertation enthält
- Titelblatt (Mustervorschlag für Dissertation),
- Synopsis,
- Auflistung Ihres Arbeitsanteils,
- Zusammenfassung Englisch und Deutsch,
- Eidesstattliche Versicherung (Mustervorschlag)
- Vorschlag für die Prüfungskommission (in Deutsch oder Englisch) als PDF mit gescannten Unterschriften.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Prüfungskommissionsmitglieder aus dem gleichen Schwerpunkt kommen dürfen und dass bei einer kumulativen Dissertation Ihr Koautor nicht als Vorsitzender fungieren kann. - Ihre Erklärung zum Forschungsdatenmanagement, datiert und von Ihnen sowie Ihrer erstbetreuenden Person gescannt unterschrieben, als PDF.
VI. Gutachten, mündliche Prüfung
Die Gutachtenden haben drei Monate Zeit zur Begutachtung Ihrer Dissertation. Sollte wider Erwarten eine oder beide gutachtenden Personen die Dissertation nicht benoten wollen, wird sie Ihnen mit zeitlicher Fristsetzung zur Überarbeitung zurückgegeben. Wenn in zwei Gutachten Ihre Dissertation mit „summa cum laude (mit Auszeichnung)“ bewertet wird oder die Gutachten unterschiedliche Benotungen erbringen, wird eine dritte gutachtende Person eingesetzt.
Sobald alle Gutachten eingegangen sind, liegen Dissertation und Gutachten zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Falls Auflagen in den Gutachten formuliert wurden, werden Sie benachrichtigt. Die Auflagen müssen erfüllt werden und als erfüllt von der Prüfungskommission bestätigt sein, bevor Sie die Disputation antreten können.
Nach Ende der Einsichtsfrist wird Ihnen die Benotung für Ihre Dissertation mitgeteilt und Sie werden zur Disputation eingeladen. Der Termin dafür wird zwischen der Prüfungskommission und Ihnen abgestimmt. Sie bestätigen an das Promotionsbüro, dass Sie die Einladung zur Disputation erhalten haben. Um die Raumreservierung für die Disputation kümmern Sie sich selbst.
In Ihrer Disputation verteidigen Sie Ihr(e) Forschungsprojekt(e).
Die Prüfungskommission
- vergibt die Note für die Disputation und die Gesamtnote,
- erteilt die Druckreife und
- vergibt ein Zwischenzeugnis an Sie, das vorab die Noten und Ihre Prüfungskommission nennt. Das Zwischenzeugnis berechtigt Sie noch nicht zum Führen des Titels „Dr. rer. oec.“
Die Promotionsurkunde wird gedruckt und in den Unterschriftslauf gegeben.
VII. Veröffentlichung und Archivierung
Sie veröffentlichen innerhalb eines Jahres Ihre Dissertation bei der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) oder über einen Verlag (siehe unsere Hinweise zur Veröffentlichung von Dissertationen im Rahmen des Promotionsverfahrens [PDF, barrierearm]). Der Nachweis über die Veröffentlichung ist Voraussetzung für die Aushändigung der Promotionsurkunde an Sie. Erst dann dürfen Sie den Titel führen.
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (SUB)
Hochschulschriftenbearbeitung
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg.
Anfragen rund um Ihre Dissertationsabgabe richten Sie bitte per E-Mail an: diss"AT"sub.uni-hamburg.de.
Sie quittieren den Erhalt der Urkunde und bestätigen, dass die veröffentlichten Dissertationsexemplare inhaltlich genau dem begutachteten entsprechen.
Doktorandenkurse
Allgemeine Informationen
Während Ihres Promotionsstudiums müssen u. a. „externe Studienleistungen“ erbracht werden. Die Wertung, d. h. die Anzahl der Leistungspunkte (LP) pro externer Studienleistung für
- das Promotionsstudium für das "Certificate of Research in Business Administration" der Graduate School of Business Administration beträgt mindestens 32 LP (vgl. Promotionsstudienordnung),
- Ihr Studium nach PromO 2024 beträgt mindestens 12 LP.
Zur Anrechnung eines Doktorandenkurses muss der Nachweis der Teilnahme unbedingt folgende Informationen enthalten:
- Teilnahmebestätigung,
- zeitlicher Umfang (Stunden/Tage),
- Modulbeschreibung,
- erbrachte Studienleistung(en) wie z. B. eigene Präsentation, Hausarbeit, Studienarbeit, Klausur.
Formulierungen wie „erfolgreich teilgenommen“ werden ohne Spezifikation der erbrachten Leistung(en) nicht anerkannt.
Ist eine Studienleistung in einem Kurs optional, muss die erbrachte Studienleistung vom Kursleiter bestätigt werden.
Zur Wertung der Kurse beachten Sie bitte die Hinweise zur Anrechnung Leistungspunkte nach geltenden Promotionsordnung [PDF] für unsere Fakultät.
Das Promotionsstudium gliedert sich in drei Wahlpflichtbereiche:
A. Methodikkurse
Promotionsstudierende müssen im Methodenbereich zehn Leistungspunkte erarbeiten; hier sollten Sie mind. 2 aus 6 Kursen = Seminaren zu je fünf LP (2 SWS) wählen.
B. Vertiefungskurse
Im Vertiefungsbereich müssen mindestens zehn Leistungspunkte (4 SWS) erbracht werden: Seminare/Workshops zu Inhalten, Methoden, Software, Theorien (allgemein oder schwerpunktspezifisch), Beispiele finden Sie unter Weitere Doktorandenkurse an der UHH.
C. Ergänzungskurse
Im Ergänzungsbereich müssen mindestens zwölf Leistungspunkte (2 LP je 1 Tag) erbracht werden: Seminare/Workshops aus dem PhD-Qualifizierungsprogramm der UHH (z. B. Academic Writing, Projektmanagement usw.) oder den überfachlichen Qualifizierungskursen Hamburg Research Academy und mindestens ein Vortrag auf Konferenzen/Kolloquien.
Doktorandenkurse an der Fakultät für Betriebswirtschaft
Im Graduiertenprogramm Sommersemester (offen für alle Promotionsstudierende):
- Methodenkurs: „Mixed methods in health care research“ (5 LP): 6., 13. und 27. Mai 2024; PD Dr. Phil. Christine Blome
- Methodenkurs: Modul „Matheuristics“ (5 LP): Kurs „Matheuristics“ [PDF, barrierefrei]" (5 LP): 17. + 18. + 31. Mai sowie 1. + 21. + 22. Juni 2024;
Prof. Dr. Stefan Voß
- Methodenkurs: "Advanced Modelling and Optimization" (5 LP): 17.-20. Juni 2024;
Prof. Dr. Knut Haase, Prof. Dr. Malte Fliedner
- Methodenkurs: "Empirical Methods and Applications in Archival Data Research" (5 LP): 2.-4. September 2024;
Prof. Dr. Peter Limbach (Univ. Bielefeld)
- Methodenkurs: Introduction to „R“ (2,5 LP): 17.+18. Oktober 2024;
Dr. Clara M. Pott; Anmeldung über STINE 7.-13. Oktober 2024 möglich
- Methodenkurs: "Statistical Significance, Impact, and Relevance" (5 LP): 17.-19. September 2024;
Prof. Dr. Dr. h.c. Sönke Albers
- Methodenkurs: "Machine Learning" (2,5 LP): 21.-22. November 2024;
Prof. Dr. Martin Spindler
Im Graduiertenprogramm Wintersemester (offen für alle Promotionsstudierende):
- Modul „Econometrics“(5 LP): Kurs „Econometrics“ (22.-24. Januar 2025)
Prof. Dr. Martin Spindler
- Modul „Survey Research“ (5 LP): Kurs „Survey Research" (2. und 19. Dezember 2024, 13. Januar und 3. Februar 2025)
Prof. Dr. Karen Gedenk & Dr. Timo Mandler
B. und C. Vertiefungs- und Ergänzungskurse
Vertiefungskurse:
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs "AIS SIGDITE - Digital Innovation, Transformation and Entrepreneurship (DITE)": montags vom 5. Februar bis 22. April 2024 von 9h00 bis 11h30; Prof. Youngjin Yoo und Prof. Jan Recker; Anmeldung siehe Ausschreibung
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs "Development & Use of Patient-Reported Outcomes": 22. und 29. Februar sowie 21. März 2024; PD Christine Blome und Prof. Matthias Augustin; Anmeldung über STINE
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs „Managerial approaches to improving quality of care“: 12. bis 15. Februar 2024; Prof. J. Schreyögg und Prof. G. Young; Anmeldung über STINE
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs "Introduction to Health Sciences": 16. und 17. April sowie 4. und 5. Juni 2024; Prof. Hans-Helmut König, Prof. André Hajek; Anmeldung über STINE (noch im WiSe 2023-24 zu finden)
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs „How to publish in A-Journals“: 9. und 16. April sowie 7. und 28. Mai 2024; Prof. J. Recker
- Vertiefungsmodul (5 LP): Kurs "Measuring quality of care based on administrative data": 23., 24. und 26. September 2024; Prof. Jonas Schreyögg und Prof. Tom Stargardt; Anmeldung über STINE
Ergänzungskurse:
- Ergänzungsmodul (2 LP): Kurs "Unconscious Bias in Science" (28. Oktober 2024 oder 6. November 2024); Philipp Wronker
- Ergänzungsmodul (0,5 LP): Kurs "Sustainable Data Management" (12. Juni 2024, 09:00 - 13:00 h); Dr. Juliane Jacob
- Karriereentwicklungszyklus: Qualifizierung und Orientierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs
- Hamburg Research Academy: Überfachliche Qualifizierungskurse
- PIASTA: Austausch zwischen deutschen und internationalen Studierenden
Externe Kurse
Kurse im Ausland
- IRWS International Research Workshop Methods for Ph.D.
- Essex Summer School
- University of Michigan: Summer Program in Quantitative Methods of Social Research
- Universtität St. Gallen: GSERM - Summer School in Empirical Research Methods
- University of Ljubljana: GSERM Ljubljana
- DART – Doctoral Program in Accounting, Reporting and Taxation
Weitere Doktorandenprogramme
- VHB Doktorandenprogramm
- Kurse im Rahmen des „PhD Network“
Nordic Network for PhD Studies
Die Fakultät für Betriebswirtschaft ist Mitglied im „Nordic Network for PhD Studies“.
Der Kooperationsvertrag sieht u. a. die wechselseitige Öffnung von Doktorandenkursen (d. h. keine Kurse auf M.Sc.-Niveau) vor (sofern freie Kapazitäten vorhanden sind). Weitere Mitglieder sind:
- Wiso-Fakultät der UHH
- Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
- GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften
- Hamburger WeltWirtschaftsInstitut (HWWI)
- Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr (Fakultät Geistes- und Sozialwissenschaften und Fakultät Wirtschafts-und Sozialwissenschaften)
- Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Inter-University Centre Dubrovnik (IUC)
- Leuphana Universität Lüneburg (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
- TU Hamburg-Harburg (Management-Wissenschaften und Technologie)
- Universität Bielefeld (Datenservicezentrum / Betriebs-und Organisationsdaten)
- Universität Flensburg
- University of Southern Denmark (Syddansk Universitet/SDU)
Formulare, Hinweise und Leitfäden zum Download
Zulassung
- Betreuungszusage [doc]
Promotionsstudienordnungen
- Promotionsordnung vom 10. April 2024 [PDF]
- Promotionsstudienordnung vom 10. Juli 2024 [PDF]
- Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg [PDF]
Doktorandenkurs
Ende des Promotionsstudiums
- Leistungspunkte (LP) nach Promotionsordnung 2024
- Hinweise zur Anrechnung von Lehre [PDF]
- Transcript of Records (ToR) für Graduiertenprogramm
- Vorschlag für die Prüfungskommission
- Mustervorschlag - Eidesstattliche Versicherung
- Mustervorschlag - Titelblatt
Veröffentlichung der Dissertation
Forschungsdatenmanagement
Hinweise zu „getroffene Maßnahmen zur Archivierung der in der Dissertation verwendeten Forschungsdaten“.
Die folgenden Hinweise geben Ihnen Anhaltspunkte zur Archivierung der in der Dissertation verwendeten Forschungsdaten. Die Anforderungen der einzelnen Fächergruppen sind inhomogen und das Vorgehen hängt meist von den Daten selbst ab.
Was sind Forschungsdaten?
Forschungsdaten sind z. B. Rohdaten und deren Verarbeitungsstufen; Simulationsdaten; Beobachtungsdaten; Interviewdaten; Software; Modelle; Programm-Codes.
Was ist Forschungsdatenmanagement?
Aufbereitung, Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten. Gründe: u. a. Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
Welche Informationen sollte ein „Konzept zur Archivierung der in der Dissertation verwendeten Daten“ enthalten?
Leitgedanke: Sofern keine rechtlichen Gründe dagegensprechen, sollten Quellen, Rohdaten und Entstehungsgeschichte der in der Dissertation verarbeiteten Forschungsdaten sowie die Auswertungsdateien dokumentiert und archiviert werden, sodass eine Replikation der Ergebnisse durch Dritte möglich ist.
Datensatzbeschreibung
- Wo kommt der Datensatz her?
- Für welche Analysen wurde der jeweilige Datensatz in der Dissertation verwendet?
- Was ist die Struktur der Daten (z. B. Einheiten, Codierung, …)?
- Welche Erhebungsmethode bzw. Messmethode wurde verwendet?
- Handelt es sich um Rohdaten oder bearbeitetet Daten?
- Bei bearbeiteten Daten: Welche Bearbeitungsschritte wurden vorgenommen und mit welchem Programm?
Eigene Programmcodes
- Welche Programmcodes beziehen sich auf welche Analysen?
- Wie wird die nachvollziehbare Nutzung durch Dritte sichergestellt (z. B. Kommentierung im Programmcode)?
Wo und wie werden die Daten archiviert und gesichert?
a) Ort der Aufbewahrung:
- Netzlaufwerke der UHH und Vorgehen bei vorzeitigem Ausscheiden?
- Forschungsdatenrepositorium der UHH?
- Fachspezifische Forschungsdatenrepositorien?
b) Art der Aufbewahrung:
- Ermöglichen die gewählten Dateiformate eine (langfristige) Nachnutzung durch andere?
- Wurden Programmcodes bzw. Datenbanken zusätzlich zu den verwendeten Speicherformaten des Programms in langfristig nutzbaren Dateiformaten abgelegt (z. B. .txt, .csv, …)?
- Welche Verzeichnisstruktur und Bezeichnung der Ordner und Dateien wurden verwendet?
Beachten Sie: nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind im Rahmen der Dissertation erhobene Primärdaten auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, in der sie entstanden sind, für zehn Jahre aufzubewahren, sofern nicht spezielle Regelungen eine längere Aufbewahrung vorsehen. Die Nutzung des Forschungsdatenrepositoriums der UHH wird empfohlen. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Abgabe der Dissertation im Promotionsbüro. Die Datensätze sind um eine beschreibende Datei zu ergänzen (siehe oben, Abschnitt: Datensatzbeschreibung).
Nachnutzung durch Dritte?
- Spricht etwas gegen eine Nachnutzung vorhandener Daten durch Dritte?
- Wie wird die Nutzung durch Dritte ermöglicht (z. B. Forschungsdatenrepositorien der UHH)?
- Sind Creative Commons Lizenzen eine Option?
Weitere Hilfestellungen
- Anforderungen von Journalen zum Forschungsdatenmanagement und Replizierbarkeit von Daten (abgerufen am ….)
- Spezifizierung der Anforderungen der DFG aus dem Fachkollegium der (abgerufen am ….) und Forschungsdatenmanagement in den Wirtschaftswissenschaften
- Das Zentrum für nachhaltiges Forschungsdatenmanagement der UHH bietet Ihnen darüber hinaus offene Sprechstunden sowie Einzeltermine zur Klärung offener Fragen an.
Institutionen und Beratung
Institutionen
- Dekanat
- Promotionsausschuss
- Der Ombudsmann für Promotionsangelegenheiten der Fakultät ist Prof. Dr. Henrik Sattler und seine Stellvertreterin ist Prof. Dr. Nicola Berg
- Vorstand der Graduiertenschule
Beratung
- WiPR (wissenschaftlicher Personalrat): Promotionsstudierenden bietet der WiPR die Möglichkeit, sich vertraulich und – sofern gewünscht – nicht innerfakultär beraten zu lassen. Bei Schwierigkeiten im Betreuungsverhältnis, die beispielsweise zu Herausforderungen beim Promotionsvorhaben führen, kann er ggf. Lösungsansätze aufzeigen.
- Doktorand:innen können sich auch an die universitäre Konfliktberatung wenden, die ein umfangreiches Angebot und auf Wunsch vertrauliche Behandlung ihrer Anfrage bietet. Sie ist Teil der sozialen Beratungsangebote der Universität.
- Innerhalb der Fakultät stehen Ihnen die Ombudspersonen ebenfalls beratend zur Verfügung: Prof. Dr. Henrik Sattler (Stellvertreterin: Prof. Dr. Nicola Berg)