Informationen für bereits immatrikulierte Studierende
Aufbau des Studiums
Der auf eine zweijährige Dauer angelegte Studiengang Master of Science „Betriebswirtschaft (Business Administration)” wurde zum Wintersemester 2009/2010 eingeführt. Der Studienbetrieb startete im Oktober 2009. Zulassungen erfolgen jeweils einmal im Jahr zum Wintersemester.
Die Orientierungseinheit findet jeweils zu Beginn des Wintersemesters statt.
Grundstruktur des Lehrprogramms
Insgesamt werden in dem zweijährigen Masterprogramm über vier Semester Regelstudienzeit 120 Leistungspunkte (LP) erworben. 30 LP entsprechen etwa dem in einem Semester zu erbringenden Arbeitsaufwand oder einem Zeiteinsatz von 900 Zeitstunden (30 Zeitstunden pro Leistungspunkt mal 30 Leistungspunkte pro Semester). Die Studierenden werden neben dem freien Wahlbereich (24 LP) und der Masterarbeit (30 LP) drei Fächer studieren: “Methoden“ (18 LP) sowie zwei Schwerpunktfächer mit je 24 LP, die sie aus 7 angebotenen Schwerpunktfächern wählen. Die Fächer sind zeitlich in einem Zeitslotmodell organisiert, so dass diese trotz der vielen Wahlmöglichkeiten weitgehend überschneidungsfrei studiert werden können.
Zeitslot-Modell des Studiengangs
Im Bereich der „Methoden“ wird ein breites Spektrum an methodischen, insbesondere auch statistischen und analytischen Lehrinhalten angeboten, die das Handwerkszeug ökonomischer und empirischer Forschung vertieft vermitteln.
Die Studierenden können weiterhin aus den folgenden sieben Schwerpunktfächern zwei auswählen und in ihrem individuellen Studienprogramm frei miteinander kombinieren:
In englischer Sprache studierbar: | In deutscher Sprache studierbar: |
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Diese Schwerpunktfächer sind eng verzahnt mit den Forschungsschwerpunkten und Profilbereichen der Fakultät:
Schwerpunkt Business Analytics
Dieser Schwerpunkt widmet sich der zunehmenden Bedeutung von Software und Datenanalyse in Unternehmen und startete im Wintersemester 2020/2021 mit Veranstaltungen zu Machine Learning, Deep Learning und Data Science sowie regelmäßigen Seminaren zu diesen Themen.
Schwerpunkt Finanzierung, Banken und Versicherung
Der Schwerpunkt „Finanzierung, Banken und Versicherung“ deckt auf breiter Ebene die Themenbereiche Finanzwirtschaft und Versicherungsökonomie ab. Im Mittelpunkt stehen die Funktionen und Wirkungsmechanismen von Kapitalmärkten sowie die Ausgestaltung der beteiligten Institutionen. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, finanz- und versicherungswirtschaftlich relevante Fragestellungen fundiert zu analysieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Dazu wird den Studierenden ein umfassendes modelltheoretisches und empirisches Instrumentarium vermittelt, das sich eng an der aktuellen Forschung anlehnt. Die Vertiefungsrichtung richtet sich an alle Studierenden, die später in den Bereichen Investment Banking, Risikomanagement, Regulierung, Vermögensverwaltung und Versicherungen beruflich tätig werden wollen. Regelmäßige Vorträge externer Spezialisten zu aktuellen Themen verbinden Theorie und Praxis.
Schwerpunkt Management im Gesundheitswesen
Der Gesundheitsmarkt stellt eine der wichtigsten Wachstumsbranchen und einen der größten Arbeitgeber in unserer Volkswirtschaft dar. Fast jeder neunte Erwerbstätige in Deutschland ist in gesundheitsrelevanten Bereichen tätig. Angesichts der zunehmenden Eigenverantwortung der Marktakteure und des steigenden Wettbewerbsdruck werden kompetente Führungskräfte mit wirtschaftswissenschaftlichem Know-how in gesundheitsrelevanten Bereichen immer gefragter. Der Gesundheitsmarkt bietet vielfältige Möglichkeiten für Absolventen sowohl in industriellen Bereichen (z.B. Medizintechnik, Biotechnologie, Pharmaindustrie) als auch in Dienstleistungsbereichen (z.B. Krankenversicherungen, Krankenhäuser, Ärztenetzwerke) oder Beratungsgesellschaften bzw. internationalen Organisationen tätig zu werden.
Aufgrund der institutionellen Komplexität des Gesundheitsmarktes benötigen Führungskräfte, die in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig werden wollen, sehr spezifisches Fach- und Methodenwissen. Viele wichtige allgemeine methodische Kenntnisse erlernen die Studierenden bereits in den funktional orientierten betriebswirtschaftlichen Fächern (Marketing, Controlling, Finanzierung etc.). In den Lehrveranstaltungen des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen sollen die Studierenden mit den zentralen Fragen und Besonderheiten des Managements im Gesundheitswesen als Anwendungsgebiet der Betriebswirtschaftslehre vertraut gemacht werden. Sie sollen theoretische und methodische Grundlagen praxisorientiert erlernen, um eigenständig Analysen und Bewertungen als Basis für Managemententscheidungen in verschiedenen Gebieten des Gesundheitsmarktes erarbeiten zu können. Unsere Studenten werden so zu attraktiven Persönlichkeiten für den Berufseinstieg und spätere Führungspositionen in Unternehmen des Gesundheitsmarktes sowie Beratungen. Es ist uns ein grundsätzliches Anliegen, Lehre und Forschung zu verbinden. Engagierte Studenten erhalten die Möglichkeit, im Rahmen von Bachelor- oder Masterarbeiten an Forschungsprojekten mitzuarbeiten. Es bestehen vielfältige Kontakte in die Praxis, die für Praktika oder zum Berufseinstieg genutzt werden können.
Schwerpunktfach Marketing
Der Schwerpunkt konzentriert sich auf emprisch ausgerichtete Fragestellungen einer marktorientierten Unternehmensführung mit einen Fokus auf Preis- und Verkaufsförderungsmanagement, Markenmanagement, Konsumentenverhalten und Werbung, internationale Marktstrategien sowie eBusiness. Ein besonderer Fokus liegt auf der Schnittstelle Marketing und Medien, insbesondere im Bereich der Forschergruppe "Vermarktung hedonischer Medienprodukte im Kontext digitaler sozialer Medien".
Schwerpunktfach Operations and Supply Chain Management
Das Management von Wertschöpfungsnetzwerken (Supply Chains) steht im Mittelpunkt des Schwerpunktfaches Operations & Supply Chain Management (O&SCM). Es werden die Aufgaben des Managements der an der Supply Chain beteiligten Partner, z.B. Industriebetriebe und Logistik-Dienstleister, im Detail behandelt sowie Fragen der Koordination innerhalb einer Supply Chain erörtert. Hierzu werden insbesondere auch Modelle und Verfahren zur Entscheidungsunterstützung für die strategische, taktische und operative Planung vorgestellt und gezeigt, wie diese EDV-gestützt gelöst werden können. Eine Auswahl von Standardsoftware, in der viele Lösungsverfahren bereits kommerziell implementiert vorliegen, wird den Studierenden zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung kennen zu lernen.
Schwerpunktfach Unternehmensführung
Im Fokus des Master-Schwerpunktfaches Unternehmensführung stehen die verschiedenen funktionalen Teilbereiche der Unternehmensführung einerseits und die Anwendung der Unternehmensführung in verschiedenen Sektoren und Branchen unserer Wirtschaft andererseits. Analysen und Kenntnisse zu den verschiedenen funktionalen Teilbereichen der Unternehmensführung, d.h. zu Organisation, Planung, Personalwirtschaft und Führung sowie Kontrolle werden in Vorlesungen und Seminaren vermittelt. Diese sind für die Leitung von Unternehmen und Organisationen in allen Branchen und Sektoren der Wirtschaft relevant. Daneben werden die Besonderheiten einiger Branchen und Sektoren und ihre Auswirkungen auf die Steuerung von Unternehmen in diesen Bereichen vertieft in speziellen Veranstaltungen behandelt. Hierzu gehört einerseits der Mediensektor mit seinen speziellen rechtlichen und technischen Gegebenheiten. In allen Veranstaltungen werden sowohl theoretische als auch empirische und praxisbezogene Lehrinhalte vermittelt. Spezielle Module vermitteln zudem ergänzend vertiefte Kenntnisse in der empirischen Sozialforschung.
Schwerpunktfach Wirtschaftsprüfung und Steuern
Im Fokus des Schwerpunktfaches "Wirtschaftsprüfung und Steuern" im Masterstudiengang stehen u.a. die Vermittlung von Grundlagen zur Konzernorganisation, zum Konzernmanagement und zur Konzernrechnungslegung. Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse zur Unternehmensbewertung und zur Due Diligence. Die Beratung, die Begutachtung sowie die treuhänderische Tätigkeit als Aufgaben des Wirtschaftsprüfers werden in den Lehrveranstaltungen näher untersucht. Die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie die Durchführung von handelsrechtlichen Sonderprüfungen gehören ebenfalls zum Lehrprogramm. Darüber hinaus wird das Zusammenwirken von Interner Revision und Controlling betrachtet. Den steuerlichen Schwerpunkt bildet die Untersuchung des Einflusses der Besteuerung auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sowie das Erlernen von Planungstechniken, wie betriebswirtschaftliche Entscheidungen im Hinblick auf die Unternehmensbesteuerung optimiert werden können. Daneben prägt das Erlernen von vertieften Kenntnissen zur Besteuerung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit (International Taxation) den steuerlichen Part des Schwerpunktfaches "Wirtschaftsprüfung und Steuern" im Masterstudiengang. Die Studierenden können zwischen einem Seminar zu aktuellen Fragen aus Accounting, Auditing and Controlling oder einem Seminar zur nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung wählen.
Größe des Studiengangs, Lehrkapazität und beteiligte Professuren
Größe des Studiengangs, Lehrkapazität und beteiligte Professuren
Der M.Sc. Betriebswirtschaft (Business Administration) hat 165 Studienplätze. Er wird von Beginn an vom gesamten Lehrkörper der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg getragen - und damit von einer Gruppe engagierter ProfessorInnen mit guter Reputation, wie jüngst von dem Ranking des CHE bestätigt wurde.
Die Fakultät für Betriebswirtschaft ist in Schwerpunktbereiche eingeteilt, die jeweils drei bis vier Lehrstühle umfassen und die in gemeinsamer Verantwortung die Module der Schwerpunktfächer anbieten:
Studienfach |
Beteiligte Lehrstühle im jeweils zugehörigen |
Schwerpunktfach |
Professur Prof. Dr. Merz |
Schwerpunktfach |
Professur Prof. Dr. Drobetz |
Schwerpunktfach |
Professur Prof. Dr. Clement |
Schwerpunktfach |
Professur Prof. Dr. Brüggemann |
Schwerpunktfach |
Professur Prof. Dr. Alewell |
Schwerpunktfach |
Professur Prof. Dr. Grotherr |
Schwerpunktfach |
Professur Prof. Dr. Schreyögg |
Freier Wahlbereich |
Neben den oben schon genannten Professuren sind hier zusätzlich beteiligt: Professur Prof. Dr. Lauscher |
* Hinzu kommen weitere Professuren und Lehrbeauftragte, die mit ihren Angeboten die Lehrinhalte in den Schwerpunktfächern und des Faches Allgemeine Betriebswirtschaft und Methoden erweitern und abrunden.
Betriebswirtschaftliche Entscheidungen finden in den Unternehmen unter rechtlichen, gesellschaftlichen, politischen und sozialen Restriktionen und Rahmenbedingungen statt; diese müssen in diesen Entscheidungen in angemessener Form berücksichtigt werden. Das Fach Betriebswirtschaft zeichnet sich dementsprechend durch eine große inhaltliche Breite und durch eine innerhalb des Faches bestehende Heterogenität von verschiedenen Forschungsrichtungen und Methodiken aus. So werden etwa ökonomische, betriebswirtschaftliche, psychologische, soziologische und juristische Inhalte in den betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen kombiniert, und auf der methodischen Ebene werden neben der mathematischen Modellierung von Problemstellungen und der experimentellen Forschung auch Methoden der quantitativen und qualitativen empirischen Sozialforschung verwendet. Dies führt dazu, dass das Fach in sich bereits einen gewissen Grad an Interdisziplinarität aufweist, der in dem Studiengang auch in seiner ganzen Breite repräsentiert wird. Daneben können die Studierenden über die Module des Freien Wahlbereichs im Umfang von bis zu 18 LP entsprechend weitere Module anderer Disziplinen wählen und so den Grad an Interdisziplinarität des Studiums erhöhen.
Informationen für Erstsemester-Studierende
Herzlich Willkommen, liebe Erstsemester-Masterstudierende!
Die Orientierungseinheit für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) zum Wintersemester 2024/25 startet am 07. Oktober 2024.
Datum: Montag, den 07. Oktober, 08:15 Uhr
Ort: Von-Melle-Park 6 ("Phil-Turm"), Hörsaal A
Weiterführende Informationen finden Sie im Ablaufplan. Die studentische Orientierungseinheit beginn ebenso am Montag - alle relevanten Termine entnehmen Sie dem Terminplan.
Im Weiteren finden Sie alle Folien, die im Laufe der Orientierungseinheit präsentiert worden sind:
- Vorstellung der Fakultät und der Grundstruktur des Studiengangs Betriebswirtschaft (Business Administration)
- Schwerpunktvorstellung
- Rechtliche und organisatorische Hinweise zum Master-Studium
Beratungsangebote:
Rechtliche Grundlagen und Modulhandbücher
Ihr Studium wird insbesondere durch zwei Ordnungen sowie die Modulhandbücher geregelt:
Die Prüfungsordnung (PO) regelt übergeordnete Aspekte Ihres Studiums und legt Ihre Rechte und Pflichten im Studium fest. Sie finden die jeweils gültige PO, sowie Änderungen und Neufassungen auf der Website des Campus-Centers der Universität Hamburg.
Die PO wird um die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzt. Hier werden beispielsweise der Aufbau und Besonderheiten zur Lehre und zu den Prüfungen Ihres Studienganges geregelt. Je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gelten unterschiedliche Fassungen der FSB. Alle Fassungen und Änderungen finden Sie ebenfalls auf der Website des Campus-Centers.
In den nachfolgend aufgeführten Modulhandbüchern sind Inhalte, Qualifikationsziele und Details zu den Modulen geregelt. Das aktuell gültige Modulhandbuch gilt dabei für alle im Studiengang immatrikulierten Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt des Studienbeginns.
Modulhandbücher:
- Modulhandbuch Version 2015 [PDF] - gültig bis SoSe 18
- Modulhandbuch Version 2018 [PDF] - gültig bis SoSe 20
- Modulhandbuch Version 2020 [PDF] - gültig bis SoSe 21
- Modulhandbuch Version 2021 [PDF] - gültig bis SoSe 22
- Modulhandbuch Version 2022 [PDF] - gültig ab WiSe22/23
- Modulhandbuch Version 2022 [PDF] (Englisch) - gültig ab WiSe22/23
- Änderungen zum Modulhandbuch, Version 2022 [PDF]
- Modulhandbuch Version 2024 [PDF] - gültig ab WiSe24/25
Sollten Sie weiterführende Fragen haben, kontaktieren Sie gerne das Studienbüro BWL.
FAQ für das laufende Studium
Abschlussarbeiten
Hinweise zu den Abschlussarbeiten finden Sie in den entsprechenden Merkblättern auf den Seiten des Studienbüros unter: Formulare oder auf den Seiten Ihres Studienganges unter dem Menüpunkt "Masterarbeiten".
Anerkennungen
Anerkennungen werden nur geprüft, wenn die bzw. der Studierende bereits in dem Studiengang, für den diese Leistungen anerkannt werden sollen, eingeschrieben ist.
Anerkennung von Prüfungsleistungen können nur geprüft werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Beantragung erfolgt ausschließlich elektronisch über STiNE unter der Rubrik „Studium - Anträge“. Genauere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beantragung von Anerkennungen [PDF].
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Studienkoordinator:in.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung von Anerkennungsunterlagen bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann.
Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2015/16 begonnen haben, gilt eine Anerkennungssatzung.
Auslandsstudium
Studieren im Ausland
Die Universität Hamburg unterhält Zentralaustauschprogramme mit Partnerhochschulen unter Anderem in den USA, China, Mexiko, Südafrika, Australien, Südkorea und Taiwan. Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten für ein Studium im Ausland erhalten Sie auf den Webseiten des International Office der Fakultäten WiSo und BWL (speziell für Outgoing-Angebote) und der Abteilung Internationales der UHH (sonstige Austauschmöglichkeiten).
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Das Studienbüro BWL ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Anträge auf Anerkennung einer Prüfungsleistung, die Sie im Ausland erworben haben, sowie für eventuelle Vorabanerkennungen. Die/der für Sie zuständige Studienkoordinator:in leitet Ihre Unterlagen nach einer Vorabprüfung an die jeweiligen Fachvertreter:innen und/oder Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.
Weitere Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie unter dem Menüpunkt Anerkennungen.
BAföG-Angelegenheiten
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll Menschen, deren Elternhaus ein Studium oder eine weiterführende Schulausbildung nicht ausreichend finanzieren kann, finanziell unterstützen.
Leistungsbescheinigungen nach § 48 (rosa Scheine) werden für Studierende des BSc BWL durch die Mitarbeiter/innen des Studienbüros BWL ausgestellt. Geben Sie die BAföG-Bescheinigung im ServicePoint ab. Sie werden informiert, sobald die Bescheinigung abholbereit ist.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg.
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester
Eine Bewerbung ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. - 15.07.) online über das Studien-Infonetz STiNE. Ausführliche Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren im Masterstudiengang sind auf der Studiengangsseite unter dem Menüpunkt "Informationen für Studieninteressierte" zu finden.
Bewerbung in ein "höheres Fachsemester" (Studienfortsetzung)
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind für den Master-Studiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) derzeit nicht möglich.
Betreuung des Leistungskontos
Die Leistungskonten der Studierenden der Betriebswirtschaft werden primär von den Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager:innen betreut. An diese können sich alle Studierenden der University of Hamburg Business School wenden, wenn Sie Probleme bei der An-/Um- und Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben.
Bei technischen Problemen mit STiNE wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Rechenzentrums (nutzen Sie bitte das Support-Formular in STiNE). Die TAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Fristenregelung vs. Prüfungsversuche
Der gesamte Master-Studiengang besteht aus Wahl- und Wahlpflichtmodulen, die in der Regelstudienzeit (von vier Semestern) zu absolvieren sind. Die Wiederholung eines Moduls ist nur innerhalb zwei weiterer Semester möglich, wenn in diesem mindestens ein nicht-bestandener Prüfungsversuch in der Regelstudienzeit vorliegt.
Daraus folgt:
dass nicht eine bestimmte Zahl von tatsächlich wahrgenommen Prüfungsversuchen gewährt wird, sondern eine Frist (Regelstudienzeit) zur Erbringung von Modulprüfungen in Wahl- und Wahlpflichtmodulen. Innerhalb dieser Frist (max. sechs Fachsemester) können Sie jeden angebotenen Prüfungstermin wahrnehmen. Wenn Sie das nicht tun, lassen Sie damit eine Prüfungsmöglichkeit ungenutzt verstreichen. Die Frist verlängert sich dadurch nicht. Wie häufig dabei eine Prüfung wiederholt wird, spielt bis zum Ende des 6. Fachsemester keine Rolle.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Informationen zur Fristenregelung und zum Umgang mit Krankschreibungen bei Prüfungen (Stand: Juli 2011) [PDF]
Freier Wahlbereich
Internationale Studierende
Internationale Studieninteressierte finden Informationen auf den Seiten des CampusCenters der Universität Hamburg:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/international.html
In Zusammenarbeit mit dem International Office der WiSo und der University of Hamburg Business School betreut das Studienbüro BWL auch die internationalen Studierenden, die ein bis zwei Semester an der UHH studieren.
Das Studienbüro BWL betreut die Anmeldung der Studierenden zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen und erstellt am Ende des Aufenthaltes ein Transcript of Records (TOR).
Weitere hilfreiche Tipps finden Sie auf den Seiten der Abteilung Internationales der UHH und bei PIASTA.
Krankmeldungen
Im Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) gilt lt. §10 der PO die Fristenregelung. Demnach sind Module in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Krankschreibungen/Atteste führen wegen der genannten Fristenregelung für Modulprüfungen in der Regel nicht zu einer Verlängerung der Studienzeit. Diese werden ggf. relevant, falls am Ende der Regelstudienzeit ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden muss, weil ein nicht bestandener Prüfungsversuch fehlt. Aus diesem Grund bewahren Sie die Krankemdungen in Ihren Unterlagen auf.
Während der Bearbeitungszeit Ihrer Masterarbeit sind Krankmeldungen relevant! Mehr dazu finden Sie im Merkblatt „Informationen zur Masterarbeit im M.Sc. BWL“.
Falls Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit auf Grund von Krankheit beantragen wollen, benötigen Sie laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest. Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit - Abschlussarbeit (Ärztliches qualifiziertes Attest) [PDF].
Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen, dieses muss die im Formular geforderten Angaben enthalten (der gelbe Schein reicht nicht).
Lehrveranstaltungen und Seminare
Die Anmeldefristen zu den Lehrveranstaltungen und Seminaren finden Sie in der Terminübersichten für das jeweilige Semester auf der Website des Studienbüros unter dem Menüpunkt Termine/Aktuelles.
Innerhalb der Anmeldephasen können Sie sich über STiNE zu den Lehrveranstaltungen und Seminaren anmelden. Meldungen zu Problemen bei der Anmeldung können nur innerhalb der Anmeldefrist berücksichtigt werden. TAN-Listen für STiNE erhalten Sie ausschließlich im Rechenzentrum.
Informationen zu den Seminaren finden Sie auf der Webseite des Studienbüros unter dem Menüpunkt Seminare.
Eine Übersicht der teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen im aktuellen Semester in unter dem Menüpunkt Teilnehmerbeschränkte Veranstaltungen veröffentlicht.
Marketing-Zertifikat
Marketing-Zertifikat
Wenn Sie zusätzlich zu der Wahl des Marketing-Schwerpunktes in Ihrem Freien Wahlbereich (24 LP) nur Veranstaltungen aus dem Schwerpunkt Marketing wählen, können Sie von uns ein Zusatzzertifikat zum Zeugnis erhalten, welches Ihnen einen besonderen Schwerpunkt innerhalb Ihres Studiums im Bereich Marketing attestiert.
Für die Ausstellung des Zertifikates schicken Sie bitte ihr Transcript of Records (ToR) an philip.sander@uni-hamburg.de.
Modulfristverlängerung (Pflichtmodule)
Studierende, die Modulfristen beachten müssen, können Details dazu in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) nachlesen.
Für diese gilt:
Die Prüfungsfrist ergibt sich aus dem in der jeweiligen Modulbeschreibung angegebenen Fachsemester zuzüglich der Anzahl von Fachsemestern, innerhalb derer das Pflichtmodul ein weiteres Mal absolviert werden kann (Wiederholungsfrist) und mindestens drei Prüfungstermine angeboten werden.
Folgen des Ablaufs und Verlängerungsantrag
Wird eine Modul- bzw. Modulteilprüfung nicht fristgemäß erfolgreich absolviert, gilt sie als endgültig nicht bestanden, was bei einem Pflichtmodul eine erfolglose Beendigung des Studiums und damit die Exmatrikulation zur Folge hat. Bei Vorliegen eines besonderen Härtefalls kann die Prüfungsfrist auf Antrag des Studierenden durch den Prüfungsausschuss verlängert werden, wobei in diesem Fall der Antrag formlos (ohne Formular) zu stellen und schriftlich zu begründen ist (in der Regel § 10 Absatz 2 und 3 der PO). Dem Antrag sind die üblichen Informationen (Name, Matrikelnummer, Kontaktdaten und Studiengang) beizufügen und der Antrag ist zu unterschreiben.
Der Antrag sollte innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe (siehe Terminübersicht des jeweiligen Semesters) eingereicht werden. Alle notwendigen Belege sind dem Antrag im Original beizufügen. Bitte reichen Sie die Anträge erst nach Ablauf der Modulfrist ein.
Krankheit führt nicht automatisch zu einer Modulfristverlängerung.
Wird Ihrem Antrag auf Modulfristverlängerung nicht abgeholfen, gilt ihr Bachelorstudium als endgültig nicht bestanden, dies hat Ihre Exmatrikulation zu Folge.
Für Teilzeitstudierende und beurlaubte Studierende gelten besondere Regelungen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre/n zuständige/n Studienkoordinator/in.
Studiengangspezifische Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten. Bitte prüfen Sie, ob es dort relevante Informationen für Sie gibt.
Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in Prüfungen.
Bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen unterstützt Sie gerne das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Für den Fall, dass durch dieses ein Nachteil festgestellt wurde, setzen Sie sich bitte umgehend mit der/dem zuständigen Studienkoordinator:in in Verbindung. Über den Nachteilsausgleich und seine Details entscheidet die/der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende.
Wenn für Sie ein Nachteilsausgleich gilt, melden Sie dieses bitte mindestens einen Monat vor der Prüfungsphase ihrer/m zuständiger/n Studienkoordinator:in.
Rechtliche Grundlagen
Sämtliche für Ihr Studiengang relevante rechtliche Grundlagen finden Sie auf der Studiengangswebseite unter dem Menüpunkt Prüfungsordnung, FSB, Modulhandbuch, Inteded Learnign Outcomes.
Bitte beachten Sie auch die Beschlüsse des Prüfungsausschusses Ihres Studienganges.
Auf der Seite Immatrikulation und Zulassung finden Sie Links zu den Rechtsgrundlagen für die Entscheidungen zu allen Anträgen, die Sie ab der Bewerbung stellen können.
Prüfungsmodalitäten
Die Teilnahme an den Klausuren setzt eine vorherige verbindliche Anmeldung über STiNE voraus. Die An- und Abmeldung zu bzw. von Klausuren und mündlichen Prüfungen ist bis 8 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich. D. h. es müssen mind. 7 volle Tage zwischen Ihrer An- bzw. Abmeldung und dem Prüfungstermin liegen.
Beispiel: Prüfung XY findet am 09.02.22 statt. Die An- und Abmeldung zu bzw. von dieser Prüfung ist dann bis einschließlich 01.02.2022, 23:59 Uhr möglich. Ab dem 02.02.2022 ist keine Änderung mehr möglich.
Bei mündlichen Prüfungen ist der erstmögliche Prüfungstermin der jeweiligen Prüfungsphase (nicht ihr individueller Termin) ausschlaggebend.
Die Abmeldung von Haus- und Seminararbeiten ist nicht möglich. Die Anmeldung wird zusammen mit der Veranstaltungsanmeldung verbindlich vorgenommen.
Achtung: Sie können sich nur für Prüfungen anmelden, wenn Sie sich fristgerecht zu den dazugehörigen Modulen und Veranstaltungen angemeldet haben! Die Fristen werden vom Studienbüro auf der Homepage bekannt gegeben: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/studienbuero/termine-fristen.html
Für jede Klausur gibt es in der Regel am Ende der Lehrveranstaltungen zwei Prüfungstermine, und zwar einen ersten Prüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit, d.h. kurz vor Beginn des Folgesemesters.
Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist zu empfehlen, den ersten Prüfungstermin wahrzunehmen, damit Sie bei Nichtbestehen den zweiten Prüfungstermin als Wiederholungsmöglichkeit wahrnehmen können. Der dritte Termin findet in der Regel ein Jahr später statt.
Studiengangspezifische Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten. Bitte prüfen Sie, ob es dort relevante Informationen für Sie gibt.
Schwerpunkt
Bereits zu Beginn des Masterstudiums werden zwei Schwerpunktfächer ausgewählt. Die Studierenden können aus den folgenden sieben Schwerpunktfächern zwei auswählen und in ihrem individuellen Studienprogramm frei miteinander kombinieren:
- Business Analytics (neu ab WiSe20/21)
- Finanzierung, Banken und Versicherung
- Management im Gesundheitswesen
- Marketing
- Operations and Supply Chain Management
- Unternehmensführung
- Wirtschaftsprüfung und Steuern
Bei Fragen zu Studienplanung oder zu einem möglichen Schwerpunktwechsel wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständigen Studienkoordinator:in.
Studienförderung und -finanzierung
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Förderung von Studierenden, Finanzierungs-
möglichkeiten sowie zu verfügbaren Stipendien.
Studienzeitverlängerung
Modul- bzw. Modulteilprüfungen für Wahlpflicht- (in den betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern) und Wahlmodule (im Freien Wahlbereich) sollten innerhalb der Regelstudienzeit von vier Fachsemestern absolviert werden.
Eventuelle Wiederholungsprüfungen können noch innerhalb zwei weiterer Semester absolviert werden. Die Voraussetzung für diese Studienzeitverlängerung ist mindestens ein Prüfungsversuch in allen abzuschließenden Wahlpflicht- und Wahlmodulen in der Regelstudienzeit § 10 der PO).
Teilzeitstudium
Studierende können beim CampusCenter einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen.
Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich dem Studienbüro mitteilen. Es wird empfohlen, mit der/dem zuständigen Studienkoordinator/in zeitnah einen individuellen Studienplan zu erstellen.
Urlaubssemester
Für Urlaubssemester ist das CampusCenter zuständig
Es wird empfohlen, mit der/dem zuständigen Studienkoordinator/in zeitnah einen individuellen Studienplan zu erstellen.
Ansprechpartner:innen
Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um den M.Sc. BWL ist das Studienbüro BWL.
Ihre Ansprechpartner:innen finden Sie unter diesem Link.
Vorsitzender des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Malte Fliedner
Fakultät für Betriebswirtschaft
Professur für Operations Management
Moorweidenstraße 18
D-20148 Hamburg
Telefon: +49 40 42838-9617
Kontakt: https://www.bwl.uni-hamburg.de/om/team/malte-fliedner.html