Richtlinien zur Nachwuchsförderung
Der maximale Förderbetrag pro (Post-)Doktorand:in beträgt 250 Euro/Jahr und kann auf mehrere Vorhaben gesplittet werden:
für Doktorandenkurse
- für immatrikulierte Doktorand:innen und Postdoktorand:innen der Business School; nicht für Juniorprofessor:innen;
- Bedingung: bereits nachweislich mindestens zwei Doktorandenkurse der Business School aus dem Methoden- und Vertiefungsbereich absolviert;
- die bereits absolvierten Doktorandenkurse der Business School dürfen inhaltlich nicht dem beantragten Kurs entsprechen;
- der beantragte Kurs muss den Anrechnungskriterien der University of Hamburg Business School entsprechen.
für Konferenzen
- Bedingung: eigener Vortrag (ansonsten keine Förderung);
- max. 250 EUR/Jahr/Person.
für Datensätze, Transkriptionskosten, Proofreading Englisch
- für alle immatrikulierten Doktorand:innen der Business School;
- Bedingung: es gibt keine vergleichbaren Daten über die von der University of Hamburg Business School mitfinanzierten Lizenzen;
- max. EUR 125/Jahr/Person.
keine Förderung
- keine Förderung von Forschungsaufenthalten
- keine Förderung von Publikationskosten
- keine Förderung von externen Dozenten
- keine Förderung während Beurlaubung wissenschaftlicher Mitarbeiter:innen ohne Bezüge.
Fördermittel nur teilweise beansprucht: Bitte um sofortige Mitteilung, damit das Geld anderen Forschungszwecken zu Gute kommt.
Sie erhalten per E-Mail eine Zusage der Förderung.