Service Forschung
Gute wissenschaftliche Praxis
Die Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg [PDF] berücksichtigt die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verabschiedeten Empfehlungen [PDF] der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ und ergänzt diese durch Empfehlungen und Regelungen, die von anderen Institutionen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis allgemein oder für einzelne Fachdisziplinen erlassen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten Gute Wissenschaftliche Praxis.
Forschungsförderung
Zahlreiche Informationen zur Forschungsförderung finden Sie auf den Forschungsseiten und im FIT-Newsletter der Universität oder direkt bei den folgenden Förderorganisationen:
Promotionsförderung bieten u. a. die folgenden Organisationen an:
Promotionsstipendien nach HmbNFG
Reisestipendien der Universität Hamburg
DAAD
Studienstiftung des deutschen Volkes
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich-Naumann-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Hanns-Seidel-Stiftung
Heinrich-Böll-Stiftung
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Hans-Böckler-Stiftung
Alexander von Humboldt Stiftung
Forschungsdaten
Wo finde ich wissenschaftlich relevante Forschungsdaten? Wie kann ich in einer wissenschaftlichen Arbeit genutzte Forschungsdaten korrekt zitieren? Welche Aspekte gibt es zu bedenken, wenn ich selbst erhobene Forschungsdaten dokumentieren und für Replikationen und weitere Forschung bereitstellen möchte?
Eine Ratgeberbroschüre für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, verfasst von Forschungsdatenspezialistinnen und -spazialisten der ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, GESIS und RatSWD, informiert erstmals praxisnah. Die Broschüre steht für Sie zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Die Internetseite www.auffinden-zitieren-dokumentieren.de, auf der Sie den Ratgeber herunterladen können, ermöglicht es Ihnen auch, aus der Praxis Anregungen für die Weiterentwicklung des Wegweisers zu geben.
Forschungssemester
Hinweise zu Forschungssemestern
Hochschullehrerrinnen und Hochschullehrer können ein Forschungssemester beantragen. Die Gewährung von Forschungssemestern hat das Ziel, die Forschungstätigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu fördern. Über die Anträge entscheidet das Dekanat.
Ein Forschungssemester befreit nur von der Lehre. Die Verpflichtungen zur Betreuung von Absolventen, zur Abnahme von Prüfungen sowie zur Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung bestehen auch während eines Forschungssemesters weiter.
Antrag
Anträge sollten bis spätestens 9 Monate vor geplantem Beginn des Forschungssemesters (d. h. bis 30.06./31.12. des Vorjahres für ein Forschungssemester im Sommer-/Wintersemester) an die Prodekanin/den Prodekan Forschung gerichtet werden.
Der Antrag enthält folgende Angaben:
- Zeitraum des letzten Forschungssemesters (+ ggf. Begründung, falls weniger als 8 Semester zwischen dem letzten und dem geplanten Forschungssemester liegen),
- Beschreibung der geplanten Forschungsvorhaben (ca. 1 Seite),
- Erklärung zur Sicherstellung der Lehre sowie Bestätigung des Schwerpunktsprechers, dass die Lehre im Schwerpunkt während des geplanten Forschungssemesters sichergestellt ist.
Links
- LVVO
- Leitfaden [PDF] zur Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO)
- Verwaltungsanordnung Forschungssemester [PDF]
Drittmittelanzeige
Ein geplantes Drittmittelvorhaben sollte rechtzeitig der Fakultätsverwaltung und der Präsidialverwaltung angezeigt werden, damit geklärt werden kann, ob der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter die zur Durchführung des Drittmittelprojektes erforderlichen Ressourcen (insbesondere Personal, Sachmittel, Arbeitsplätze und Investitionsmittel) zur Verfügung stehen (§ 2 Satzung der Universität Hamburg über Drittmittelprojekte [PDF] v. 09.09.2010).
Die Anzeige muss den Titel und eine Kurzbeschreibung des Drittmittelprojektes enthalten und mindestens Auskunft geben über
- die vollständigen Kontaktdaten des Drittmittelgebers, insbesondere dessen Namen und Anschrift,
- den Drittmittelempfänger,
- die Projektleiterin bzw. den Projektleiter,
- den Beginn und die voraussichtliche Dauer des Projektes,
- den Betrag der Drittmittel, aufgegliedert nach Personal-, Sach- und Investitionsmitteln,
- die Inanspruchnahme von Personal, Sachmitteln, Arbeitsplätzen und sonstigen Einrichtungen,
- die möglichen Folgelasten des Projektes,
- den Bezug des Drittmittelprojektes zum Forschungsprofil der Fakultät und ggf. der Universität, sofern ein solcher Bezug besteht.
Die ausgefüllte Drittmittelanzeige [PDF] schicken Sie über die Fakultätsverwaltung an die Präsidialverwaltung.
Ranking
WirtschaftWoche Ranking
Die Betriebswirte der Universität Hamburg belegen im aktuellen WirtschaftWoche Ranking den 4. Platz unter allen deutschen Hochschulen. Betrachtet man den gesamten deutschsprachigen Raum mit der Schweiz und Österreich, belegen sie in der Forschungsleistung den 7. Platz. Das Ranking bewertet die Forschungsleistung von rund 200 Hochschulen anhand der publizierten Artikel in Fachzeitschriften.
Mit dem Ranking wird deutlich, dass die Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg eine Spitzenposition in der Forschungslandschaft einnimmt. Auch zukünftig bildet die Forschungsorientierung das Herzstück der Fakultätsstrategie.
Nähere Informationen zum Ranking entnehmen Sie bitte der WirtschaftsWoche vom 11.01.2019, Ausgabe 3, S. (22–23).
Handelsblatt-Ranking
Die Universität Hamburg gehört in der Betriebswirtschaft zu den ersten Adressen in Deutschland. Ermöglicht wurde dieser Erfolg nicht zuletzt durch eine klare strategische Forschungsorientierung mit der Einrichtung der drei Forschungsschwerpunkte: Gesundheitsökonomie, Logistik & digitale Dienste sowie Marketing & Kommunikation. Das hervorragende Ergebnis unterstreicht die zentrale Bedeutung der betriebswirtschaftlichen Forschung sowohl für die Universität als auch für die Wirtschaft der Hansestadt Hamburg.
Forschungslandkarte Nachhaltigkeit
Die Forschungslandkarte bietet einen ersten Überblick über Nachhaltigkeitsforschung an der Universität Hamburg und es können kontinuierlich weitere Projekte eingetragen werden. Die Karte orientiert sich dabei an den Nachhaltigkeitszielen („SDGs – Sustainable Development Goals“) der Vereinten Nationen.